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   BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03   

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https://dejure.org/2005,2323
BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03 (https://dejure.org/2005,2323)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2005 - 2 AZR 500/03 (https://dejure.org/2005,2323)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 (https://dejure.org/2005,2323)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erziehungsurlaub, Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer mit Zustimmung der zuständigen Behörde während der Elternzeit ausgesprochenen betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Verpflichtung zur Einhaltung einer Auslauffrist zum Ende der Elternzeit; Notwendigkeit des Vorliegens einer wirksamen ...

  • Judicialis

    BErzGG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; BErzGG § 18 Abs. 1 Satz 3; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung, Mutterschutz - Kündigung während Elternzeit wegen Betriebsstilllegung nach Zulässigkeitserklärung durch die zuständige Behörde; Interessenabwägung bei betriebsbedingter Kündigung?; Einhaltung einer Auslauffrist bis zum Ende der Elternzeit wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung während der Elternzeit wegen Betriebsstilllegung nach Zulässigkeitserklärung durch die zuständige Behörde ? Bindung an bestandskräftigen Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG
    Kündigung im Erziehungsurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2109
  • NZA 2005, 687
  • DB 2005, 1392
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 22 A 5137/99

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs bei dauerhafter Betriebsstilllegung

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    Eine solche Einschränkung, die nur der Klarstellung dient, trägt dem Umstand Rechnung, dass nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte diese nicht darüber zu entscheiden haben, ob tatsächlich eine Betriebsstilllegung oder ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt (VG des Saarlandes 18. Juli 2003 - 4 K 233/01 - ZinsO 2003, 964; OVG Münster 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5).

    Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte stellt eine dauerhafte Betriebsstilllegung einen besonderen Fall iSd. § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG dar, der regelmäßig nur die Ermessensentscheidung zulässt, die beabsichtigte Kündigung des in der Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers für zulässig zu erklären (vgl. BVerwG 18. August 1977 - V C 8.77 - BVerwGE 54, 276; OVG Münster 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5; VG Weimar 25. Juli 2002 - 5 K 854/99 - NotBZ 2003, 163; ebenso Buchner/Becker Mutterschutzgesetz und Bundeserziehungsgeldgesetz 7. Aufl. § 18 BErzGG Rn. 23).

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte stellt eine dauerhafte Betriebsstilllegung einen besonderen Fall iSd. § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG dar, der regelmäßig nur die Ermessensentscheidung zulässt, die beabsichtigte Kündigung des in der Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers für zulässig zu erklären (vgl. BVerwG 18. August 1977 - V C 8.77 - BVerwGE 54, 276; OVG Münster 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5; VG Weimar 25. Juli 2002 - 5 K 854/99 - NotBZ 2003, 163; ebenso Buchner/Becker Mutterschutzgesetz und Bundeserziehungsgeldgesetz 7. Aufl. § 18 BErzGG Rn. 23).

    Die Stilllegung eines Betriebs kennzeichnet in aller Regel eine Lage, in der dem Interesse des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sogar während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes, erst recht während der Elternzeit Vorrang vor dem Interesse der Arbeitnehmerin an der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes gebührt (vgl. BVerwG 18. August 1977 - V C 8.77 - aaO).

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    a) Die - hier im Kündigungszeitpunkt schon durchgeführte - Betriebsstilllegung stellt grundsätzlich ein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das eine Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen kann (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10).
  • VG Hannover, 12.12.2000 - 7 A 3301/00

    Auflage; Bedingung; besonderer Fall; Ermessen; Erziehungsurlaub; Kündigung;

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    Diese Verwaltungsvorschriften regeln nur die Ermessensausübung durch die zuständige Behörde, wobei insbesondere bei der Betriebsstilllegung fraglich ist, ob nicht in derartigen Fällen das Ermessen grundsätzlich dahingehend reduziert ist, dass eine Anwendung des § 6 der Verwaltungsvorschriften (Bedingung, dass die Kündigung bis zum Ende des Erziehungsurlaubs ausgesprochen wird) ausscheidet (vgl. VG Hannover 12. Dezember 2000 - 7 A 3301/00 -).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150) kann sich eine einzelfallbezogene Interessenabwägung bei betriebsbedingten Kündigungsgründen, wenn überhaupt, so allenfalls in seltenen Ausnahmefällen zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken.
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01

    Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    b) Der Fall des Erziehungsurlaubs ist nicht vergleichbar mit der betriebsbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers in Block-Altersteilzeit während der Freistellungsphase (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - BAGE 104, 131).
  • VG Saarlouis, 18.07.2003 - 4 K 233/01

    Vorsorglicher Antrag auf Zustimmung zur Kündigung einer Arbeitnehmerin im

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    Eine solche Einschränkung, die nur der Klarstellung dient, trägt dem Umstand Rechnung, dass nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte diese nicht darüber zu entscheiden haben, ob tatsächlich eine Betriebsstilllegung oder ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt (VG des Saarlandes 18. Juli 2003 - 4 K 233/01 - ZinsO 2003, 964; OVG Münster 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5).
  • VG Weimar, 25.07.2002 - 5 K 854/99
    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte stellt eine dauerhafte Betriebsstilllegung einen besonderen Fall iSd. § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG dar, der regelmäßig nur die Ermessensentscheidung zulässt, die beabsichtigte Kündigung des in der Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers für zulässig zu erklären (vgl. BVerwG 18. August 1977 - V C 8.77 - BVerwGE 54, 276; OVG Münster 21. März 2000 - 22 A 5137/99 - AP BErzGG § 18 Nr. 5 = EzA BErzGG § 18 Nr. 5; VG Weimar 25. Juli 2002 - 5 K 854/99 - NotBZ 2003, 163; ebenso Buchner/Becker Mutterschutzgesetz und Bundeserziehungsgeldgesetz 7. Aufl. § 18 BErzGG Rn. 23).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    An den bestandskräftigen Verwaltungsakt sind die Arbeitsgerichte gebunden (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 404/02 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 33).
  • LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 1307/02

    Erziehungsurlaub; Elternzeit; betriebsbedingte Kündigung; Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. Mai 2003 - 7 Sa 1307/02 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 404/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

  • LAG Sachsen, 17.12.2002 - 2 Ta 301/02

    Prozeßkostenhilfe für Insolvenzverwalter; Prozeßkostenhilfe, Insolvenzverwalter,

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    aa) An diesen bestandskräftigen Verwaltungsakt sind die Arbeitsgerichte gebunden (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 107/10 - Rn. 20, AP BGB § 613a Nr. 408 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 126; 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - zu II 1 a der Gründe, AP BErzGG § 18 Nr. 8 = EzA BErzGG § 18 Nr. 7) .
  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 107/10

    Betriebsübergang - Arztpraxis

    An den bestandskräftigen Verwaltungsakt des Regierungspräsidiums Stuttgart sind die Arbeitsgerichte deshalb gebunden (vgl. BAG 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - AP BErzGG § 18 Nr. 8 = EzA BErzGG § 18 Nr. 7) .
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Denn die dauerhafte Betriebsstilllegung bewirkt, dass eine Beschäftigungsmöglichkeit für die Zukunft nicht mehr besteht, die Arbeitsvertragsparteien ihren wesentlichen Verpflichtungen (Arbeitsleistung auf der einen und Lohnzahlung auf der anderen) damit auf Dauer nicht mehr nachkommen können und deshalb eine wesens- und sinngerechte Fortsetzung der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen nicht mehr möglich ist (vgl. Urteil vom 18. August 1977, a.a.O., ; BAG, Urteil vom 20. Januar 2005 2 AZR 500/03 AP Nr. 8 zu § 18 BErzGG).
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