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   BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86   

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BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86 (https://dejure.org/1987,782)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1987 - 2 AZR 504/86 (https://dejure.org/1987,782)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 (https://dejure.org/1987,782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs - Auslegung eines Aufhebungsvertrags - Zahlung der Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses - Wirksamkeit eines arbeitsrechtlichen Vergleichs

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2638 (Ls.)
  • NZA 1988, 466
  • BB 1988, 1392
  • DB 1988, 864
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.10.1969 - 2 AZR 373/68

    Abfindungssumme - Arbeitnehmertod

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
    Er ging um die soziale Rechtfertigung dieser Kündigung und daher um eine von der Lebenserwartung des Erblassers unabhängige Frage (vgl. die Senatsurteile vom 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO, zu III der Gründe und vom 29. November 1984 - 2 AZR 588/83 - nicht veröffentlicht, zu II 3 a der Gründe).

    Diese Ausführungen stehen allerdings im Widerspruch zu dem Senatsurteil vom 16. Oktober 1969 (aaO, zu III der Gründe).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 16. Oktober 1969 (aaO) ausgeführt hat, liegt eine gewisse Unsicherheit über die Lebensdauer des Vertragspartners bei der stets vom Tode bedrohten Existenz des Menschen ohnehin über allen von Menschen abgeschlossenen Verträgen.

    Darin liege ein wesentlicher Unterschied zu dem der Senatsentscheidung vom 16. Oktober 1969 (aaO) zugrunde liegenden Fall der Freistellung des Arbeitnehmers von weiterer Arbeitsleistung und des Wegfalls weiterer Vergütungsansprüche des Arbeitgebers bis zum Auflösungstermin.

    Legt man in dieser Weise den Vergleich aus, wozu das Revisionsgericht befugt ist, da der hierfür erforderliche Sachverhalt feststeht (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1969, aaO, m.w.N.), so ergibt sich, daß das Fortleben des Erblassers bis zu dem vereinbarten Auflösungstermin keine (stillschweigende) Bedingung für die Auszahlung der Abfindung war.

  • BAG, 15.12.1960 - 2 AZR 79/59

    Kündigungsschutzprozesses - Tod des Arbeitnehmers - Klage weiterverfolgende Erben

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
    Zwar ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auflösungszeitpunkt eine materiell-rechtliche Voraussetzung für das Auflösungsurteil (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1960 - 2 AZR 79/59 - BAGE 10, 244 = AP Nr. 21 zu § 3 KSchG).
  • BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 588/83
    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
    Er ging um die soziale Rechtfertigung dieser Kündigung und daher um eine von der Lebenserwartung des Erblassers unabhängige Frage (vgl. die Senatsurteile vom 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO, zu III der Gründe und vom 29. November 1984 - 2 AZR 588/83 - nicht veröffentlicht, zu II 3 a der Gründe).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
    Das Berufungsgericht ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, daß die Geschäftsgrundlage gebildet wird durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsabschluß zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Parteien oder die dem anderen Teil erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Partei auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH NJW 1985, 313, 314 [BGH 10.10.1984 - VIII ZR 152/83], m.w.N.).
  • BAG, 22.01.1987 - 2 AZR 98/86

    Wahrung der tariflichen Ausschlußfrist bei Schliessung eines außergerichtlichem

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
    Gleiches gilt für die Vereinbarung in einem außergerichtlichen Vergleich (Senatsurteil vom 22. Januar 1987 - 2 AZR 98/86 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 13.01.1982 - 5 AZR 546/79

    Kein Verfall von Ansprüchen aus einem gerichtl. Vergleich

    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
    Zwar sind tarifliche Ausschlußfristen auf Abfindungsansprüche, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart werden, nicht anwendbar (BAGE 37, 274 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969, zu III der Gründe).
  • LAG Köln, 21.09.1983 - 9 Ta 148/83
    Auszug aus BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86
    Diese Auslegung des Aufhebungsvertrages ist möglich und daher revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch LAG Köln, DB 1984, 568).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Diese ist bei einem außergerichtlichen, auf Initiative des Arbeitgebers zustande gekommenen Aufhebungsvertrag die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. seit BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - zu II 4 der Gründe, EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; vgl. auch 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51; aA v. Puttkamer Anm. BB 1996, 1440) .

    Die von der Beklagten zu 2. angeführte Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wie sie im Urteil vom 16. Oktober 1969 (- 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15) Niederschlag gefunden hatte, wonach die Gegenseitigkeit zweifelhaft sei, ist mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 1987 (- 2 AZR 504/86 - aaO) ausdrücklich aufgegeben worden.

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 716/14

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeit eines Prozessvergleichs

    Trotz ihrer Funktion als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. §§ 9, 10 KSchG) stellt die Abfindung deshalb (auch) eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die Einwilligung des Arbeitnehmers in die Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar (BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - zu II 4 c der Gründe) .
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03

    Vergleich - Abfindung - Fälligkeit

    Auch nach dem materiellen Regelungsgehalt der Vereinbarung konnte nämlich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Bedarf nach einer Entschädigung, die eine Abfindung in der Regel darstellt (inzwischen allgem. Ansicht, vgl. BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; LAG Düsseldorf 23. Mai 1989 - 16 Sa 475/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 16; KR-Spilger 6. Aufl. § 10 KSchG Rn. 11; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 10 Rn. 21 f.), nicht eintreten.

    Die Gegenauffassung (HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 10 KSchG Rn. 24 unter Bezugnahme auf BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; KR-Spilger 6. Aufl. § 10 KSchG Rn. 19a - anders noch die 4. Aufl. - ebenso LAG Hamm 16. Mai 1991 - 8 Ta 181/91 - NZA 1991, 940) vermag nicht zu überzeugen.

    Soweit sich die Gegenauffassung auch auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezieht, übersieht sie darüber hinaus, dass sämtliche herangezogenen Entscheidungen (BAG 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15; 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 -) sich nicht mit der hier allein betroffenen Frage der Fälligkeit, sondern der davon zu trennenden Frage des Zeitpunktes der Entstehung des Abfindungsanspruchs befassen.

  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    Den Entscheidungen (vgl. 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 - BAGE 111, 240; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - AP ZPO § 767 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 1; 16. Mai 2000 - 9 AZR 277/99 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 20 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 36; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15; 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23) lagen durchweg von den Arbeitsvertragsparteien getroffene Vereinbarungen zugrunde, deren Auslegung mit Blick auf die jeweils gegebenen Umstände zu den jeweils gefundenen - unterschiedlichen - Ergebnissen geführt hat.
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Diese ist bei einem außergerichtlichen, auf Initiative des Arbeitgebers zustande gekommenen Aufhebungsvertrag die Gegenleistung des Arbeitgebers für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (st. Rspr. seit BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - zu II 4 der Gründe, EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; vgl. auch 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 26. September 2001 - 4 AZR 497/00 - zu I 2 b der Gründe, EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 51; aA v. Puttkamer Anm. BB 1996, 1440) .

    Die von den Beklagten zu 2. und zu 3. angeführte Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wie sie im Urteil vom 16. Oktober 1969 (- 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15) Niederschlag gefunden hatte, wonach die Gegenseitigkeit zweifelhaft sei, ist mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 1987 (- 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23) ausdrücklich aufgegeben worden.

  • BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung im

    Soweit der Abfindung auch die Funktion einer Entschädigung für die Aufgabe des als "sozialer Besitzstand" anzusehenden Arbeitsplatzes zukommt (BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23), verliert sie ebenso wenig ihren Charakter als einzusetzender Vermögenswert iSv. § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO wie durch ihren Abgeltungscharakter, der die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen immateriellen Nachteile des Arbeitnehmers mildern soll.
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 250/02

    Prozeßvergleich; Auslegung

    Ein solcher Erfahrungssatz besteht nicht (BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23).
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

    Diese ist ein vermögensrechtliches Äquivalent für den Verlust des Arbeitsplatzes und hat somit Entschädigungsfunktion (BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23).
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Dabei kann die vorzeitige Beendigung in die Risikosphäre des Arbeitgebers fallen, wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden hat (BAG Urteile vom 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO; vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA Nr. 23 zu § 9 n.F. KSchG 1969; vom 29. November 1984 - 2 AZR 588/83 - n.v.).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte -

    Dass diese Abfindung, die wie hier auf einer Betriebsvereinbarung im Betrieb des ehemaligen Arbeitgebers des V, nicht aber auf den Vorschriften der §§ 9, 10 KSchG (vgl dazu BSG SozR 2200 § 587 Nr. 7; BAG, Urteil vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - DB 1988, 864, 865) beruht, dazu dienen soll, den für die Zeit zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Rentenbeginn entstehenden Einkommensverlust auf Seiten des Arbeitnehmers auszugleichen, ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut der Vereinbarung zwischen V und seinem ehemaligen Arbeitgeber als auch aus § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG.
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09

    Rücktritt des Arbeitnehmers von Aufhebungsvertrag bei ausbleibender

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 583/10

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10

    Rücktritt vom Prozessvergleich - Entschädigung bei nicht vertragsgemäßer

  • LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 (7) Sa 415/97

    Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Übergangsgeld bei Aufhebungsvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 8 Sa 107/95

    Vererblicher Abfindungsanspruch bei Aufhebungsverträgen; Abfindungsanspruch aus

  • LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 9 Ta 57/21

    Prozesskostenhilfe; Einsatz einer Abfindung; Schonvermögen; Freibetrag

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 1524/09

    Rückforderung von Versorgungsbezügen - zur Berücksichtigung und Berechnung einer

  • LAG Düsseldorf, 23.05.1989 - 16 Sa 475/89

    Abfindung: Fälligkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.04.2000 - 5 Sa 43/00

    Vollstreckung aus einem anlässlich eines Kündigungsschutzverfahrens geschlossenen

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 33/88

    Erhöhung der Verletztenrente bei Zahlung einer Abfindung des Arbeitgebers

  • LSG Bayern, 20.11.2001 - L 3 U 419/98

    Klage einer Witwe auf Ansetzung eines höheren Jahresarbeitsverdienst bei der

  • LAG Baden-Württemberg, 19.07.2000 - 20 Sa 177/99

    Abfindungsanspruch auf Grund eines Vergleichs nach betriebsbedingter Kündigung

  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 564/96

    Aufhebungsvertrag - Entstehenszeitpunkt des Abfindungsanspruchs

  • LAG Hamm, 27.11.1997 - 8 Sa 1263/97

    Nichtigkeit eines auf Täuschung des Arbeitsamtes gerichteten

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 511/88

    Vertragsstrafe: Auslegung des Arbeitsvertrags - Schadensträchtigkeit einer

  • VG Karlsruhe, 17.12.2001 - 8 K 2503/99

    Unterhaltsbeitrag für nachgeheiratete Witwe - Anrechnung einer Abfindung -

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87

    Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf, 13.10.2003 - 17 Ta 476/03

    Bestimmung des Streitwerts bei einer Kündigungsschutzklage mit

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