Rechtsprechung
   BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,625
BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71 (https://dejure.org/1972,625)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1972 - 2 AZR 506/71 (https://dejure.org/1972,625)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 (https://dejure.org/1972,625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsstockung - Strumpffabrik - Betriebsrisiko

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 446
  • NJW 1973, 342
  • MDR 1973, 259
  • DB 1972, 1974
  • DB 1973, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Über diese "internen Betriebsstörungen" hinaus trägt der Arbeitgeber grundsätzlich auch das Risiko für von außen auf das Unternehmen einwirkende Umstände (BAG 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - zu 2 b der Gründe) , die sich als höhere Gewalt darstellen, wie zB die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 22, BAGE 152, 327) , die Zerstörung der Betriebseinrichtungen durch Brand (BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446) , den Ausfall einer Ölheizung im Betrieb wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94) oder den Stromausfall infolge einer Störung im Elektrizitätswerk (BAG 30. Januar 1991 - 4 AZR 338/90 - BAGE 67, 118) .

    (2) Ohne Belang ist ferner, ob das Risiko, den Betrieb aufgrund hoheitlicher Maßnahmen schließen zu müssen, versicherbar ist (aA ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 132a; Schneider FS Preis 2021 S. 1199, 1208; vgl. auch BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 446) .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    So ist das Bundesarbeitsgericht bisher stets als selbstverständlich davon ausgegangen, daß der gekündigte Arbeitnehmer seine aus der Unwirksamkeit der Kündigung hergeleiteten und deshalb auf Annahmeverzug (§ 615 BGB) gestützten Vergütungsansprüche schon während des Kündigungsschutzprozesses durch eine entsprechende Leistungsklage gerichtlich geltend machen und daß das Gericht ein entsprechendes (in der Regel vorläufig vollstreckbares) Leistungsurteil erlassen kann, auch wenn das die Unwirksamkeit der Kündigung feststellende Urteil noch nicht rechtskräftig ist (vgl. z. B. BAG Urteil vom 23. März 1972 - 2 AZR 226/71 - AP Nr. 63 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 301/70 - AP Nr. 26 zu § 615 BGB; BAG 24, 446 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - AP Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Niedersachsen, 23.03.2021 - 11 Sa 1062/20

    Vergütungsanspruch geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer bei coronabedingter

    Die vom Arbeitsgericht angesprochene ältere Rechtsprechung (etwa BAG 28.9.72, 2 AZR 506/71, BAGE 24, 446) zu einer Anspruchsbegrenzung bei einer drohenden Bestandsgefährdung des Betriebes ist rechtlich problematisch (vgl. Staudinger-Richardi aaO. Rn. 230; MüKo-BGB aaO. Rn. 105; HWK aaO. Rn.87).
  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

    (2) Ohne Belang ist ferner, ob das Risiko, den Betrieb aufgrund hoheitlicher Maßnahmen schließen zu müssen, versicherbar ist (aA Schneider FS Preis 2021 S. 1199, 1208; Marski Anm. NJW 2022, 566; vgl. auch BAG 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 446) .
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts stets von diesen Grundsätzen ausgegangen (grundlegend vor allem: BAGE 3, 346, 348 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und BAGE 24, 446, 448, 449 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).
  • ArbG Mannheim, 25.03.2021 - 8 Ca 409/20

    Annahmeverzugslohn - Schließung eines Tanzlokals aufgrund Corona-Verordnung -

    Ebenso ist ein Argument für die Annahme eines solchen Betriebsrisikos die Vorhersehbarkeit und Kalkulierbarkeit des Risikos (vgl. BAG v. 30.5.1963 - 5 AZR 282/62, AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 15 = RdA 1963, 353; v. 28.9.1972 - 2 AZR 506/71, BAGE 24, 446 = NJW 1973, 342.).
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    [141] S. zutreffend schon Volker Beuthin , Anm. BAG [28.9.1972] AP § 615 BGB Betriebsrisiko Nr. 28: "Entscheidende Sachfrage war somit, ob der Arbeitgeber [nachdem die Betriebsstätte abgebrannt war! - d.U.] aus wichtigem Grund fristlos nach § 626 BGB oder nur aus dringenden betrieblichen Erfordernissen nach § 1 Abs. 2 KSchG kündigen durfte.

    [142] S. dazu bereits deutlich BAG 28.9.1972 - 2 AZR 506/71 - AP § 615 BGB Betriebsrisiko Nr. 28 [3.]: "Wie Herschel [Deutsches Gemein- und Wirtschaftsrecht (1937) S. 297] zutreffend betont hat, ist die Lehre von der Betriebsgefahr die angemessene und ausreichende Sicherung gegen unzumutbare Belastungen des Arbeitgebers im Falle der Betriebsstockung.

  • BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 635/89

    Zahlung von Arbeitsentgelt und vermögenswirksamen Leistungen während der Dauer

    Somit handelt es sich um einen Fall des Betriebsrisikos, d.h. um den Fall einer weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber verschuldeten Betriebsstörung, die die Leistung von Arbeit verhinderte (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 134/61 - AP Nr. 14 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; für den Fall einer Zerstörung des Betriebes durch Brand: Senatsurteil vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

    Vielmehr muß der Arbeitgeber, dem die wirtschaftliche Initiative und das Entscheidungsrecht in Fragen der Betriebsführung zusteht, auch insoweit die Verantwortung und damit die Folgen tragen, die sich daraus ergeben, daß die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Entgegennahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber aus Gründen unmöglich wird, die in seinem Einflußbereich liegen (grundlegend vor allem: BAGE 3, 346 [BAG 08.02.1957 - 1 AZr 338/55] = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BAGE 24, 446, 448, 449 = AP, aaO, zu 2 der Gründe).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. September 1972 (BAGE 24, 446 = AP, aaO) im Fall des Brandes einer Strumpffabrik eine Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers angenommen, weil der Betrieb wegen der leichten Entzündlichkeit der verwendeten synthetischen Rohstoffe in besonders hohem Maße einer Brandgefahr ausgesetzt sei.

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98

    Witterungsbedingter Arbeitsausfall eines Betriebsratsmitglieds

    b) Der Entgeltanspruch des Klägers ist auch bei Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Betriebsrisikolehre (BAG Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 - BAGE 3, 346, 348 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446, 448 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko sowie BAG Beschluß vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - BAGE 34, 331 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) begründet.

    Die Gesetzeslücke sei so zu füllen, daß als Inhaber des Direktionsrechts der Arbeitgeber stets das Betriebsrisiko zu tragen habe (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 14/98

    Lohnanspruch eines Betriebsrats bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall

    Der Entgeltanspruch des Klägers ist auch bei Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Betriebsrisikolehre (BAG Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 - BAGE 3, 346, 348 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446, 448 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko sowie BAG Beschluß vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - BAGE 34, 331 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) begründet.

    Die Gesetzeslücke sei so zu füllen, daß als Inhaber des Direktionsrechts der Arbeitgeber stets das Betriebsrisiko zu tragen habe (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 14/98
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

  • ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
  • BGH, 21.04.1975 - II ZR 2/73

    Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses durch

  • LAG Hessen, 06.03.2001 - 9 Sa 1246/00

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hessen, 06.03.2001 - 2 Sa 1246/00

    Vorliegen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Wahl des Arbeitsplatzes

  • LAG Köln, 26.07.2010 - 5 Sa 485/10

    Verzugslohnanspruch bei Brand im Betrieb

  • BAG, 07.11.1975 - 5 AZR 61/75

    Arbeitskampf: Lohnrisirko des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 04.09.1990 - 16 Ta 258/90

    Sofortige Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung;

  • LAG Hamm, 11.05.1989 - 17 Sa 1879/88

    Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach erstinstziellem Urteil

  • LAG Hamm, 10.06.1988 - 8 Ta 254/88

    Zwangsvollstreckung; Einstellung der Zwangsvollstreckung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht