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   BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02   

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https://dejure.org/2003,1077
BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02 (https://dejure.org/2003,1077)
BAG, Entscheidung vom 08.04.2003 - 2 AZR 515/02 (https://dejure.org/2003,1077)
BAG, Entscheidung vom 08. April 2003 - 2 AZR 515/02 (https://dejure.org/2003,1077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats; Abschluss des Anhörungsverfahrens des Betriebsrats und Zeitpunkt der Kündigung; Zusammenfallen von Abgabe und Zugang der Kündigungserklärung; Abgabe einer Kündigungserklärung bei Dienstschluss am letzten Tag der Äußerungsfrist ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; BGB § 130 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Betriebsrats vor beabsichtigter Kündigung ? Berechnung der Anhörungsfrist ? Übergabe der Kündigung an Kurierdienst vor Verstreichen der Anhörungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 Abs. 1 § 188 Abs. 2; BetrVG § 102
    Kündigung; Betriebsverfassungsrecht - Ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit bzw. Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Anhörung des Betriebsrats: Mitteilung einer unrichtigen Kündigungsfrist; Erklärung des Betriebsrats, die Anhörungsfrist verstreichen zu lassen, als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsratsanhörung vor der Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsratsanhörung vor der Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BetrVG § 102; BGB § 130 Abs. 1, §§ 187, 188
    Kein Unterlaufen der Anhörungsfrist des Betriebsrates bei Kündigungserklärung während laufender Anhörungsfrist, aber vorhandener Möglichkeit der Kündigungszugangsverhinderung durch Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 14
  • MDR 2004, 38
  • NZA 2003, 961
  • BB 2003, 2132
  • DB 2003, 2342
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Die Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 14; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04

    Zugangsvereitelung

    a) Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht von der Senatsrechtsprechung zur Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses aus (zuletzt 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - BAGE 106, 14 mwN).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Die Anhörung soll eine Beeinflussung der Willensbildung des Arbeitgebers vor Ausspruch der Kündigung ermöglichen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 6; 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 a und c aa der Gründe, BAGE 106, 14; Fischermeier ZTR 1998, 433, 434) .
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