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   BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88   

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BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88 (https://dejure.org/1989,2980)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1989 - 2 AZR 515/88 (https://dejure.org/1989,2980)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 (https://dejure.org/1989,2980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Objektiv funktionswidrige Umgehung der Unkündbarkeitsregelung - Vorzeitige Kündigung zu einem späteren Termin nach Eintritt der Unkündbarkeit - Missbrauch einer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 53 Abs. 3; BGB § 162
    Kündigung: objektive funktionswidrige Umgehung der Unkündbarkeitsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88
    Anschluß an BAG, Urteil vom 16.10.1987, 7 AZR 204/87 = AP Nr. 2 zu § 53 BAT.

    An § 53 Abs. 3 BAT scheitert eine ordentliche Beendigungskündigung nur dann, wenn der Angestellte bereits beim Zugang der Kündigung eine Beschäftigungszeit von 15 Jahren zurückgelegt und das Mindestalter von 40 Jahren vollendet hat (vgl. BAG Urteile vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - AP Nr. 2 zu § 53 BAT, zu III 1 der Gründe; ebenso Clemens in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 53 BAT; ferner Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Februar 1989, § 53 Anm. 21; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, Stand April 1989, § 53 Erl. 8).

    Daß ein Rechtsgeschäft die mit ihm gewollte Wirkung nicht entfalten kann, wenn es sich als objektive Umgehung einer zwingenden Rechtsnorm darstellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (grundlegend BAGE - GS - 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - AP, aa0, mit Anm. von Clemens bei einer vorzeitigen Kündigung zu einem späteren Termin nach Eintritt der Unkündbarkeit; ferner Senatsurteile vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969 und vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung).

    Denn tatsächlich würde bei Anerkennung dieser Kündigungsbegründung die nach Eintritt der Unkündbarkeit zu Gunsten des Arbeitnehmers wirkende Kündigungsbeschränkung des § 53 Abs. 3 BAT in ihr Gegenteil verkehrt (ebenso BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - AP Nr. 2 zu § 53 BAT = EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 1 für den eine Arbeitskollegin des Klägers betreffenden Fall).

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 541/86

    Unwirksamkeit einer vorsorglichen ordentlichen Kündigung - Verlängerung des

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88
    Daß ein Rechtsgeschäft die mit ihm gewollte Wirkung nicht entfalten kann, wenn es sich als objektive Umgehung einer zwingenden Rechtsnorm darstellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (grundlegend BAGE - GS - 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - AP, aa0, mit Anm. von Clemens bei einer vorzeitigen Kündigung zu einem späteren Termin nach Eintritt der Unkündbarkeit; ferner Senatsurteile vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969 und vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung).
  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88
    Schließlich ist das Landesarbeitsgericht weiter zutreffend davon ausgegangen, daß für die Anwendung des Rechtsgedankens aus § 162 BGB nicht ein schuldhaftes Handeln zu fordern ist, sondern Treuwidrigkeit vorliegt, wenn bei rein objektiver Betrachtung die Maßnahme aus einem zu mißbilligenden Beweggrund - wie hier - geschieht (so BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe; MünchKomm-Westermann, BGB, 2. Aufl., § 162 Rz 10; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 162 Rz 8).
  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 135/85

    Lohnfortzahlung - Krankheit - Befristung

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88
    Daß ein Rechtsgeschäft die mit ihm gewollte Wirkung nicht entfalten kann, wenn es sich als objektive Umgehung einer zwingenden Rechtsnorm darstellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (grundlegend BAGE - GS - 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - AP, aa0, mit Anm. von Clemens bei einer vorzeitigen Kündigung zu einem späteren Termin nach Eintritt der Unkündbarkeit; ferner Senatsurteile vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969 und vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung).
  • BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86

    Aufhebungsvertrag mit ausländischem Arbeitnehmer - Zahlung einer Abfindung bei

    Auszug aus BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88
    Daß ein Rechtsgeschäft die mit ihm gewollte Wirkung nicht entfalten kann, wenn es sich als objektive Umgehung einer zwingenden Rechtsnorm darstellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit langem anerkannt (grundlegend BAGE - GS - 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - AP, aa0, mit Anm. von Clemens bei einer vorzeitigen Kündigung zu einem späteren Termin nach Eintritt der Unkündbarkeit; ferner Senatsurteile vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969 und vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 21 Sa 936/18

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Entscheidend ist vielmehr die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts (vgl. BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 28; BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - unter 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    a) Dabei ist vorab anzumerken, daß eine Unwirksamkeit der Kündigung wegen Umgehung der Unkündbarkeitsregelung in § 53 Abs. 3 BAT nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - BAGE 57, 1 = AP Nr. 2 zu § 53 BAT; vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969; vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung und vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - n.v., zu 2 a der Gründe, m.w.N.) nur in Betracht kommt, wenn der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt wird, daß andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten mißbräuchlich verwendet werden, wobei es nicht auf eine Umgehungsabsicht oder eine bewußte Mißachtung der zwingenden Rechtsnorm, sondern auf die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts ankommt.

    Dabei ist eine Funktionswidrigkeit einer Kündigung nicht allein darin gesehen worden, daß sie wenige Monate vor Eintritt der Unkündbarkeit erfolgt ist (Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - n.v., zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Wenn das Landesarbeitsgericht hierzu meint, die Beklagte habe einen Fristenkalender - jedenfalls in Bezug auf den Kläger - führen müssen, um den Eintritt der Unkündbarkeit zu ermitteln und rechtzeitig handeln zu können, so würde dies gerade dem erwünschten Schutzzweck der tariflichen Unkündbarkeit widersprechen, und die Beklagte müßte sich gegebenenfalls noch entgegenhalten lassen, den Eintritt der Unkündbarkeit wider Treu und Glauben verhindert zu haben (vgl. BAG Urteile vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - BAGE 57, 1 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT, mit Anm. von Clemens und vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - RzK I 8 f Nr. 8 = EzBAT § 53 BAT Nr. 12).
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Entscheidend ist die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts (vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - EzBAT BAT § 53 Nr. 12).
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08

    Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst

    Entscheidend ist die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts (BAG 27. November 2008 - 6 AZR 632/08 - Rn. 28, AP TVÜ § 1 Nr. 1; 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - zu 2 a der Gründe, EzBAT BAT § 53 Nr. 12).
  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 7/96

    Kündigung: Kündigung wegen häufiger Krankheitszeiten - Abwarten des Heilverlaufs

    Kündigt der Arbeitgeber, kurz bevor der Arbeitnehmer die Voraussetzungen des (besonderen) Kündigungsschutzes erlangt, so kann zwar nach dem Rechtsprinzip des § 162 BGB die Einräumung dieses Kündigungsschutzes in Betracht kommen (BAG Urteil vom 20. September 1957 - 1 AZR 136/56 - BAGE 4, 306 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - EzBAT § 53 BAT Nr. 12, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Entscheidend ist die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts (vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - EzBAT BAT § 53 Nr. 12).
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 164/10
    Eine Kündigung, mit der gerade der Eintritt der Unkündbarkeit verhindert werden solle, sei funktionswidrig und unwirksam (BAG, Urteil vom 20.07.1989 - 2 AZR 515/88 - zitiert nach juris, Rdnr. 15 - 16).
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