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BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankheit - Anzeigepflicht - Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit - Fristlose Entlassung - Vertragspflichtverletzung
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 12.09.1974 - 7 Sa 38/74
- BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1286 (Ls.)
- DB 1976, 1067
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.04.1960 - 2 AZR 457/57
Darlegungslast - Beweislast - Erkrankung des Arbeitnehmers - Eigenes Verschulden …
Auszug aus BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74
a) Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, muß ein Angestellter auch ohne ausdrückliche Vereinbarung dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit mitteilen (vgl. BAG 9, 163 [168] = AP Nr. 12 zu § 63 HGB). - OLG Celle, 09.04.1974 - 11 U 156/73
Zugang einer Einschreibesendung, Benachrichtigungszettel, Berufung auf …
Auszug aus BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74
Die Beklagte hätte deswegen unverzüglich die Einschreibsendung abholen lassen müssen, für die ein Benachrichtigungszettel hinterlassen worden war (vgl. OLG Celle, NJW 1974, 1386-1387). - BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63
Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers - …
Auszug aus BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74
Vom Tatrichter als -unstreitig festgestellte Tatsachen gehen dem Inhalt vorbereitender Schriftsätze vor und können nur mit einem Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes und nicht mit einer Verfahrensrüge bekämpft werden (vgl. BAG AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [unter II 1 der Gründe]).
- BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
Weisungsrecht - Personalgespräch
(1) Nach dieser Maßgabe darf der Arbeitgeber den erkrankten Arbeitnehmer etwa anweisen, mit ihm ein kurzes Personalgespräch zu führen, wenn der Arbeitnehmer über Informationen zu wichtigen betrieblichen Abläufen oder Vorgängen verfügt, ohne deren Weitergabe dem Arbeitgeber die Fortführung der Geschäfte erheblich erschwert oder gar unmöglich würde (vgl. BAG 30. Januar 1976 - 2 AZR 518/74 - zu 4 der Gründe) . - BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
So kann beispielsweise die außerordentliche Kündigung eines Betriebsleiters wegen Verletzung seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Mitteilung seiner Arbeitsunfähigkeit auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1976 - 2 AZR 518/74 - AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit). - LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
Lohnfortzahlung: unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten - …
Für Angestellte ergibt sich zwar aus der Treuepflicht die Verpflichtung, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB ), seine Arbeitsverhinderung durch Erkrankung anzuzeigen (BAG vom 09.04.1960, AP Nr. 12 zu § 63 HGB ; vom 30.01.1976, AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 45), aber es besteht keine gesetzliche Pflicht, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer nachzureichen (Schaub, ArbR HdB, § 98 VI 4).Arbeiter wie Angestellte können nach entsprechender Abmahnung wegen Verletzung der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG bestehenden bzw. aus der Treuepflicht abzuleitenden Anzeigepflicht im Wiederholungsfall entlassen werden (vgl. für Arbeiter: BAG vom 31.08.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 27; vgl. für Angestellte: BAG vom 30.01.1976, AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 45).
- LAG Baden-Württemberg, 01.03.1988 - 14 Sa 95/87
Unteilbarkeit des Änderungsangebots beiÄnderungskündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 4 Sa 61/98
Androhung einer Krankheit bei vorübergehender Zuweisung einer anderen Tätigkeit …
Das Bundesarbeitsgericht lässt es in der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung (Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit, II 2 b bb der Gründe) für die Wirksamkeit einer Kündigung nicht ausreichen, dass die Erkrankung schlicht in Aussicht gestellt wird, gleichgültig, wie der Arbeitnehmer seinen Gesundheitszustand beurteilt. - BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78 Das Landesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das Urteil des Zweiten Senats vom 30. Januar 1976 - 2 AZR 518/74 - (AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit) verwiesen, dessen Grundsätze mangels Vergleichbarkeit des Sachverhalts im Streitfall keine Anwendung finden können.
- LAG Schleswig-Holstein, 04.03.1998 - 2 Sa 456/97
Betriebsübergang durch Ausgründung; Bindung des Betriebserwerbers an einen …
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