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   BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91   

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https://dejure.org/1992,369
BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91 (https://dejure.org/1992,369)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1992 - 2 AZR 519/91 (https://dejure.org/1992,369)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 (https://dejure.org/1992,369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung - Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verdachtskündigung auf der Grundlage eines Strafurteils - Ein durch ein Strafurteil erhärteter Verdacht - Tatsache der Verurteilung als Teil des Kündigungsgrundes ...

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 54, 55; BGB § 626; EGZPO § 14; ZPO § 286
    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; EGZPO § 14; ZPO § 286; BAT §§ 54, 55
    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 83
  • NJW 1993, 83
  • NZA 1992, 1121
  • BB 1992, 1860
  • DB 1992, 2194
  • JR 1993, 176
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Eine Verdachtskündigung liegt aber nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Er muß zuvor vielmehr selbst alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben zur Aufklärung des Sachverhalts (vgl. schon BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsurteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Eine Verdachtskündigung liegt aber nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Wie der Senat schon im Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - (AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) entschieden hat, deckt eine Anhörung des Betriebsrats wegen einer auf eine als erwiesen angesehene Straftat gestützte Kündigung nicht zugleich die Anhörung auch wegen einer auf den unveränderten Sachverhalt gestützte Verdachtskündigung ab.

  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Eine Verdachtskündigung liegt aber nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Er muß zuvor vielmehr selbst alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben zur Aufklärung des Sachverhalts (vgl. schon BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsurteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB; Senatsurteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 -, n.v.).
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB; Senatsurteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 1025/78 -, n.v.).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Es geht dabei ersichtlich davon aus, die Eignungsmängel des Klägers seien nicht arbeitsplatzbezogen, sondern wirkten sich auch bei veränderter Beschäftigung weiter als Belastung des Arbeitsverhältnisses aus (vgl. zur Abgrenzung zwischen arbeitsplatz- und arbeitgeberbezogenen Mängeln und Störungen Preis, DB 1990, 685 ff. [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 276).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung, s. nur Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - und Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 97 und Nr. 96 zu § 626 BGB).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung, s. nur Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - und Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 97 und Nr. 96 zu § 626 BGB).
  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 538/77

    Mitwirkung des Personalrates - Außerordentliche Kündigung - Abschluß des

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Die danach erforderliche Mitwirkung des Personalrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG Urteil vom 14. März 1979 - 4 AZR 538/77 - BAGE 31, 343 = AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW, m. zust. Anm. Herschel).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß es sich hierbei um eine atypische Willenserklärung handelt, deren Auslegung durch das Berufungsgericht vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist darauf, ob das Gericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt hat oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe), hält die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die Beklagte habe "eine Verdachtskündigung eigener Art" aussprechen wollen, dieser Überprüfung nicht stand.
  • OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90

    Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung;

  • LAG Berlin, 15.12.1989 - 2 Sa 29/89

    Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger

  • LAG Niedersachsen, 27.06.1989 - 6 Sa 1407/88
  • OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 1130/88
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Grundlegende Voraussetzung zur Prüfung einer Verdachtskündigung ist aber, dass der Arbeitgeber zumindest hilfsweise die Kündigung auf einen entsprechenden Verdacht gründet (vgl. Senat 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 23 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; HaKo/Gallner KSchG 3. Aufl. § 1 Rn. 600, 602).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Vielmehr sind die Arbeitsgerichte gehalten, den Sachverhalt im Kündigungsschutzprozess ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 93, 12; 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - zu B II 4 und III 3 b, dd der Gründe, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 23 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 4) .
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung liegt eine Verdachtskündigung dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; Senatsurteile vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18, aaO und vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23, aaO).

    Bei der Tatkündigung ist für den Kündigungsentschluß maßgebend, daß der Arbeitnehmer nach der Überzeugung des Arbeitgebers die strafbare Handlung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (Senatsurteil vom 26. März 1992, aaO, zu B II 1 der Gründe).

    Hiervon ausgehend ist daran festzuhalten, daߧ 626 Abs. 1 BGB bereits im Fall des Verdachts einer Straftat eine außerordentliche Kündigung zuläßt, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972 und Senatsurteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - AP Nr. 23 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, m. w. N.).

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