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   BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97   

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BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97 (https://dejure.org/1998,37351)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 2 AZR 519/97 (https://dejure.org/1998,37351)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 (https://dejure.org/1998,37351)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82

    Restitutionsklage eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
    Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht in einem ähnlichen Fall (Urteil vom 15. August 1 9 8 4 - 7 AZR 558/82 - AP Nr. 13 zu § 12 SchwbG, zu I 4 b der Gründe) im Rahmen der Prüfung des § 582 ZPO ausgeführt, vom (damaligen) Kläger könne - wenn auch einschränkend formuliert: allenfalls - verlangt werden, dem Gericht einen denkbaren Aussetzungsgrund zur Kenntnis zu geben; diesem Erfordernis habe der Kläger mit seinem Hinweis, er habe einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehin derteneigenschaft gestellt, genügt.

    Denn wie schon das langdauernde Verwaltungsstreitverfahren - das Urteil des Verwaltungsgerichts datiert vom 13. März 1996 - zeigt, hatte der Kläger hierauf keinen Einfluß (ähnlich BAG Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 558/82 - , AP, aaO, zu I 4 c der Gründe).

  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55

    Restitutionsverfahren - Revision - Vorprozeß - Revisionsgrenze -

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
    Zur Statthaftigkeit der Restitutionsklage gehört auch das schlüssige Behaupten eines Wiederaufnahmegrundes (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1 9 5 8 - 2 AZR 231/55 - BAGE 6, 95, t0 2 = AP Nr. 4 zu § 580 ZPO, zu I11 c der Gründe; MünchKommZPO-Braun, § 589 Anm. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 589 Rz4; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 589 Anm. 1, 2; Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., § 589 Rz 2).
  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
    Aufgrund § 580 Nr. 6 ZPO wird auch dann die Möglichkeit der Restitutionsklage eröffnet, wenn ein Verwaltungsakt, der Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung ist, durch ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgehoben wird und hierdurch die Grundlage für die frühere arbeitsgerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit einer Willenserklärung entfällt (vgl. BAG Urteil vom 25. November 1 9 8 0 - 6 AZR 210/80 - BAGE 34, 275, 277 = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG, zu II 2 der Gründe, m.w.N. und Anm. von Grunsky).
  • LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97

    Voraussetzung der Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Möglichkeit der

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
    hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Juni 1998 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Etzel, die Richter Bitter und Dr. Fischermeier sowie die ehrenamtliche Richterin Nielebock und den ehren amtlichen Richter Dr. Kirchner für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Juni 1997 - 4 Sa 118/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 519/97
    Diese Vorschrift, die die Hilfsnatur der Restitutionsklage festlegt und der Wahrung der Rechtssicherheit dient, meint über den Wortlaut hinaus, daß jedes An griffs- oder Verteidigungsmittel ausgeschlossen ist, das der Restitutionskläger bei gehöriger Sorgfalt im Vorprozeß hätte geltend machen können, wobei jedes leichte Verschulden genügt (BGH Urteil vom .23. Januar 1974 - VIII ZR 131/72 - LM Nr. 3 zu § 582 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 582 Rz 3; Stein/Jonas/ Grunsky, aaO, § 582 Rz 1; Zöller/Greger, aaO, § 582 Rz 5).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Ob für die Dauer des Rechtsstreits über die Rechtmäßigkeit der Entziehung die Aussetzung des Kündigungsrechtsstreits nach § 148 ZPO angezeigt ist, bedarf hier keiner Beurteilung (zur Problematik vgl. Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe mwN).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    b) Der Kläger hat ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung des Gerichts, weil im Fall der Erfolglosigkeit der Revision die Beigeladene Restitutionsklage nach § 79 ArbGG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO mit dem Ziel der Abweisung der Kündigungsschutzklage des Klägers erheben könnte (vgl. BAG, Urteile vom 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - BAGE 34, 275 und vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - juris Rn. 15).
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10

    Restitutionsklage

    a) Eine Wiederaufnahme des Ursprungsverfahrens setzt nach dieser Bestimmung dreierlei voraus: (erstens) ein präjudizielles Urteil, auf dem (zweitens) das mit der Restitutionsklage angegriffene Urteil beruht, und (drittens) ein weiteres - rechtskräftiges - Urteil, durch das das präjudizielle Urteil aufgehoben wurde (BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe; 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 34, 275; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 580 Nr. 13; Musielak ZPO 8. Aufl. § 580 Rn. 12) .

    Das Bundesarbeitsgericht geht vom Vorliegen eines Restitutionsgrundes aus, wenn ein Verwaltungsakt, der Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung ist - wie gemäß § 85 SGB IX die vorherige Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines Schwerbehinderten  - , durch Urteil aufgehoben wird und hierdurch die Grundlage für eine arbeitsgerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit der Willenserklärung entfällt (BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe) .

    Dieser Grundsatz verlangt Geltung auch für einen Verwaltungsakt, von dem die Wirksamkeit einer privaten Willenserklärung abhängt (BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - aaO; 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 34, 275) .

  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Es fehle dann jedenfalls an einem fehlenden Verschulden i.S.v. § 582 ZPO, den Restitutionsgrund im früheren Verfahren geltend zu machen (vgl. BAG, Urt. v. 17.6.1998, 2 AZR 519/97, juris Rn. 17 ff.).

    Allerdings sind die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts bei der Anwendung der §§ 580 Nr. 6, 582 ZPO offenbar nicht abschließend geklärt bzw. nicht einheitlich (vgl. BAG, Urt. v. 17.6.1998, a.a.O., juris Rn. 19).

  • BAG, 19.05.2010 - 2 AZN 281/10

    Beiordnung eines Notanwalts

    Dieser Rechtssatz widerspricht nicht nur dem eindeutigen Wortlaut des § 580 Nr. 6 ZPO, sondern auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nicht das mit der Restitutionsklage angegriffene Urteil, sondern ein Urteil, auf das das angegriffene Urteil lediglich gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden sein muss (vgl. etwa Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe; BAG 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 der Gründe, BAGE 34, 275).

    Indes macht der Kläger zu Recht geltend, dass als "Urteil eines ordentlichen Gerichts..." iSd. § 580 Nr. 6 ZPO auch andere formelle Entscheidungen wie zB Verwaltungsakte - etwa die Zustimmung des Integrationsamts zum Ausspruch der Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten (vgl. Senat 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 - zu II 1 der Gründe; BAG 25. November 1980 - 6 AZR 210/80 - zu II 2 der Gründe, aaO; weitere Fälle nennt MünchKommZPO/Braun 3. Aufl., § 580 Rn. 36) - angesehen werden.

  • VG Berlin, 07.08.2017 - 22 K 192.15

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Zerrüttetes Vertrauensverhältnis

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17. Juni 1998 (2 AZR 519/97) ausgeführt, die Restitutionsklage sei nur zulässig, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden außerstande gewesen sei, den Restitutionsgrund in dem früheren Verfahren geltend zu machen.

    Unter Verweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 1998 (2 AZR 519/97) ist er der Meinung, der Kläger hätte deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren zumindest vorbringen müssen, dass der Zustimmungsbescheid des Integrationsamts von ihm angefochten war.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 19/14

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen -

    Der Kläger könnte nach Obsiegen im Verwaltungsrechtsstreit Restitutionsklage nach § 79 ArbGG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO mit dem Ziel der Stattgabe seiner Kündigungsschutzklage erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.2012 - 5 C 16/11 -, BVerwGE 143, 325-335, Rn. 14 mit Hinweis auf BAG, Urt. v. 25.11.1980 - 6 AZR 210/80 -, BAGE 34, 275 und vom 17.06.1998 - 2 AZR 519/97 - juris Rn. 15).
  • LAG Hamm, 16.11.2006 - 8 Sa 982/06

    Kündigung, betriebsbedingte Gründe, Interessenausgleich mit Namensliste,

    Sollte im Verwaltungsverfahren der Zustimmungsbescheid aufgehoben werden, stünde der Klägerin das Mittel der Restitutionsklage zur Verfügung (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.1998 - 2 AZR 519/97 - n.v. ; KR-Etzel, 7. Aufl., §§ 85 - 90 SGB IX Rz 144).
  • ArbG Berlin, 09.09.2021 - 11 Ca 1372/21

    Urlaubsabgeltung - beendetes Arbeitsverhältnis

    Sollte das Verwaltungsgericht den Zustimmungsbescheid und den Widerspruchsbescheid aufheben, hätte dies zwar "rückwirkende Kraft" und könnte die Möglichkeit einer Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO in entsprechender Anwendung eröffnen (BAG, Urteil vom 17. Juni 1998 - 2 AZR 519/97 -, juris), jedoch entspricht dies nicht dem aktuellen Stand und würde auch der oben genannten derzeitigen Bindungswirkung widersprechen.
  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.698

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Zusammenhang;

    Das Bundesarbeitsgericht hat in vergleichbaren Fällen, in denen die Arbeitsgerichte ihr Verfahren nicht ausgesetzt und die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen hatten und in denen die Verwaltungsgerichte danach den Zustimmungsbescheid aufhoben, die Restitutionsklage gemäß § 580 Nr. 6 ZPO für gegeben erachtet (Urteil vom 25.11.1980 a.a.O.; Urteil vom 17.6.1998 Az. 2 AZR 519/97 veröffentlich in juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467

    Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem

  • VG Frankfurt/Oder, 27.05.2009 - 6 K 434/05

    Restitutionsklage gegen die arbeitsgerichtliche Abweisung einer

  • VG Regensburg, 30.01.2007 - RN 2 K 06.1584

    Zustimmung des Integrationsamtes zur personenbedingten Kündigung wegen einer

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