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   BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02   

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https://dejure.org/2003,919
BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02 (https://dejure.org/2003,919)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2003 - 2 AZR 536/02 (https://dejure.org/2003,919)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 (https://dejure.org/2003,919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Nachschieben von Kündigungsgründen, die dem Betriebsrat bei der Anhörung bereits bekannt waren; Vergleichbarkeit des Arbeitnehmers und dessen Leistungsträgereigenschaft

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes nach Umorganisation - Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2, 3; BetrVG § 102
    Kündigungsrecht; Betriebsverfassungsrecht - Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes nach Umorganisation; Anhörung des Betriebsrats; subjektive Determination und Umfang der Anhörungspflicht; nachträgliche Berufung des Arbeitgebers im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Arbeitgeber Tatsachen, die er dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hat, die dem Betriebsrat jedoch bekannt sind, in den Kündigungsschutzprozess einführen kann (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51).

    Auch in der Entscheidung vom 27. Februar 1997 (aaO) handelte es sich bei den nicht mitgeteilten Tatsachen, von denen der Senat angenommen hat, sie seien dem Betriebsrat bekannt und der Arbeitgeber könne sie deshalb im Prozess vortragen, nicht um solche, die einen anderen Kündigungsgrund ergaben, sondern es ging um "Mosaiksteine" (betriebliche Auswirkungen von Verspätungen des Arbeitnehmers) aus "demselben Bild" (Kündigung wegen häufiger Verspätungen).

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirken sich auf das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG Mängel, die in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, grundsätzlich selbst dann nicht aus, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder nach den Umständen vermuten kann, dass die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei erfolgt ist (vgl. zuletzt BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    c) Zwar hat der Senat es dem Arbeitgeber verwehrt, sich allein auf Leistungsmängel des Arbeitnehmers zu stützen, wenn er den Personalrat zu einer betriebsbedingten Kündigung angehört und in diesem Zusammenhang als Auswahlgesichtspunkte die betreffenden Leistungsmängel erwähnt hatte (BAG 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 47).
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    Jedoch sind förmliche Revisionsanträge dann entbehrlich, wenn klar ersichtlich ist, welches Begehren der Revisionskläger verfolgt (BAG 29. Juni 1954 - 2 AZR 13/53 - BAGE 1, 36, 38).
  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b 13; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63 a).
  • BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81

    Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit -

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    Dem Revisionsvorbringen ist hinreichend deutlich zu entnehmen, dass die Beklagte mit ihrer Revision die Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts und Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils dahingehend begehrt, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird (vgl. BAG 30. November 1983 - 4 AZR 353/81 - BAGE 44, 268, 270 f.).
  • LAG Hamm, 27.05.2002 - 8 Sa 134/02

    Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Mai 2002 - 8 Sa 134/02 - aufgehoben.
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b 13; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63 a).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b 13; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63 a).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    b) Hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitgeteilt, er beabsichtige, das Arbeitsverhältnis wegen einer nach dem geschilderten Sachverhalt für erwiesen erachteten Handlung zu kündigen, und stützt er die Kündigung im Prozess bei unverändert gebliebenem Sachverhalt auch darauf, der Arbeitnehmer sei dieser Handlung zumindest verdächtig, so ist er mit dem Kündigungsgrund des Verdachts wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats ausgeschlossen (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c der Gründe; vgl. auch BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 804/08 - Rn. 24; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - Rn. 27) .
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

    Eine objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 183 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 20; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5) .
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295).
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