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   BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15   

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https://dejure.org/2016,45580
BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15 (https://dejure.org/2016,45580)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2016 - 2 AZR 536/15 (https://dejure.org/2016,45580)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 2 AZR 536/15 (https://dejure.org/2016,45580)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1a Abs 1 S 1 KSchG, § 1a Abs 1 S 2 KSchG, § 1a Abs 2 S 1 KSchG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 112 Abs 1 BetrVG
    Abfindung nach § 1a KSchG

  • IWW

    § 1a Abs. 1 KSchG, § ... 1a Abs. 2 KSchG, § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 10 Abs. 3 KSchG, § 1a KSchG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 7 KSchG, Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung; Erklärungswille des Arbeitgebers im Hinweis an den Arbeitnehmer auf Zahlung einer Abfindung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Doppelte Abfindung

  • Betriebs-Berater

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • hensche.de

    Abfindung, Sozialplan, Kündigung

  • bag-urteil.com

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • rewis.io

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht - Abfindung nach § 1a KSchG

  • rechtsportal.de

    Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anspruchskonkurrenz zwischen Sozialplanabfindung und Abfindung wegen betriebsbedingter Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer kann bei unvorsichtiger Formulierung eines Angebots nach § 1a KSchG Abfindung doppelt verlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der "gesetzliche Abfindungsanspruch" nach § 1a KSchG

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Achtung bei Abfindungszusagen nach § 1a KSchG!

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Doppelte Abfindung bei falsch formulierter Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Doppelter Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Doppelte Abfindung - eine Abfindung gem. § 1a KSchG und eine Abfindung aus Sozialplan

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Abfindung nach § 1a KSchG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppelter Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers nach betriebsbedingter Kündigung - Von gesetzlichem Abfindungsanspruch abweichendes Abfindungsangebot muss deutlich als abweichendes Angebot erkennbar sein

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Abfindungsanspruch nach der Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 346
  • ZIP 2015, 1997
  • ZIP 2017, 296
  • NZA 2017, 121
  • NZA 2017, 14
  • NZA 2017, 15
  • BB 2017, 830
  • DB 2017, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
    Der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, muss sich aber aus dem Kündigungsschreiben eindeutig und unmissverständlich ergeben (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 18, BAGE 123, 121) .

    Ebenso können die Betriebsparteien die Anrechnung von Leistungen des Arbeitgebers nach § 1a KSchG auf eigene Abfindungsansprüche zum Ausgleich der Nachteile des Arbeitsplatzverlustes vorsehen, ohne damit gegen den Zweck dieser Leistungen zu verstoßen (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 37, BAGE 123, 121) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2015 - 8 Sa 531/15

    Abfindungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2015 - 8 Sa 531/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
    Das Verbot, Sozialplanabfindungen von einem Verzicht auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage abhängig zu machen, darf dadurch aber nicht umgangen werden (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 39) .
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06

    Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
    Enthält dieses einen vollständigen Hinweis nach § 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG, spricht dies für einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 1a Abs. 2 KSchG (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - Rn. 21, BAGE 125, 191) .
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
    Diese Ungleichbehandlung ist nach Sinn und Zweck des Sozialplans sachlich nicht gerechtfertigt (BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - z u II 1 der Gründe , BAGE 115, 68) .
  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15
    Mit der Einfügung des am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen § 1a in das Kündigungsschutzgesetz durch Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) war die Erwartung verbunden, dass Arbeitgeber bereit sein würden, die gesetzlich vorgegebene Abfindungssumme zu zahlen, wenn sie Risiken und Kosten eines Kündigungsschutzprozesses in Betracht zögen, und Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsverhältnis nicht zwingend festhalten wollen, die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses akzeptieren würden, wenn sie den im Gesetz vorgesehenen Abfindungsbetrag erhielten (BT-Drs. 15/1204 S. 12) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16

    Abfindungsanspruch - gesetzliche Abfindung - abweichendes Angebot -

    Mit der Einfügung des am 01.01.2004 in Kraft getretenen § 1a in das Kündigungsschutzgesetz durch Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 3002) war die Erwartung verbunden, dass Arbeitgeber bereit sein würden, die gesetzlich vorgegebene Abfindungssumme zu zahlen, wenn sie Risiken und Kosten eines Kündigungsschutzprozesses in Betracht zögen, und Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsverhältnis nicht zwingend festhalten wollen, die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses akzeptieren würden, wenn sie den im Gesetz vorgesehenen Abfindungsbetrag erhielten (BAG, Urteil vom 19.07.2016 - 2 AZR 536/15, Rn. 20 unter Hinweis auf BT-Drs. 15/1204 S. 12).

    Insbesondere entfällt ein Anspruch nach § 1a KSchG, wenn der Hinweis des Arbeitgebers die gesetzlichen Anforderungen in Form oder Inhalt des § 1a KSchG nicht erfüllt (HWK/Quecke, 8. Aufl., KSchG, § 1a, Rn. 13 unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 19.07.2016 - 2 AZR 536/15).

    In dem vom Bundesarbeitsgericht am 19.07.2016 (2 AZR 536/15) entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber in dem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen, dass der Kläger, sofern er keine Kündigungsschutzklage erhebt, nach § 1a KSchG Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes für jedes volle Beschäftigungsjahr hat.

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