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   BAG, 14.05.1976 - 2 AZR 539/75   

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BAG, 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 (https://dejure.org/1976,721)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 (https://dejure.org/1976,721)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1976 - 2 AZR 539/75 (https://dejure.org/1976,721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unselbständige Anschlußberufung - Vergleich in der Hauptberufung - Zulässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 107
  • NJW 1976, 2143
  • MDR 1976, 961
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

    Erst nach Vergleichsabschluss und Verkündung des Urteils über die Anschlussberufung habe er bemerkt, dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts eine zulässig eingereichte Anschlussberufung ihre Wirkung verliere, wenn die Parteien über die mit der Hauptberufung verfolgten Ansprüche einen Vergleich geschlossen hätten (BAG 14. Mai 1976 - 2 AZR 539/75 - BAGE 28, 107) .

    Damit wird die Anschließung - auch wenn dies nicht wortwörtlich aus § 524 Abs. 4 ZPO hervorgeht - auch dann wirkungslos, wenn der Streitgegenstand, auf den sich die Anschluss bietende Berufung beschränkt, durch einen Vergleich erledigt wird, der keinen Raum mehr für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO lässt (BGH 22. Mai 1984 - III ZB 9/84 -; BAG 14. Mai 1976 - 2 AZR 539/75 - BAGE 28, 107; Musielak/Ball aaO; Zöller/Heßler ZPO 30. Aufl. § 524 Rn. 27) .

    c) Wird in dieser Situation die (unselbständige) Anschlussberufung aufrechterhalten, ist sie zu verwerfen (BGH 22. Mai 1984 - III ZB 9/84 -; BAG 14. Mai 1976 - 2 AZR 539/75 - BAGE 28, 107; Zöller/Heßler ZPO 30. Aufl. § 524 Rn. 27) .

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Die Kündigung wurde für unwirksam erklärt (Urteile des Arbeitsgerichts Essen vom 30. März 1973 - 2 Ca 2198/72 -, des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Juli 1975 - 7 Sa 676/73 -, und letztlich Urteil des Bundesarbeitsgerichts -BAG- vom 14. Mai 1976 - 2 AzR 539/75 - AP Nr. 1 zu § 533 der Zivilprozeßordnung -ZPO-).
  • LAG München, 27.02.2012 - 7 Sa 97/12

    Vergleich, Anfechtung, Irrtum über Auswirkung auf Anschlussberufung

    Zur Begründung führt er aus, er habe erst nach dem Abschluss des Teilvergleichs vom 10.01.2012 und Verkündung des Urteils über seine Anschlussberufung bemerkt, dass nach Auffassung des BAG (14.05.1976 - 2 AZR 539/75 - NJW 1976, 2143 f.) eine (nach alter Rechtslage unselbständige, nach der aktuellen Rechtlage in § 524 ZPO ist die vom Kläger eingereichte Anschlussberufung zulässig innerhalb der verlängerten Erwiderungsfrist auf die Berufung der Beklagten beim LAG München eingegangen und begründet worden) ihre Wirkung verliere, wenn die Parteien über die mit der Hauptberufung verfolgten Ansprüche einen Vergleich geschlossen hätten.

    Wie das BAG in seiner Entscheidung vom 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 - unter Hinweis auf RGZ 134, 195 (197) ausführt (ebenso BAG 22.05.1990 - 3 AZR 647/88 - JZ 1991, 881), beruht die unzutreffende Würdigung der Wirkungen des Prozessvergleichs auf die (damals noch so bezeichnete) unselbständige Anschlussberufung nur auf einem Irrtum über dessen mittelbare Rechtsfolgen, der nicht zur Anfechtung des Vergleichs nach § 119 BGB berechtigt.

    Die Berufungskammer ist der Auffassung, dass die entgegenstehende Entscheidung des BAG 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 - NJW 76, 2143, MDR 76, 961) nicht mit dem möglichen Wortsinn des § 524 Abs. 4 ZPO in Einklang steht und auch eine teleologische Extension weder zulässig noch erforderlich ist, die dazu führt, dass über den wortlaut der Vorschrift auch bei Abschluss eines Vergleichs über die Berufung die Anschlussberufung ihre Wirkung verliert.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10

    Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer

    Sie räumt dem Berufungsbeklagten nur die Möglichkeit ein, innerhalb der Berufung des Prozessgegners angriffsweise Anträge zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1957 - II ZR 250/55 -, BGHZ 24, 279; BAG, Urteile vom 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 -, BAGE 28, 107 und vom 20.02.1997 - 8 AZR 15/96 -, BAGE 85, 178), und ist vom Fortbestand des (Haupt-)Rechtsmittels und damit vom Willen des Berufungsklägers abhängig.
  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 441/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Die Regelung des § 554 Abs. 4 ZPO iVm. § 72 Abs. 5 ArbGG, wonach eine Anschließung ihre Wirkung verliert, wenn die Revision zurückgenommen, verworfen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird, ist auch nicht analog anwendbar, wenn - wie vorliegend - noch eine Kostenentscheidung über die Revision zu treffen ist (vgl. zu § 522 ZPO aF: BGH 22. Mai 1984 - III ZB 9/84 - zu II 2 der Gründe; BAG 14. Mai 1976 - 2 AZR 539/75 - zu 2 f der Gründe, BAGE 28, 107) .
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

    Ihrer bedarf es zur Zulässigkeit eines unselbständigen Anschlußrechtsmittels nicht mehr (BAGE 28, 107, 110 f. = AP Nr. 1 zu § 522 ZPO; BGHZ 37, 131; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 64 Rz 70; MünchKommZPO-Rimmelspacher, Bd. 2, § 521 Rz 20; Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 521 Rz 20; Fenn, ZZP 1976, Bd. 89, 121, 126; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 521 Rz 6).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZB 9/84

    Wirkung der Anschlußberufung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der

    In einem vergleichbaren Fall analoger Anwendung des § 522 ZPO - bei Abschluß eines Vergleichs über die mit der Hauptberufung verfolgten Ansprüche - hat das Bundesarbeitsgericht die Anschlußberufung ausdrücklich als unzulässig verworfen (vgl. Leitsatz des Urteils vom 14. Mai 1976 - 2 AZR 539/75 = NJW 1976, 2143 [BAG 14.05.1976 - 2 AZR 539/75]).

    So liegt es in den - in § 522 ZPO ausdrücklich geregelten - Fällen der Rücknahme und der Verwerfung der Berufung ebenso wie in dem - vom Bundesarbeitsgericht (NJW 1976, 2143 [BAG 14.05.1976 - 2 AZR 539/75]) entschiedenen - Fall, daß die Parteien über den Streitgegenstand der Hauptberufung einen Vergleich schließen, der auch die Kostenfolgen entweder ausdrücklich regelt oder zur Anwendung des § 98 ZPO führt.

  • LAG München, 10.01.2012 - 7 Sa 851/11

    Entschädigung

    Die Berufungskammer ist der Auffassung, dass die entgegenstehende Entscheidung des BAG 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 - NJW 76, 2143, MDR 76, 961) nicht mit dem möglichen Wortsinn des § 524 Abs. 4 ZPO in Einklang steht.
  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die

    Mit der Anschlußberufung (§ 521 ZPO) kann der Berufungsbeklagte nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH Urteil vom 13. Mai 1974 - III ZR 35/72 = VersR 1974, 1018, 1019; BAG NJW 1976, 2143) und herrschender Meinung im Schrifttum (a.A. wohl nur Baur, Festschrift Fragistas, S. 359, 368 ff; hieran anknüpfend Grunsky in Stein/Jonas a.a.O. § 521 Anm. I 1; Klamaris, Das Rechtsmittel der Anschlußberufung, S. 235 ff) eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils auch dann erreichen, wenn er hierdurch nicht beschwert ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 13 Sa 55/00

    Eingruppierung einer IHK-geprüften Werkschutzfachkraft

    Dies gilt trotz des geringen Streitwertes auch für die -- unselbständige -- Anschlußberufung, da diese keine Beschwer verlangt (vgl. BAG, Urteil vom 14.05.1976, NJW 1976, S. 2143).
  • LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 20/93

    Feststellungsklage; Versicherungsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz;

  • LAG München, 08.07.1998 - 8 Sa 769/96

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen - Berechnung nach Sonderzahlungs-TV Bayern

  • LAG Köln, 22.05.2003 - 10 Sa 970/02

    Anschlussberufung, Fristversäumung

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 452/89

    Begrenzung des Ruhegeldanspruchs eines Arbeitnehmers durch Anrechnung von

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 694/92
  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76

    Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 4 Sa 102/95

    Streitigkeit über die richtige Kündigungsfrist und die Kosten des Rechtsstreits;

  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 293/84
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