Rechtsprechung
BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer
- openjur.de
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"
- Bundesarbeitsgericht
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 KSchG, § 23 Abs 1 S 3 KSchG, § 1 Abs 1 KSchG, § 12 S 1 KSchG, § 162 Abs 2 BGB
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer" - Wolters Kluwer
Begriff des Kleinbetriebes im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Bestimmung des kündigungsschutzrechtlichen Kleinbetriebs unter Berücksichtigung von "Alt-Arbeitnehmern" trotz rechtlicher Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses
- bag-urteil.com
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kündigungsschutz für "Alt-Arbeitnehmer" (Einstellung vor 2004) bei rechtlichen Unterbrechungen
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigungsschutz für "Alt-Arbeitnehmer" (Einstellung vor 2004) bei rechtlichen Unterbrechungen
- hensche.de
Kündigungsschutz
- Betriebs-Berater
Schwellenwert des KSchG bei "Alt-Arbeitnehmern"
- rewis.io
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des Kleinbetriebes im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Schwellenwert im Kündigungsschutzgesetz für ?Alt-Arbeitnehmer? ? Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten nach rechtlicher Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bei durchgängiger Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungsschutz für "Alt-Arbeitnehmer"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anwendbarkeit des abgesenkten Schwellenwertes des KSchG auch bei rechtlichen Unterbrechungen möglich
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Schwellenwert - "Alt-Arbeitnehmer"
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 26.01.2011 - 4 Ca 2050/10
- LAG Sachsen, 18.11.2011 - 3 Sa 157/11
- BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Papierfundstellen
- BAGE 145, 184
- ZIP 2013, 2230
- MDR 2013, 1470
- NZA 2013, 1197
- BB 2013, 2676
- DB 2013, 2512
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
Anwendbarkeit des KSchG
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung erst nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen haben, können sich dagegen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 KSchG auf die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nur und erst dann berufen, wenn im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 21 ff.; 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 14, 15, BAGE 119, 343) .Für sie soll der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz so lange erhalten bleiben, wie ihre Anzahl nicht auf fünf oder weniger absinkt (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 17 ff., BAGE 119, 343) .
Dem steht nicht entgegen, dass Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" eine Weitergeltung des Kündigungsschutzgesetzes nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG nicht bewirken können (vgl. dazu BAG 5. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 16 mwN; grundlegend: BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 18 ff., BAGE 119, 343) .
Da nur "Alt-Arbeitnehmer" einen am 31. Dezember 2003 bestehenden Kündigungsschutz behalten sollen, zählen für den Schwellenwert in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur die Arbeitnehmer, die diesen ebenfalls genießen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 41, aaO) .
Das ist etwa anzunehmen, wenn die Unterbrechung mit dem Ziel herbeigeführt wurde, den Bestandsschutz von "Alt-Arbeitnehmern" nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG zu vereiteln (für die Ersatzeinstellung von Arbeitnehmern vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 22, BAGE 119, 343) .
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07
Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von …
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung erst nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen haben, können sich dagegen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 KSchG auf die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nur und erst dann berufen, wenn im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 21 ff.;… 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 14, 15, BAGE 119, 343) .Der Klägerin kann nicht entgegengehalten werden, sie sei ihrer Darlegungslast aus § 23 Abs. 1 KSchG nicht nachgekommen (zu dieser vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 29; 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 102) .
Daraus kann sich - je nach den Umständen - das Erfordernis ergeben, Beschäftigungszeiten aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis anzurechnen (vgl. dazu BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48; 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - zu B I der Gründe) .
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07
Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Der Klägerin kann nicht entgegengehalten werden, sie sei ihrer Darlegungslast aus § 23 Abs. 1 KSchG nicht nachgekommen (zu dieser vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 29; 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 102) .Auf entsprechenden Vortrag muss sich der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen erklären und ggf. dartun, welche rechtserheblichen Tatsachen der Behauptung des Arbeitnehmers entgegenstehen sollen (vgl. BAG 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - BAGE 127, 102) .
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06
Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Der Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2007 (- 8 AZR 397/06 - Rn. 15 ff., BAGE 121, 273) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.Die Dauer einer beim Betriebsveräußerer zurückgelegten Beschäftigungszeit zählt aber zu den "Rechten und Pflichten" iSd. § 613a Abs. 1 BGB, in die der Betriebserwerber eintritt (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 397/06 - Rn. 18 ff., aaO) .
- BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75
Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden …
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Selbst in Fällen, in denen es an einer nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses fehlt, kann die rechtliche Unterbrechung unschädlich sein, wenn die Dauer der tatsächlichen Unterbrechung verhältnismäßig kurz ist und zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (…bspw. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 19, 29; grundlegend: 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - zu I 2 der Gründe, BAGE 28, 176) .Selbst das Erfordernis eines "ununterbrochenen" Arbeitsverhältnisses in § 1 Abs. 1 KSchG steht einer solchen Annahme nicht entgegen (BAG 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 28, 176) .
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01
Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Eine Ausnahme hiervon bilden aber Fälle, in denen zwei oder mehrere Unternehmen die gemeinsame Führung eines Betriebs vereinbart haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich unternehmensübergreifend von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 609/01 - zu B I 2 a der Gründe) . - BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Kündigungsfrist und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Daraus kann sich - je nach den Umständen - das Erfordernis ergeben, Beschäftigungszeiten aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis anzurechnen (vgl. dazu BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48; 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - zu B I der Gründe) . - BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08
Kündigungsfrist
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
(a) Eine ordentliche Kündigung "zum nächstzulässigen Termin" ist typischerweise so auszulegen, dass der Kündigende die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu dem Zeitpunkt erreichen will, der sich bei Anwendung der einschlägigen gesetzlichen, tarifvertraglichen und/oder vertraglichen Regelungen als rechtlich frühestmöglicher Beendigungstermin ergibt (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278) . - BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06
Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Die "hilfsweise" oder "vorsorglich" erklärte Kündigung steht unter einer - zulässigen (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 22) - auflösenden Rechtsbedingung iSv. § 158 Abs. 2 BGB. - BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Ob dies hinreichend deutlich wird, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ausspruch der Kündigung (BAG 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) . - BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
- BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
- BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53
Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit
- LAG Sachsen, 18.11.2011 - 3 Sa 157/11
- BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08
Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10
Kündigungsschutz - Wartezeit
- BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …
Gemessen daran erklärt ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses, nicht verzichten will (vgl. auch BAGE 145, 184 Rn. 44;… BAG, NJW 2014, 3533 Rn. 20; jeweils mwN [zu einer hilfsweise erfolgten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses]). - BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …
Gemessen daran erklärt ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses, nicht verzichten will (vgl. auch BAGE 145, 184 Rn. 44;… BAG, NJW 2014, 3533 Rn. 20; jeweils mwN [zu einer hilfsweise erfolgten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses]). - BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14
Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Selbst für die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, dessen Wortlaut ausdrücklich das Bestehen des Arbeitsverhältnisses ohne Unterbrechung verlangt, nimmt die Rechtsprechung für den Fall, dass es an einer nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses fehlt, an, es könne eine rechtliche Unterbrechung unschädlich sein, wenn die Dauer der tatsächlichen Unterbrechung verhältnismäßig kurz sei und zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang bestehe (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 20, BAGE 145, 184) .
- BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 782/14
Bestimmtheit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung
Deshalb muss sich aus der Kündigungserklärung oder den Umständen ergeben, ob eine fristgemäße oder eine fristlose Kündigung gewollt ist (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 46, BAGE 145, 184; 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336) .Dies ist jedenfalls dann ausreichend, wenn die rechtlich zutreffende Frist für den Kündigungsadressaten leicht feststellbar ist und nicht umfassende tatsächliche Ermittlungen oder die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen erfordert (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 17; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 49, BAGE 145, 184) .
Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob es ihm ohne Schwierigkeiten möglich ist, die Kündigungsfrist der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung zu ermitteln (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 50, BAGE 145, 184; Schiefer/Borchard Anm. AP KSchG 1969 § 23 Nr. 50) .
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13
Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem …
Der Zusatz "hilfsweise" oder "vorsorglich" macht lediglich deutlich, dass der Arbeitgeber sich in erster Linie auf einen anderen Beendigungstatbestand beruft, auf dessen Rechtswirkungen er nicht verzichten will (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 44; 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - zu III der Gründe, BAGE 1, 110 ) .Die "hilfsweise" oder "vorsorglich" erklärte Kündigung steht unter einer - zulässigen ( BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 19; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO) - auflösenden Rechtsbedingung iSv. § 158 Abs. 2 BGB.
Ihre Wirkung endigt, wenn feststeht, dass das Arbeitsverhältnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgelöst worden ist ( BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 20; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO) .
Aus der Erklärung oder den Umständen muss sich deshalb zumindest ergeben, ob eine fristgemäße oder eine fristlose Kündigung gewollt ist (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 46; 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 20, BAGE 116, 336) .
Ob dies hinreichend deutlich wird, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ausspruch der Kündigung (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO; 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .
Es reicht aus, wenn der gewollte Beendigungstermin für den Kündigungsempfänger zweifelsfrei bestimmbar ist (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 47; vgl. auch APS/Preis 4. Aufl. Grundlagen D Rn. 20; APS/Linck 4. Aufl. § 622 BGB Rn. 66c; HaKo-KSchR/Fiebig/Mestwerdt 4. Aufl. Einl. Rn. 18; MüKoBGB/Hesse 6. Aufl. § 620 Rn. 78; Staudinger/Oetker (2012) Vorb.
Sie ist typischerweise dahin zu verstehen, dass der Kündigende die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu dem Zeitpunkt erreichen will, der sich bei Anwendung der einschlägigen gesetzlichen, tarifvertraglichen und/oder vertraglichen Regelungen als rechtlich frühestmöglicher Beendigungstermin ergibt (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 49; 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278) .
Dies ist jedenfalls dann ausreichend, wenn die rechtlich zutreffende Frist für den Kündigungsadressaten leicht feststellbar ist und nicht umfassende tatsächliche Ermittlungen oder die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen erfordert (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO) .
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
Wartezeit - Leiharbeitnehmer
Wäre im Verhältnis zu diesem die rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses unschädlich, gilt dies nach dem Schutzzweck von § 613a BGB und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG auch gegenüber dem Betriebserwerber (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 26 f.; 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - zu B 3 der Gründe, BAGE 102, 58) . - BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17
Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist
Deshalb muss sich aus der Erklärung oder den Umständen zumindest ergeben, ob eine fristgemäße oder eine fristlose Kündigung gewollt ist (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14, BAGE 145, 249; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 46, BAGE 145, 184) .Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass für die Beklagte als Kündigungsempfängerin die maßgebliche Kündigungsfrist nicht zweifelsfrei bestimmbar gewesen wäre (zu diesem Erfordernis vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 16; 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 47, BAGE 145, 184) .
- BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer - …
Zudem hat die Beklagte vorliegend die Anfechtung im Schriftsatz vom 29. November 2019 "rein vorsorglich" und damit unter einer auflösenden Rechtsbedingung iSd. § 158 Abs. 2 BGB erklärt (vgl. zur rechtlichen Einordnung einer "vorsorglich" erklärten Kündigung BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 44, BAGE 145, 184) . - BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
(1) Ein Arbeitnehmer verweigert die angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachhaltig nicht leisten will (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 39; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 15, BAGE 137, 164) . - LAG Hamm, 16.06.2021 - 10 Sa 122/21
Auslegung eines Kündigungsschreibens; vorsorgliche ordentliche Kündigung; …
Dies ist jedenfalls dann ausreichend, wenn die rechtlich zutreffende Frist für den Kündigungsadressaten leicht feststellbar ist und nicht umfassende tatsächliche Ermittlungen oder die Beantwortung schwieriger Rechtsfragen erfordert (… BAG 10. April 2014, 2 AZR 647/13, Rn. 17; 23. Mai 2013, 2 AZR 54/12, Rn. 49 ).Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob es ihm ohne Schwierigkeiten möglich ist, die Kündigungsfrist der hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung zu ermitteln (… BAG 20. Januar 2016, 6 AZR 782/14, Rn. 18; BAG 23. Mai 2013, 2 AZR 54/12, Rn. 50 ).
- BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12
Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
- LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 Sa 1434/14
Anwendbarkeit des KSchG bei Kleinbetrieben
- LAG Düsseldorf, 05.04.2022 - 3 Sa 364/21
Mittelfinger gegen Corona rechtfertigt keine fristlose Kündigung; …
- LAG München, 26.11.2014 - 10 Sa 471/14
Ehrenamt, Arbeitnehmer, Schwellenwert
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2014 - 3 Sa 572/13
Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 598/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
- LAG Düsseldorf, 19.02.2014 - 1 Sa 1273/13
Kurzfristige Unterbrechungen und Wartezeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 21 Sa 1684/19
Bloße Funktions- und Auftragsnachfolge kein Betriebsübergang; Unschädlichkeit der …
- LAG Köln, 03.03.2023 - 6 Sa 385/21
Fristlose Kündigung; sexuelle Belästigung; Verhältnismäßigkeit; Substantiierung …
- ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Verkaufsreisendem wird fristlos gekündigt, weil er sich weigert, mit …
- ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1217/15
Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Widerspruchs …
- ArbG Düsseldorf, 31.08.2015 - 6 Ca 751/15
Kündigung einer Sachbearbeiterin durch Partei-Kreisverband
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 966/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 495/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
- BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16
Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des …
- LAG Hessen, 12.08.2020 - 6 Sa 107/20
Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Director …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 191/15
Kündigung - Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 9 Sa 426/20
Keine Verletzung von Rücksichtnahmepflichten wegen Anfrage bei der Ärztekammer; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 291/20
Kündigungsschutz - Kleinbetrieb - Schwellenwertberechnung
- LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.06.2021 - 26 Ta 6066/21
Streitwert - unechter Hilfsantrag - Kündigungsschutzantrag - Folgekündigung
- ArbG München, 19.01.2015 - 43 Ca 557/14
Unverhältnismäßigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung bei möglicher …
- LAG Hamm, 12.01.2018 - 1 Sa 1347/17
Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb
- ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 558/14
Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots
- ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 555/14
Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 26 Ta 6108/21
Bewertung eines Hilfsantrages bei Vergleichsabschluss - Gegenstandswert bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
Streitwert bei mehreren Kündigungen
- LAG Köln, 01.03.2017 - 11 Sa 34/16
Beschäftigtenzahl; Gemeinschaftsbetrieb
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - …
- LAG Düsseldorf, 18.03.2021 - 3 Sa 365/21
- LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche …
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 6 Sa 248/14
Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
Erteilung einer Abmahnung als milderes Mittel zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23
Gesonderte Festsetzung des Gegenstandswertes für jeden Prozessbevollmächtigten; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 26 Ta 6213/21
Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23
Gegenstandswert bei Vergleich nach Ausspruch mehrerer Kündigungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2019 - 6 Sa 205/15
Kündigungsschutzgesetz - betrieblicher Anwendungsbereich - Differenzvergütung - …
- ArbG Bonn, 19.09.2018 - 5 BV 11/18
- ArbG München, 10.07.2018 - 11 Ca 13861/15
Unwirksamkeit einer vereinbarten einseitigen Kündigungsmöglichkeit