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   BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12   

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https://dejure.org/2013,27716
BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 (https://dejure.org/2013,27716)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 (https://dejure.org/2013,27716)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 (https://dejure.org/2013,27716)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 KSchG, § 23 Abs 1 S 3 KSchG, § 1 Abs 1 KSchG, § 12 S 1 KSchG, § 162 Abs 2 BGB
    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Kleinbetriebes im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Bestimmung des kündigungsschutzrechtlichen Kleinbetriebs unter Berücksichtigung von "Alt-Arbeitnehmern" trotz rechtlicher Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigungsschutz für "Alt-Arbeitnehmer" (Einstellung vor 2004) bei rechtlichen Unterbrechungen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigungsschutz für "Alt-Arbeitnehmer" (Einstellung vor 2004) bei rechtlichen Unterbrechungen

  • hensche.de

    Kündigungsschutz

  • Betriebs-Berater

    Schwellenwert des KSchG bei "Alt-Arbeitnehmern"

  • rewis.io

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Kleinbetriebes im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schwellenwert im Kündigungsschutzgesetz für ?Alt-Arbeitnehmer? ? Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten nach rechtlicher Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bei durchgängiger Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz für "Alt-Arbeitnehmer"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des abgesenkten Schwellenwertes des KSchG auch bei rechtlichen Unterbrechungen möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Schwellenwert - "Alt-Arbeitnehmer"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 184
  • ZIP 2013, 2230
  • MDR 2013, 1470
  • NZA 2013, 1197
  • BB 2013, 2676
  • DB 2013, 2512
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung erst nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen haben, können sich dagegen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 KSchG auf die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nur und erst dann berufen, wenn im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 21 ff.; 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 14, 15, BAGE 119, 343) .

    Für sie soll der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz so lange erhalten bleiben, wie ihre Anzahl nicht auf fünf oder weniger absinkt (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 17 ff., BAGE 119, 343) .

    Dem steht nicht entgegen, dass Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" eine Weitergeltung des Kündigungsschutzgesetzes nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG nicht bewirken können (vgl. dazu BAG 5. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 16 mwN; grundlegend: BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 18 ff., BAGE 119, 343) .

    Da nur "Alt-Arbeitnehmer" einen am 31. Dezember 2003 bestehenden Kündigungsschutz behalten sollen, zählen für den Schwellenwert in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur die Arbeitnehmer, die diesen ebenfalls genießen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 41, aaO) .

    Das ist etwa anzunehmen, wenn die Unterbrechung mit dem Ziel herbeigeführt wurde, den Bestandsschutz von "Alt-Arbeitnehmern" nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG zu vereiteln (für die Ersatzeinstellung von Arbeitnehmern vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 22, BAGE 119, 343) .

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung erst nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen haben, können sich dagegen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 KSchG auf die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nur und erst dann berufen, wenn im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 21 ff.; 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 14, 15, BAGE 119, 343) .

    Der Klägerin kann nicht entgegengehalten werden, sie sei ihrer Darlegungslast aus § 23 Abs. 1 KSchG nicht nachgekommen (zu dieser vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 29; 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 102) .

    Daraus kann sich - je nach den Umständen - das Erfordernis ergeben, Beschäftigungszeiten aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis anzurechnen (vgl. dazu BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48; 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - zu B I der Gründe) .

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Der Klägerin kann nicht entgegengehalten werden, sie sei ihrer Darlegungslast aus § 23 Abs. 1 KSchG nicht nachgekommen (zu dieser vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 29; 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 102) .

    Auf entsprechenden Vortrag muss sich der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO im Einzelnen erklären und ggf. dartun, welche rechtserheblichen Tatsachen der Behauptung des Arbeitnehmers entgegenstehen sollen (vgl. BAG 6. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - BAGE 127, 102) .

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Der Entscheidung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2007 (- 8 AZR 397/06 - Rn. 15 ff., BAGE 121, 273) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    Die Dauer einer beim Betriebsveräußerer zurückgelegten Beschäftigungszeit zählt aber zu den "Rechten und Pflichten" iSd. § 613a Abs. 1 BGB, in die der Betriebserwerber eintritt (BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 397/06 - Rn. 18 ff., aaO) .

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Selbst in Fällen, in denen es an einer nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses fehlt, kann die rechtliche Unterbrechung unschädlich sein, wenn die Dauer der tatsächlichen Unterbrechung verhältnismäßig kurz ist und zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (bspw. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 19, 29; grundlegend: 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - zu I 2 der Gründe, BAGE 28, 176) .

    Selbst das Erfordernis eines "ununterbrochenen" Arbeitsverhältnisses in § 1 Abs. 1 KSchG steht einer solchen Annahme nicht entgegen (BAG 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 28, 176) .

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01

    Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Eine Ausnahme hiervon bilden aber Fälle, in denen zwei oder mehrere Unternehmen die gemeinsame Führung eines Betriebs vereinbart haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich unternehmensübergreifend von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 16. Januar 2003 - 2 AZR 609/01 - zu B I 2 a der Gründe) .
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Daraus kann sich - je nach den Umständen - das Erfordernis ergeben, Beschäftigungszeiten aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis anzurechnen (vgl. dazu BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 48; 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 714/08

    Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    (a) Eine ordentliche Kündigung "zum nächstzulässigen Termin" ist typischerweise so auszulegen, dass der Kündigende die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu dem Zeitpunkt erreichen will, der sich bei Anwendung der einschlägigen gesetzlichen, tarifvertraglichen und/oder vertraglichen Regelungen als rechtlich frühestmöglicher Beendigungstermin ergibt (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278) .
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Die "hilfsweise" oder "vorsorglich" erklärte Kündigung steht unter einer - zulässigen (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 22)  - auflösenden Rechtsbedingung iSv. § 158 Abs. 2 BGB.
  • BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Auszug aus BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
    Ob dies hinreichend deutlich wird, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ausspruch der Kündigung (BAG 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

  • LAG Sachsen, 18.11.2011 - 3 Sa 157/11
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Gemessen daran erklärt ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses, nicht verzichten will (vgl. auch BAGE 145, 184 Rn. 44; BAG, NJW 2014, 3533 Rn. 20; jeweils mwN [zu einer hilfsweise erfolgten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses]).
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Gemessen daran erklärt ein Vermieter, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs und daneben hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung ausspricht, zum einen, dass er sich in erster Linie auf den Beendigungstatbestand des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB beruft, also auf dessen Rechtswirkungen, nämlich die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses, nicht verzichten will (vgl. auch BAGE 145, 184 Rn. 44; BAG, NJW 2014, 3533 Rn. 20; jeweils mwN [zu einer hilfsweise erfolgten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses]).
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Selbst für die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, dessen Wortlaut ausdrücklich das Bestehen des Arbeitsverhältnisses ohne Unterbrechung verlangt, nimmt die Rechtsprechung für den Fall, dass es an einer nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses fehlt, an, es könne eine rechtliche Unterbrechung unschädlich sein, wenn die Dauer der tatsächlichen Unterbrechung verhältnismäßig kurz sei und zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang bestehe (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 20, BAGE 145, 184) .
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