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BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 54/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnung - Wohnsitz - Räumlichkeit - Zustellungsempfänger - Zustellung - Glaubhaftmachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 181 § 182 § 236 Nr. 2
Arbeitsgerichtsverfahren: Zustellung: Begriff der Wohnung im Zusammenhang mit der Zustellung, Mittel der Glaubhaftmachung
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 27.10.1953 - Sa 258/53
- BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 54/53
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung
Eine Glaubhaftmachung ist entbehrlich, soweit die Tatsachen, auf die sich der Arbeitnehmer beruft, durch die Gerichtsakten zu belegen sind (zum Wiedereinsetzungsantrag vgl. BAG 9. Dezember 1954 - 2 AZR 54/53 - zu 4 b der Gründe) . - BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83
Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats - …
Maßgebend ist, ob der Zustellungsempfänger in den angegebenen Räumen tatsächlich lebt und dort auch schläft (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858; BAG AP Nr. 1 zu § 182 ZPO). - BAG, 24.03.1975 - 3 AZR 437/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bei der Prüfung, ob der Antrag des Klägers den Anforderungen des § 236 ZPO entspricht, wird das Landesarbeitsgericht auch offenkundige oder gerichtsbekannte Tatsachen (vgl. § 291 ZPO) und solche Tatsachen berücksichtigen müssen, die sich aus den Akten ergeben (BAG AP Nr. 1 zu § 182 ZPO [zu 4 b der Grün de]).