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   BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99   

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BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99 (https://dejure.org/2000,1808)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2000 - 2 AZR 543/99 (https://dejure.org/2000,1808)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 (https://dejure.org/2000,1808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • nomos.de PDF, S. 56

    § 123 BGB; § 1 Abs. 2 KSchG
    Anfechtung eines Arbeitsvertrags/arglistige Täuschung/Falschbeantwortung der Frage nach MfS-Tätigkeit/Zeiten vor 1970

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung - Kündigung - Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

  • Judicialis

    BGB § 123; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; KSchG § 1 Abs. 2
    Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; KSchG § 1 Abs. 2
    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen verschwiegener Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 701
  • NZA 2001, 317
  • NJ 2001, 331
  • BB 2000, 2642
  • BB 2001, 994
  • DB 2001, 981
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
    Die wahrheitswidrige Beantwortung dieser Frage kann unter Umständen die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß §§ 123, 142 BGB rechtfertigen (im Anschluß an Senatsurteil 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -, BVerfGE 96, 171), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 und 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49), hat der öffentliche Arbeitgeber bei Ausübung des ihm zustehenden Fragerechts nach früheren MfS-Tätigkeiten des Bewerbers den Zeitfaktor zu berücksichtigen, da sich persönliche Haltungen im Laufe der Zeit ändern können und längere beanstandungsfreie Zeiten auf innere Distanz und Abkehr von früheren Einstellungen hinweisen können.

    Die genannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 159/95 und 2189/95 - aaO; vgl. ferner BVerfG 21. Juli 1999 - 1 BvR 1584/98 - AP GG Art. 2 Nr. 44) und des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - aaO) trägt der besonderen Situation und den widerstreitenden Interessen der Parteien in Einstellungsgesprächen Rechnung.

    Für die Annahme der Kausalität genügt deshalb schon Mitursächlichkeit der Täuschung und es reicht aus, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluß auf die Entscheidung haben kann (Senatsurteile 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - aaO; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - AP BGB § 123 Nr. 50 = EzA BGB § 123 Nr. 52).

    a) Auch das Recht zur Anfechtung steht unter dem Vorbehalt, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist danach dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (Senatsurteile 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86; 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 128 Nr. 49).

    Dabei ist wesentlich auf die von dem betreffenden Arbeitnehmer vertraglich geschuldete Leistung und den mit der Fragestellung verfolgten Zweck abzustellen (Senatsurteil 28. Mai 1998 aaO).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -, BVerfGE 96, 171), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 und 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49), hat der öffentliche Arbeitgeber bei Ausübung des ihm zustehenden Fragerechts nach früheren MfS-Tätigkeiten des Bewerbers den Zeitfaktor zu berücksichtigen, da sich persönliche Haltungen im Laufe der Zeit ändern können und längere beanstandungsfreie Zeiten auf innere Distanz und Abkehr von früheren Einstellungen hinweisen können.

    Daraus folgt im Gegensatz zu der Annahme des Berufungsgerichts, daß dem Arbeitgeber hinsichtlich solcher vor 1970 abgeschlossenen Tätigkeiten, die besonders schwer wiegen, auch ein Fragerecht zusteht (vgl. Senatsurteil 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - aaO).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
    Für die Annahme der Kausalität genügt deshalb schon Mitursächlichkeit der Täuschung und es reicht aus, wenn der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluß von Bedeutung sein können und die Täuschung nach der Lebenserfahrung Einfluß auf die Entscheidung haben kann (Senatsurteile 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - aaO; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - AP BGB § 123 Nr. 50 = EzA BGB § 123 Nr. 52).

    Das ist der Fall, wenn der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Angaben kennt und zumindest billigend in Kauf nimmt, der Erklärungsempfänger könnte durch die Täuschung beeinflußt werden (Senatsurteil 20. Mai 1999 aaO).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -, BVerfGE 96, 171), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile 4. Dezember 1997 - 2 AZR 750/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 und 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49), hat der öffentliche Arbeitgeber bei Ausübung des ihm zustehenden Fragerechts nach früheren MfS-Tätigkeiten des Bewerbers den Zeitfaktor zu berücksichtigen, da sich persönliche Haltungen im Laufe der Zeit ändern können und längere beanstandungsfreie Zeiten auf innere Distanz und Abkehr von früheren Einstellungen hinweisen können.

    Die genannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 159/95 und 2189/95 - aaO; vgl. ferner BVerfG 21. Juli 1999 - 1 BvR 1584/98 - AP GG Art. 2 Nr. 44) und des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - aaO) trägt der besonderen Situation und den widerstreitenden Interessen der Parteien in Einstellungsgesprächen Rechnung.

  • LAG Sachsen, 21.04.1999 - 10 Sa 840/98
    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
    2 AZR 543/99 10 Sa 840/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. April 1999 - 10 Sa 840/98 - aufgehoben.

  • BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 1 Abs 1, Art 20 Abs 3 durch

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
    Die genannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 159/95 und 2189/95 - aaO; vgl. ferner BVerfG 21. Juli 1999 - 1 BvR 1584/98 - AP GG Art. 2 Nr. 44) und des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - aaO) trägt der besonderen Situation und den widerstreitenden Interessen der Parteien in Einstellungsgesprächen Rechnung.
  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
    a) Auch das Recht zur Anfechtung steht unter dem Vorbehalt, daß seine Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt; die Anfechtung ist danach dann ausgeschlossen, wenn die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Anfechtung durch die arglistige Täuschung nicht mehr beeinträchtigt ist (Senatsurteile 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86; 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 128 Nr. 49).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - 5 Sa 25/06

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Bewerbung mit gefälschtem

    Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist danach zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch die im Rahmen der Einstellung verübte Täuschungshandlung noch beeinträchtigt ist (BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77, 86; 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 128 Nr. 49; 06.07.2000 - 2 AZR 543/99 - AP Nr. 58 zu § 123 BGB; zuletzt 01.06.2006, 6 AZR 730/05, juris).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage nach etwaiger Zusammenarbeit mit dem MfS war zulässig und von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 195/95 und 2189/95 - BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55; 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellte Frage war zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - AP BGB § 123 Nr. 58 = EzA BGB § 123 Nr. 55).

    Je nach dem Grad der Verstrickung und dem daraus resultierenden Gewicht der pflichtwidrigen Falschbeantwortung der Frage nach einer MfS-Tätigkeit kann auch der längere beanstandungsfreie Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zur Kündigung teilweise oder völlig entwertet worden sein (Senat 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - aaO).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

    Die vom Beklagten in dem Fragebogen gestellten Fragen waren zulässig und vom Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (st. Rspr., vgl. ua. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - ua. BVerfGE 96, 171; BAG 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120; 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 53 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 46; 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - BAGE 83, 181; 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - EzA BGB § 123 Nr. 55).

    Je nach dem Grad der Verstrickung und dem daraus resultierenden Gewicht der pflichtwidrigen Falschbeantwortung der Frage nach einer MfS-Tätigkeit kann der längere beanstandungsfreie Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zur Kündigung teilweise oder völlig entwertet worden sein (Senat 6. Juli 2000 - 2 AZR 543/99 - NZA 2001, 317).

  • LAG Brandenburg, 16.11.2000 - 3 Sa 398/00

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Nichtoffenbarung früherer Tätigkeit für

    Für den öffentlichen Dienst haben das Bundesverfassungsgericht (v. 08.07.1997, a. s. O.) und das Bundesarbeitsgericht (sh. bspw. v. 13.09.1995 -- NZA 1996, 202 (204); v. 13.06.1996, a. a. O.; v. 04.12.1997 -- NZA 1998, 474 ; v. 28.05.1998 -- NZA 1998, 1052; zuletzt v. 06.07.2000 -- 2 AZR 543/99 --, zur Veröffentlichung bestimmt) die Frage des (öffentlichen) Arbeitgebers nach einer früheren MfS-Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen des Aufbaus einer rechtsstaatlichen Verwaltung und der damit im Zusammenhang stehenden Eignungsprüfung des Arbeitnehmers i. S. v. Artikel 33 Abs. 2 GG grundsätzlich als zulässig angesehen, wenn aufgrund einer solchen Tätigkeit ein Festhalten am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber unzumutbar erscheint.
  • LAG Thüringen, 07.11.2000 - 7 Sa 745/99

    Anfechtung wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Stasi-Mitarbeit

    Der angegriffenen Entscheidung fehlt es schon deshalb an Überzeugungskraft, weil nicht deutlich wird, warum die erste Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das inzwischen zur Anfechtung wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer Stasi-Mitarbeit Stellung genommen hatte (Urteil vom 28.05.1998, AP Nr. 46 zu § 123 BGB; zuletzt Urteil vom 06.07.2000, 2 AZR 543/99), falsch gewesen sein soll.
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