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   BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16   

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BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 (https://dejure.org/2017,5979)
BAG, Entscheidung vom 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 (https://dejure.org/2017,5979)
BAG, Entscheidung vom 02. März 2017 - 2 AZR 546/16 (https://dejure.org/2017,5979)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 2 KSchG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b ZPO, § 559 Abs 1 S 2 ZPO
    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • IWW

    § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § ... 559 Abs. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 21 SGB IX, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 4 Satz 2 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Keine Bindungswirkung bei unklaren, lückenhaften oder widersprüchlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts; Arbeitgeberseitige Dispositionsfreiheit bei der Gestaltung von Anforderungsprofilen für die Arbeitsplätze; Stellenprofilierung als Folge einer ...

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • bag-urteil.com

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • rewis.io

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindungswirkung bei unklaren, lückenhaften oder widersprüchlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - und die Änderung des Anforderungsprofils

Besprechungen u.ä.

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungskündigung bei Änderung des Anforderungsprofils langjährig Beschäftigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2574
  • NZA 2017, 905
  • BB 2017, 1395
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Die Vorgabe kann von den Arbeitsgerichten nur auf Willkür und offenbare Unrichtigkeit hin gerichtlich überprüft werden (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 582/14 - Rn. 15, BAGE 153, 126; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19) .

    Er muss vielmehr konkret darlegen, wie seine Entscheidung sich auf die tatsächlichen Möglichkeiten, die Arbeitnehmer einzusetzen, auswirkt und in welchem Umfang durch sie ein konkreter Änderungsbedarf entstanden ist (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 20) .

    Die Entscheidung zur (neuen) Stellenprofilierung muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme - ggf. im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit - stehen, nach deren Durchführung sich die bisherigen Anforderungen an den Stelleninhaber ändern (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - aaO; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 31) .

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Die Entscheidung zur (neuen) Stellenprofilierung muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme - ggf. im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit - stehen, nach deren Durchführung sich die bisherigen Anforderungen an den Stelleninhaber ändern (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - aaO; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 31) .

    Es muss sich bei einer geänderten Anforderung an die Qualifikation des Stelleninhabers nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung" für die Ausführung der Tätigkeit, sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für die Stellenprofilierung handeln (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 c der Gründe) .

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Solche Mängel sind auch ohne Verfahrensrüge iSv. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 38; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13, BAGE 153, 9; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Die Vorgabe kann von den Arbeitsgerichten nur auf Willkür und offenbare Unrichtigkeit hin gerichtlich überprüft werden (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 582/14 - Rn. 15, BAGE 153, 126; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19) .
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13, BAGE 153, 9; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Es läge vielmehr eine unzulässige sog. Austauschkündigung vor (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 41, BAGE 149, 18; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 25) .
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 658/08

    Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit von Lehrern -

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Es läge vielmehr eine unzulässige sog. Austauschkündigung vor (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 41, BAGE 149, 18; 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 25) .
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Solche Mängel sind auch ohne Verfahrensrüge iSv. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 44/14 - Rn. 38; 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 546/16
    Es muss sich bei einer geänderten Anforderung an die Qualifikation des Stelleninhabers nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung" für die Ausführung der Tätigkeit, sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für die Stellenprofilierung handeln (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 c der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 Sa 67/15

    Änderungskündigung - Änderung des Anforderungsprofils

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auf welche Weise eine Gesellschaft die besondere Verantwortlichkeit ihrer Mitarbeiter gegenüber Kunden zum Ausdruck bringt, ist grundsätzlich Teil ihrer unternehmerischen Organisationsfreiheit, die nur auf offensichtliche Unsachlichkeit, Unvernunft oder Willkür gerichtlich überprüfbar ist (zur Gestaltung von Anforderungsprofilen vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; zur unternehmerischen Organisationsentscheidung BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 55/14 - Rn. 29, BAGE 155, 381) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2022 - 16 Sa 1750/21

    Kündigung trotz Elternzeit

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - zitiert nach juris, Rn. 19).

    Die Gestaltung des Anforderungsprofils für einen Arbeitsplatz unterliegt grundsätzlich der freien "unternehmerischen" Disposition (vgl. BAG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 23).

  • LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 489/18

    Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung

    Die Gestaltung des Anforderungsprofils für einen Arbeitsplatz unterliegt grundsätzlich der freien "unternehmerischen" Disposition (hierzu und im Folgenden: BAG, Urteil vom 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 -).

    Im Falle der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 02.03.2017 (2 AZR 546/16) ging es um die Chefarztstelle einer Rehaklinik.

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

    Solche Mängel sind auch ohne Verfahrensrüge iSv. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 15 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 1 Sa 762/17

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Die Vorgabe kann von den Arbeitsgerichten nur auf offenbare Unsachlichkeit hin gerichtlich überprüft werden (BAG 27.07.2017 - 2 AZR 476/16 - Rn. 32; BAG 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; BAG 22.10.2015 - 2 AZR 582/14 - Rn. 15; BAG 18.03.2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 19).

    Es muss sich bei einer geänderten Anforderung an die Qualifikation des Stelleninhabers nicht nur um eine "wünschenswerte Voraussetzung für die Ausführung der Tätigkeit, sondern um ein nachvollziehbares, arbeitsplatzbezogenes Kriterium für die Stellenprofilierung handeln (BAG 2, 03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26; BAG 7, 07.2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 c der Gründe).Die Änderung des Anforderungsprofils muss im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme des Arbeitgebers stehen, die nach ihrer Durchführung angesichts eines veränderten Beschäftigungsbedarfs - etwa aufgrund von Änderungen des Arbeitsvolumens oder des Inhalts der Tätigkeit - auch die Anforderungen an den Arbeitsplatzinhaber erfasst (BAG 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rdnr. 31, aaO).

  • BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

    Solche Mängel sind bereits von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 15 mwN; 22. Mai 2012 - 1 AZR 94/11 - Rn. 23 mwN) .
  • LAG Hamm, 01.02.2024 - 15 Sa 1222/22

    Unzulässiges Teilurteil - betriebsbedingte Kündigung eines Monteurs wegen

    Ungeeignet für eine Stellenprofilierung ist allerdings die Festlegung rein persönlicher Merkmale ohne hinreichenden Bezug zur Arbeitsaufgabe oder solcher Merkmale, die an das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers anknüpfen (vgl. BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 23; BAG vom 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26, 27).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 27/19

    Änderungskündigung - Abänderung des Beschäftigungsumfangs

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - Rn. 19; 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13; jeweils mwN.).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Befristete Übertragung einer Führungsposition

    Die unternehmerische Entscheidung könnte allenfalls auf Willkür und offenbare Unrichtigkeiten hin gerichtlich überprüft werden (vgl. nur BAG 2. März 2017 - 2 AZR 546/16 - Rn 23).
  • LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 886/22

    Persönlicher Geltungsbereich des Beschäftigungsverbots nach § 20a IfSG a.F.;

    Zwar unterliegt die Ausgestaltung des Anforderungsprofils im Grundsatz der freien unternehmerischen Disposition des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 02.03.1997 - 2 AZR 546/16).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 2 Sa 289/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Änderung Anforderungsprofil - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2022 - 7 Sa 82/22

    Versetzung und betriebsbedingte Änderungskündigung

  • LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 211/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.06.2021 - 1 Sa 356/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Prüfingenieur - Darlegungslast - Entfall des

  • LAG Köln, 10.08.2023 - 8 Sa 216/23

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots -

  • LAG Köln, 15.03.2017 - 11 Sa 521/16

    Änderungskündigung; Sozialauswahl; Einzelfall

  • ArbG Köln, 12.03.2021 - 1 Ca 5264/20
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