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   BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99   

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BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99 (https://dejure.org/2000,626)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2000 - 2 AZR 547/99 (https://dejure.org/2000,626)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 (https://dejure.org/2000,626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

  • Judicialis

    KSchG § 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; MT Arb § 30 Abs. 6; ; MT Arb § 4 Abs. 2; ; LPVG NW § 72 a Abs. 3; ; LPVG NW § 66 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung - pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 2, § 1 Abs. 2; MT Arb § 30 Abs. 6, § 4 Abs. 2; LPVG NW § 72a Abs. 3, § 66 Abs. 3 Satz 4
    Änderungskündigung zwecks Übergangs von einer Mehrarbeitspauschale zur Einzelabrechnung mit verstärktem Freizeitausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Von Altersversorgung bis Zulagen - Das Wichtigste zum Arbeitslohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 492
  • NZA 2002, 492
  • BB 2001, 940
  • DB 2001, 1040
  • DB 2001, 1041
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Köln, 07.07.1999 - 7 Sa 286/99

    Verweigerung eines Personalrats zur Zustimmung einer Änderungskündigung im Rahmen

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 286/99 -.

    2 AZR 547/99 7 Sa 286/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Juli 1999 - 7 Sa 286/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP aaO Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35) ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß.

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84

    Widerruf einer Pauschalierungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Sie muß den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und darf insbesondere nicht zu einer untertariflichen Entlohnung führen (BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - Ez BAT § 35 BAT Nr. 3; Scheuring/Steingen/Banse/Thivessen/Jeske/Scheuring MT Arb Stand September 2000 § 30 Rn. 6).

    Da die Parteien bei der Vereinbarung einer derartigen Überstundenpauschale stets damit rechnen müssen, daß sich die tatsächlichen Grundlagen der Vereinbarung der Nebenabrede während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ändern, ist es sinnvoll, in eine derartige Vereinbarung einen Widerrufsvorbehalt aufzunehmen, schon um nicht durch eine sonst erforderlich werdende Änderungskündigung den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu gefährden (vgl. BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - aaO).

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Einer Übertragung dieser Rechtsprechung auf einen Fall wie den vorliegenden könnte der Senat aus den dargelegten Gründen nicht folgen (vgl. auch BAG 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - AP ArbGG 1979 § 84 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 84 Nr. 2).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Im nachfolgenden Individualprozeß kann er sich nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (Senat 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - BAGE 83, 267; vgl. auch BAG 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76).
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Im nachfolgenden Individualprozeß kann er sich nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (Senat 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - BAGE 83, 267; vgl. auch BAG 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76).
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Daß der Kläger das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat und somit die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen im Streit steht, führt nicht dazu, daß eine unterlassene oder fehlerhafte Personalratsbeteiligung unbeachtlich wäre (vgl. BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 615/97 - BAGE 89, 48).
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    c) Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 15. Januar 1987 (- 6 AZR 589/84 - AP BPersVG § 75 Nr. 21 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 14) bei einer betriebsweiten Kürzung von Essenszuschüssen angenommen hat, die ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats verneinende verwaltungsgerichtliche Entscheidung erzeuge keine Bindungswirkung im anschließenden Verfahren eines Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Zuschusses, betrifft dies eine andere personalvertretungsrechtliche Konstellation.
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP aaO Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35) ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß.
  • BAG, 16.01.1979 - 2 AZR 240/96

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 74/02 - BAGE 105, 371; 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 64 = EzA KSchG § 2 Nr. 40).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    bb) Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Änderungskündigung gerechtfertigt sein kann, wenn sich der Arbeitgeber von einer Abrede über die pauschalierte Abgeltung von Überstunden lösen will (vgl. dazu BAG 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - zu II 1 a der Gründe) , bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Möchte sich der Arbeitgeber wegen veränderter Umstände von einer solchen Nebenabrede lösen, so kann dies eine Änderungskündigung erforderlich machen, wenn die Parteien nicht von vornherein in der Nebenabrede einen Widerrufsvorbehalt vereinbart haben (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 64 = EzA KSchG § 2 Nr. 40).

    b) Entschieden ist dies etwa für den Fall, daß in einem Arbeitsverhältnis ursprünglich eine pauschale Überstundenabgeltung vereinbart war, der Arbeitgeber aber wegen veränderter Umstände nunmehr zur "Spitzabrechnung" der Mehrarbeitsvergütung übergehen will (Senat 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - aaO).

    Dies rechtfertigt es jedoch noch nicht, wie das Landesarbeitsgericht meint, auf Änderungskündigungen, mit denen der Arbeitgeber derartige Nebenabreden zum Arbeitsvertrag geänderten Umständen anpassen will, stets die Grundsätze anzuwenden, die der Senat zur Entgeltkürzung durch betriebsbedingte Änderungskündigung aufgestellt hat (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 64 = EzA KSchG § 2 Nr. 40).

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