Rechtsprechung
   BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,384
BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83 (https://dejure.org/1985,384)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1985 - 2 AZR 548/83 (https://dejure.org/1985,384)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1985 - 2 AZR 548/83 (https://dejure.org/1985,384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen der Papierindustrie - Weiterbschäftigungsanspruch nach Kündigung bis zur Entscheidung über die Änderungsschutzklage - Abhängigkeit einer Vollstreckungsgegenklage von der Einlegung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 214 (Ls.)
  • NZA 1985, 709
  • BB 1985, 2179
  • DB 1985, 2461
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 15.10.1897 - II 172/97

    Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83
    Dagegen ist der Schuldner nicht gezwungen, Einwendungen gegen den in einem der Berufung unterliegenden Urteil festgestellten Anspruch, die nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung, aber noch innerhalb der Berufungsfrist entstanden sind, nur durch dieses Rechtsmittel geltend zu machen (allgem. M.; vgl. RGZ 40, 352; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., § 767 Anm. 4 C; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht, 11. Aufl., Rz 747; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 767 Rz 41; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 767 Rz D I b; Zöller/Schneider, ZPO, 14. Aufl., § 767 Anm. I).

    Dies folgt aus dem Gesetzeswortlaut und der in RGZ 40, 352 näher mitgeteilten Entstehungsgeschichte dieser Norm.

  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 157/81

    Änderungskündigung - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83
    Hat der Arbeitnehmer im Fall einer Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers gemäß § 2 Satz 2 KSchG fristgerecht unter dem Vorbehalt des Satzes 1 angenommen, so ist Streitgegenstand der vom Arbeitnehmer fristgerecht nach § 4 Satz 2 KSchG erhobenen Änderungsschutzklage insgesamt die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen, während die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die Kündigung nicht mehr im Streit steht (BAG 42, 142 = AP Nr. 1 zu § 6 KSchG, zu 3 der Gründe).

    Falls er die Änderungsschutzklage rechtzeitig erhoben hat, kann dies noch analog § 6 KSchG in erster Instanz nachgeholt werden (BAG 42, 142).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83
    Dies ergibt sich aus den Grundsätzen, die der Große Senat in dem Beschluß vom 26. Februar 1985 - GS 1/84 - zum Weiterbeschäftigungsanspruch während eines Kündigungsschutzverfahrens aufgestellt hat.
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83
    Dieser im Schrifttum allgemein vertretenen Ansicht (vgl. Baur/Stürner, aaO, Rz 747; Henckel, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 60 KO, unter I; Stein/Jonas/Münzberg, aaO, Rz 41; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 767 Anm. 5 b; Wieczorek, aaO, Rz D I b 1; Zöller/Schneider, aaO; im Grundsatz noch offen gelassen in BAG 31, 288 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu I der Gründe) schließt sich der erkennende Senat an.
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Die Klägerin war nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht gehalten, die Einwendung mit einer Berufung geltend zu machen, selbst wenn ihr dies möglich gewesen wäre (vgl. BAG 28. März 1985 - 2 AZR 548/83 - zu B II 2 der Gründe; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 767 Rn. 4) .
  • BGH, 29.09.2022 - I ZR 180/21

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage bei Erhebung des Erfüllungseinwands

    So hat das Bundesarbeitsgericht das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage bei eingelegter Berufung - unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge - verneint, weil die Vollstreckungsabwehrklage gegenüber der Berufung keine weitergehende Wirkung hat (vgl. BAG, NZA 1985, 709 [juris Rn. 29] mwN; ähnlich OLG Frankfurt am Main, OLGR Frankfurt 2006, 313 [juris Rn. 2]; MünchKomm.ZPO/K. Schmidt/Brinkmann, 6. Aufl., § 767 Rn. 14 mwN).
  • BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04

    Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung

    Grundsätzlich sind nach summarischer Prüfung des Gerichts in Anlehnung an die §§ 91 ff. ZPO der Partei die Kosten aufzuerlegen, die voraussichtlich im Rechtsstreit unterlegen wäre (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 548/83 - AP ZPO § 767 Nr. 4 = EzA ZPO § 767 Nr. 1; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 26. Aufl. § 91a Rn. 48; Zöller/Vollkommer ZPO 24. Aufl. § 91a Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht