Rechtsprechung
BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches - Auswirkung eines Formmangels beim Widderuf eines Prozessvergleichs - Aufschiebende Bedingung beim Abschluss eines bedingten Prozessvergleichs - Auslegung eines Vergleichs nach §§ 133, 157 BGB - Unterschrifterfordernis ...
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 794, 130; BGB §§ 126, 127
Widerruf eines Prozeßvergleichs: Fehlende Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 09.03.1988 - 26 Ca 11702/85
- LAG München, 15.09.1988 - 4 Sa 453/88
- BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3035
- NZA 1989, 860
- BB 1989, 1984
- DB 1989, 2284
Wird zitiert von ... (9)
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 8 Sa 580/14
Ordnungsgemäße Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses - Urlaubsabgeltung
Gemäß §§ 133, 157 BGB sind Vereinbarungen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte auszulegen; dabei ist nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern der wirkliche Wille der Vertragschließenden unter Beachtung der Begleitumstände zu erforschen (BAG 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - Rn. 24, juris). - BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 458/90
Widerruf eines Prozessvergleichs - Bestimmung des Widerrufsempfängers bei …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob hinsichtlich der Rechtsnatur des gerichtlichen Vergleichs nach wie vor von der auch vom Senat vertretenen Lehre von der Doppelnatur (vgl. u.a. Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80] = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO) auszugehen ist und ob jedenfalls die Widerrufserklärung als solche materiell-rechtliche und zugleich prozeßrechtliche Wirkung entfaltet (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - EzA § 794 ZPO Nr. 8;… siehe ferner MünchKomm-Pecher, BGB, 2. Aufl., § 779 Rz. 58;… Staudinger/Marburger, BGB, 12. Aufl., § 779, 2. Aufl., Rz. 96).Ein Prozeßvergleich unterliegt wegen der darin enthaltenen privatrechtlichen Regelungen unstreitig den hierfür geltenden Auslegungsgrundsätzen (…BAG, a.a.O.; BGH Urteil vom 16. November 1979 - I ZR 3/78 - AP Nr. 28 zu § 794 ZPO); dies gilt auch für eine im Vergleich vereinbarte Widerrufsklausel (Senatsurteil vom 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - EzA § 794 ZPO Nr. 8, zu 3 der Gründe).
- LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB …
Denn in allen drei Fällen ergeben sich keine unterschiedlichen Rechtsfolgen (vgl. zu den einzelnen Rechtsfolgen: BAG vom 31.05.1989 - 2 AZR 548/88).
- BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96
Rückzahlung von Vorruhestandsgeld
Soweit der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Widerrufsvorbehalt ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht gesehen hat (vgl. BAG Urteil vom 4. August 1983 - 2 AZR 50/82 - n.v.), ist daran nicht festgehalten worden (BAG Urteil vom 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - AP Nr. 39 zu § 794 ZPO). - LAG Schleswig-Holstein, 23.02.2006 - 2 Ta 5/06
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Widerruf , Vergleich , Schriftform, …
Ist der Widerruf durch Schriftsatz vereinbart worden, so ist der Schriftsatz zu unterzeichnen (BAG Urteil vom 31.5.1989 - 2 AZR 548/88 - NJW 1989, 3035).Bei bestimmenden Schriftsätzen, mit denen Prozesshandlungen vorgenommen werden, soll feststehen, dass diese mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleistet worden sind und verhindert werden, dass nur über versehentlich eingereichte Entwürfe entschieden wird (BAG Urteil v. 31.05.1989 - 2 AZR 548/88 - NJW 1989, 3035,3036).
- LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97
Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 916/98
Zurücknahme des Widerrufs - Auslegung einer Erklärungen aus Sicht des Empfängers …
Ebenso wie die Widerrufserklärung eine Doppelnatur hat, nämlich zugleich sowohl prozessuale Bedeutung enthält als auch eine Willenserklärung zum materiellen Inhalt des Vergleichs darstellt, gleichgültig ob man darin die Ausübung eines Rücktrittsrechts oder eine Erklärung zur auflösenden oder aufschiebenden Bedingung für die Vergleichswirksamkeit sieht (siehe dazu Senatsurteil vom 31. Mai 1989 - 2 AZR 548/88 - AP Nr. 39 zu § 794 ZPO, zu 2 a bis c der Gründe), so enthält folgerichtig der Widerruf eines Vergleichswiderrufs zumindest eine privatrechtliche Willenserklärung; eine prozessuale Bedeutung ist dieser Erklärung nur deshalb abzusprechen, weil die beurkundende Funktion des Gerichts (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, §§ 162, 163, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) dadurch nicht wiederhergestellt werden kann. - ArbG Berlin, 15.10.2008 - 56 Ca 14872/08
Befristung in einem gerichtlichen Vergleich - Wahrung der Schriftform - …
Bei einem Vergleich mit Widerrufsvorbehalt ist der Vergleich aufschiebend bedingt von der Nichtausübung des Widerrufsrechts (…vgl. BAG [13.06.2007] - 7 AZR 287/06 - AP TzBfG § 17 Nr. 7 [Rn. 25]; BAG [28.04.1998] - 9 AZR 297/96 - NZA 1998, 1126 m.w.N.;… Münchener Kommentar/Habersack, BGB, 4. Aufl. [2004], § 779 Rn. 82; offen lassend BAG [31.05.1989] - 2 AZR 548/88 - NJW 1989, 3035). - LAG Nürnberg, 15.03.1993 - 7 Sa 454/92
Auslegung eines Vergleichs; Wirksamkeit des Widerrufs eines Vergleichs
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