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   BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86   

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https://dejure.org/1987,5084
BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86 (https://dejure.org/1987,5084)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1987 - 2 AZR 553/86 (https://dejure.org/1987,5084)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1987 - 2 AZR 553/86 (https://dejure.org/1987,5084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Kündigungsschutzklage infolge Fristversäumung wegen fehlender Identifizierbarkeit des die Klageschrift unterzeichnenden Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86
    Der Unterschriftsmangel einer Klagefrist kann dadurch geheilt werden, daß sich der Gegner nach Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung rügelos auf die Klage einläßt (Bestätigung BAG Urteil vom 26.06.1986 2 AZR 358/85 = NZA 1987, 761).

    Wie der Senat jedoch bereits am 26. Juni 1986 entschieden hat (- 2 AZR 358/85 - NZA 1987, 761) kann der Unterschriftsmangel der Klageschrift geheilt werden, wenn das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt und der Gegner sich rügelos auf die Klage einläßt.

  • BAG, 13.02.1969 - 5 AZR 368/68

    Unterschrift unter Schriftsatz - Identität des Unterschreibenden - Individueller

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86
    Es kann hierbei dahingestellt bleiben, ob das Landesarbeitsgericht zu Recht angenommen hat, der auf dem Original der Klageschrift befindliche Schriftzug des Rechtsanwaltes K sei nur als eine einer Unterschrift nicht genügende Raffung von Einzelbuchstaben des Gesamtnamens, d. h. als Paraphe, anzusehen (vgl. BAG Urteile vom 13. Februar 1969 - 5 AZR 368/68 - AP Nr. 1 zu § 130 ZPO; vom 29. Juli 1981 - 4 AZR 632/79 - - AP Nr. 46 zu § 518 ZPO), da insbesondere nicht festgestellt ist, wie die dem Gegner übersandten beglaubigten Abschriften unterzeichnet waren.
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86
    Wie bereits der Bundesgerichtshof (BGHZ 65, 46) entschieden hat, kann es daher auf sich beruhen, ob eine bei Gericht eingegangene nicht unterzeichnete Klageschrift als Entwurf oder als, wenn auch mangelhafte, Klage anzusehen ist.
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86
    Das Landesarbeitsgericht hat sich hierbei in allen Punkten an die Rechtsprechung des BAG zu den Anforderungen an eine Anhörung des Betriebsrats gehalten (vgl. BAGE 30, 176; 34, 309, 315).
  • BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 632/79

    Namenszeichnung - Formalien bei Urkunden

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86
    Es kann hierbei dahingestellt bleiben, ob das Landesarbeitsgericht zu Recht angenommen hat, der auf dem Original der Klageschrift befindliche Schriftzug des Rechtsanwaltes K sei nur als eine einer Unterschrift nicht genügende Raffung von Einzelbuchstaben des Gesamtnamens, d. h. als Paraphe, anzusehen (vgl. BAG Urteile vom 13. Februar 1969 - 5 AZR 368/68 - AP Nr. 1 zu § 130 ZPO; vom 29. Juli 1981 - 4 AZR 632/79 - - AP Nr. 46 zu § 518 ZPO), da insbesondere nicht festgestellt ist, wie die dem Gegner übersandten beglaubigten Abschriften unterzeichnet waren.
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86
    Das Landesarbeitsgericht hat sich hierbei in allen Punkten an die Rechtsprechung des BAG zu den Anforderungen an eine Anhörung des Betriebsrats gehalten (vgl. BAGE 30, 176; 34, 309, 315).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Es kann dahinstehen, ob bei rügeloser Einlassung eine Heilung hätte eintreten können (vgl. zum Fehlen der ordnungsgemäßen Unterzeichnung einer Kündigungsschutzklage: BAG 6. August 1987 - 2 AZR 553/86 - zu II 2 d und e der Gründe; 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 52, 263; offengelassen von BAG 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 80; 18. Januar 2012 - 7 AZR 211/09 - Rn. 15, 20; aA für die Berufungsschrift BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 24 ff., BAGE 151, 66) .
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Die Bestimmung des § 6 Satz 1 KSchG will gerade eine nachträgliche Berufung darauf zulassen, eine Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, wobei für die rechtzeitige Anrufung des Arbeitsgerichts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst eine unzulässige Klage (zunächst) ausreicht (BAG, Urteile vom 16. April 1959 - 2 AZR 227/58 - AP Nr. 16 zu § 3 KSchG; vom 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - AP Nr. 37, aaO.; vom 10. Dezember 1970 - 2 AZR 82/70 - AP Nr. 40, aaO.; vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969; vom 6. August 1987 - 2 AZR 553/86 - n.v.).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    nach dem Hinweis des Arbeitsgerichts vom 25. Juni 2010 rügelos iSv. § 295 Abs. 1 Alt. 2 ZPO auf den Mangel der innerhalb der prozessualen Klageerhebungsfrist nicht unterschriebenen Klageschrift hätte einlassen können (so BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 52, 263; bestätigt von 6. August 1987 - 2 AZR 553/86 - zu II 2 d und e der Gründe; offengelassen von BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 211/09 - Rn. 15, 20) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12

    Unterschrift unter Klageschrift mittels Paraphe - Beglaubigung mittels Paraphe -

    Der Mangel kann somit gemäß § 295 Abs. 1 ZPO durch rügelose Einlassung geheilt werden, wenn der Mangel dem Gegner bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, der Gegner jedoch in der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, erschienen ist und den Mangel nicht gerügt hat (BAG 06. August 1987 - 2 AZR 553/86 - juris; BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - BAGE 52, 263; BGH 27. April 1999 - VI ZR 174/97 - NJW-RR 1999, 1251; BGH 25. Juni 1975 - VIII ZR 254/74 - BGHZ 65, 46).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 211/09

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

    Sie ist deshalb eine prozessuale Frist (vgl. zu der parallelen Problematik des § 4 Satz 1 KSchG im Zusammenhang mit der rügelosen Einlassung nach § 295 Abs. 1 Alt. 2 ZPO auf einen Unterschriftsmangel der Klage grundlegend BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 52, 263; bestätigt zB von 6. August 1987 - 2 AZR 553/86 - zu II 2 c der Gründe; 11. Dezember 2008 - 2 AZR 472/08 - Rn. 26, BAGE 129, 32) .

    b) Da der rechtzeitige Eingang der Klage per Telefax feststeht, kann auf sich beruhen, ob sich die Beklagte nach dem Hinweis des Arbeitsgerichts vom 7. Mai 2008 rügelos iSv. § 295 Abs. 1 Alt. 2 ZPO auf den Mangel der innerhalb der Klagefrist nicht verkörperten Klageschrift einlassen konnte (vgl. zu einer rügelosen Einlassung bei einer nicht unterschriebenen Klage BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 52, 263; bestätigt von 6. August 1987 - 2 AZR 553/86 - zu II 2 d und e der Gründe) .

  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    im Anschluss auch BAG 6, 8.1987 - 2 AZR 553/86 - n.v. ("Juris") [II.2 c.]; 24.6.2004 - 2 AZR 461/03 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 22 = NZA 2004, 1330 [B.I.1.]: "Die Versäumung dieser prozessualen Frist hat die materiell-rechtliche Wirkung, dass die soziale Rechtfertigung einer Kündigung nicht weiter überprüft werden kann und mögliche Mängel der Sozialwidrigkeit geheilt werden (...)"; s. auch - berichtend - BVerfG25.2.2000 - 1 BvR 1363/99 - AP § 5 KSchG 1969 Nr. 13 = NZA 2000, 789 = MDR 836 [B.I.1 c.]: "Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG wird von der Rechtsprechung als prozessuale Klageerhebungsfrist angesehen (BAG 6, 8.1987 [s. oben])".S. im Anschluss auch BAG 6, 8.1987 - 2 AZR 553/86 - n.v. ("Juris") [II.2 c.]; 24.6.2004 - 2 AZR 461/03 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 22 = NZA 2004, 1330 [B.I.1.]: "Die Versäumung dieser prozessualen Frist hat die materiell-rechtliche Wirkung, dass die soziale Rechtfertigung einer Kündigung nicht weiter überprüft werden kann und mögliche Mängel der Sozialwidrigkeit geheilt werden (...)"; s. auch - berichtend - BVerfG25.2.2000 - 1 BvR 1363/99 - AP § 5 KSchG 1969 Nr. 13 = NZA 2000, 789 = MDR 836 [B.I.1 c.]: "Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG wird von der Rechtsprechung als prozessuale Klageerhebungsfrist angesehen (BAG 6, 8.1987 [s. oben])".: Danach sei dem Arbeitnehmer durch § 4 Satz 1 KSchG "nur befristet die Möglichkeit eröffnet, Rechtsschutz wegen der offenen materiellen Rechtslage zu begehren" 82S.

    81) S. im Anschluss auch BAG 6, 8.1987 - 2 AZR 553/86 - n.v. ("Juris") [II.2 c.]; 24.6.2004 - 2 AZR 461/03 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 22 = NZA 2004, 1330 [B.I.1.]: "Die Versäumung dieser prozessualen Frist hat die materiell-rechtliche Wirkung, dass die soziale Rechtfertigung einer Kündigung nicht weiter überprüft werden kann und mögliche Mängel der Sozialwidrigkeit geheilt werden (...)"; s. auch - berichtend - BVerfG25.2.2000 - 1 BvR 1363/99 - AP § 5 KSchG 1969 Nr. 13 = NZA 2000, 789 = MDR 836 [B.I.1 c.]: "Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG wird von der Rechtsprechung als prozessuale Klageerhebungsfrist angesehen (BAG 6, 8.1987 [s. oben])".

  • BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG wird von der Rechtsprechung als prozessuale Klageerhebungsfrist angesehen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. August 1987, 2 AZR 553/86, Juris).
  • LAG Hamm, 31.10.2023 - 7 TaBV 59/23

    Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs ("beBPo") zur Einreichung

    (1) Allerdings hat die Arbeitgeberin zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Falle einer fehlenden Unterschrift unter einer Kündigungsschutzklage (Urteil vom 06.08.1987, 2 AZR 553/86 sowie Urteil vom 26.06.1986, 2 AZR 358/85) eine rügelose Einlassung gemäß § 295 ZPO möglich sein soll.
  • LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung

    Ebenso wie bei den in § 233 ZPO genannten Fristen geht es bei der 3-Wochen- Frist des § 4 KSchG um die Einhaltung einer dem Gericht gegenüber einzuhaltenden Frist, bei deren Versäumung Rechtsnachteile entstehen (so Bundesverfassungsgericht vom 25.02.2000 1 BvR 1363/99 AP Nr. 13 zu § 5 KSchG 1969 unter Hinweis auf BAG Urteil vom 06.08.1987 2 AZR 553/86 -).
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