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   BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07   

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https://dejure.org/2008,16773
BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07 (https://dejure.org/2008,16773)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2008 - 2 AZR 561/07 (https://dejure.org/2008,16773)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2008 - 2 AZR 561/07 (https://dejure.org/2008,16773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.09.2008, 2 AZR 561/07.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Wegfalls einer konkreten Stelle im Haushaltsplan; Überprüfung einer Entscheidung des Stadtrats über den Wegfall eines Arbeitplatzes im Haushaltsplan; Verpflichtung der Gemeinden in Niedersachsen zur Bestellung einer ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Ein allgemeiner Beschluss, Personalkosten zu senken, genügt diesen Anforderungen nicht (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidungen des Senats vom 26. September 2002 (- 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31 "Rheumaklinik") und vom 26. September 1996 (- 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 "Crewing").

    Eine solche ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber, um die Belastungen durch den gesetzlichen Bestands- und Inhaltsschutz abzustreifen, durch zweckvolle Veränderungen der rechtlichen Zuordnung "pro forma" die Arbeitgeberstellung aufgibt, der Sache nach aber die tatsächliche betriebliche Organisation nicht ändert und sich insbesondere den durch das Direktionsrecht vermittelten Zugriff auf die Erledigung der Arbeit erhält (BAG 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 "Crewing").

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidung ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt nachprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung regelmäßig hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidungen des Senats vom 26. September 2002 (- 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31 "Rheumaklinik") und vom 26. September 1996 (- 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209 "Crewing").

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07

    Kündigung - Frauenbeauftragte

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 2 AZR 560/07 -.
  • LAG Niedersachsen, 14.05.2007 - 8 Sa 1939/06
    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Mai 2007 - 8 Sa 1939/06 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99

    Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Für eine entsprechende Organisationsentscheidung im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt prinzipiell nichts anderes (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    So wie der private Arbeitgeber als Marktteilnehmer nicht gezwungen ist, den Bedarf an Leistungen allein durch Arbeitsverträge zu decken, sondern auf jeden rechtlich zulässigen Vertragstyp zurückgreifen darf (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 -), so kann auch der öffentliche Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Aufgaben unter allen zulässigen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten diejenige wählen, die ihm am zweckmäßigsten erscheint, muss dann allerdings die jeweiligen - auch nachteiligen - Folgen gegen sich gelten lassen (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 -).
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Im öffentlichen Dienst kann eine solche Entscheidung ua. darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen wird (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 -BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07
    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung regelmäßig hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09

    Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Wartezeit - Auflösungsantrag

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (vgl. BAG v. 18.09.2008 - 2 AZR 561/07 n.v.; v.22.05.2003 - 2 AZR 326/02 - AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 560/07

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 2 AZR 561/07 -.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - 2 Sa 1667/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Erfüllung der Wartezeit;

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung regelmäßig hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAG vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - BAG vom 18.09.2008 - 2 AZR 561/07 - n.v.).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2010 - 5 Sa 1584/09

    Unwirksame Änderungskündigung eines Flugbegleiters bei unsubstantiierten

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung regelmäßig hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit (Dauer) verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 18.09.2008 - 2 AZR 561/07 - n. v.).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2010 - 5 Sa 1190/09

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einem bei einem

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung regelmäßig hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit (Dauer) verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 18.09.2008 - 2 AZR 561/07 - n. v.).
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