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   BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85   

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BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85 (https://dejure.org/1986,869)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1986 - 2 AZR 565/85 (https://dejure.org/1986,869)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 (https://dejure.org/1986,869)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1986, 2418
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59

    Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Der Senat hat zwar im Urteil vom 12. Januar 1961 (BAG 10, 288 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung) ausgeführt, in der schlichten Fortsetzung der Arbeit vor Ablauf der Klagefrist liege kein Verzicht auf die Kündigungsschutzklage, wenn dem Arbeitnehmer gegenüber eine Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnkürzung ausgesprochen worden sei.

    Schon zur damaligen Rechtslage hat Alfred Hueck in der Anm. zu AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung dem Senat nur insoweit zugestimmt, als dieser in der Fortsetzung der Arbeit durch den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht ohne weiteres eine stillschweigende Zustimmung zur Änderung der Arbeitsbedingungen gesehen hat.

  • BAG, 17.07.1965 - 3 AZR 302/64

    Leitender Angestellter - Öffentlicher Dienst - Unterzeichnung amtlichen

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen die Auffassung vertreten, in der widerspruchslosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers könne eine Einverständniserklärung zu dem Änderungsangebot gesehen werden: So hat der Erste Senat (Urteil vom 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB) und ihm folgend der Dritte Senat (Urteil vom 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt) ausgeführt, werde vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung vorgeschlagen, so werde auch beim Fehlen einer Änderungskündigung in der widerspruchslosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers dann in der Regel eine Einverständniserklärung zu sehen sein, wenn neue Bedingungen für die eigentliche Arbeitsleistung angeboten wurden.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 20. Mai 1976 (- 2 AZR 202/75 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB) in Fortentwicklung von BAG AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt bestätigt, daß ein Arbeitnehmer, der sich zu dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung nicht äußere, sondern widerspruchslos die Arbeit fortsetze, durch schlüssiges Verhalten jedenfalls dann die Änderung des Arbeitsvertrages annehme, wenn er von der Durchführung der nachteiligen Vertragsgestaltung unmittelbar und sogleich betroffen werde.

  • BAG, 08.07.1960 - 1 AZR 72/60

    Vertragsänderung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen die Auffassung vertreten, in der widerspruchslosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers könne eine Einverständniserklärung zu dem Änderungsangebot gesehen werden: So hat der Erste Senat (Urteil vom 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB) und ihm folgend der Dritte Senat (Urteil vom 17. Juli 1965 - 3 AZR 302/64 - AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt) ausgeführt, werde vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung vorgeschlagen, so werde auch beim Fehlen einer Änderungskündigung in der widerspruchslosen Weiterarbeit des Arbeitnehmers dann in der Regel eine Einverständniserklärung zu sehen sein, wenn neue Bedingungen für die eigentliche Arbeitsleistung angeboten wurden.
  • BAG, 25.04.1963 - 2 AZR 435/62

    Kündigungsschutzprozeß - Änderungskündigung - Ablehnung des Angebotes -

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Die Möglichkeit gegen eine Änderungskündigung Änderungsschutzklage zu erheben, sei erst nach Schaffung des KSchG 1951 in der Literatur entwickelt und von der Rechtsprechung (Senatsurteil vom 25. April 1963 - 2 AZR 435/62 - AP Nr. 17 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu 1 der Gründe) gebilligt worden.
  • BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75

    Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 20. Mai 1976 (- 2 AZR 202/75 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB) in Fortentwicklung von BAG AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt bestätigt, daß ein Arbeitnehmer, der sich zu dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung nicht äußere, sondern widerspruchslos die Arbeit fortsetze, durch schlüssiges Verhalten jedenfalls dann die Änderung des Arbeitsvertrages annehme, wenn er von der Durchführung der nachteiligen Vertragsgestaltung unmittelbar und sogleich betroffen werde.
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Der Senat hat sich im Urteil vom 17. Mai 1984 (- 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu II 4 der Gründe mit zust. Anm. von Scheuring) dieser Meinung angeschlossen und dazu ausgeführt, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG enthalte keine Verweisung auf die das Änderungsschutzverfahren bei ordentlichen Änderungskündigungen regelnde Vorschrift des § 4 Satz 2 KSchG.
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Entscheidend ist, wie die Erklärung oder das Verhalten von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände verstanden werden mußte (BAG 39, 271, 276; BGHZ 91, 324, 329 f.).
  • Drs-Bund, 24.02.1969 - BT-Drs V/3913
    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Nach der amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf (BT-Drucks. V/3913, S. 8) muß "im Interesse der Rechtssicherheit der Arbeitnehmer diesen Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist oder, falls diese länger als drei Wochen ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber erklären." Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung besteht keine Kündigungsfrist, die analoge Anwendung des § 2 KSchG bedeutet daher, daß der Arbeitnehmer unverzüglich die Annahme unter Vorbehalt erklären muß (so auch KR-Rost, aaO, Rz 33 und Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, § 2 Anm. 3), denn die Änderung der Arbeitsbedingungen soll vom Zugang der fristlosen Kündigung an gelten und der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an einer alsbaldigen Entscheidung.
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als

    Auszug aus BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
    Entscheidend ist, wie die Erklärung oder das Verhalten von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände verstanden werden mußte (BAG 39, 271, 276; BGHZ 91, 324, 329 f.).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Gerade die Rechtssicherheit ist vom Bundesarbeitsgericht stets ausdrücklich und zutreffend für die gegenteilige Ansicht herangezogen worden (vgl. nur BAG 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 149; 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - zu B III 2 der Gründe, zur Vorbehaltsannahme einer Änderungskündigung nach § 2 KSchG; 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - zu 4 c der Gründe) .
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Der entsprechenden Anwendung der §§ 2, 4 Satz 2 KSchG auf außerordentliche Änderungskündigungen steht nicht entgegen, dass § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG keine Verweisung auf § 2 KSchG enthält (Senat 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 16 = EzA KSchG § 2 Nr. 7) .
  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Der Kläger hat das ihm mit der Änderungskündigung unterbreitete Änderungsangebot analog § 2 KSchG unverzüglich (zu diesem Erfordernis BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - zu B III 2 der Gründe) unter Vorbehalt angenommen und - rechtzeitig - entsprechend § 4 Satz 2 KSchG Änderungsschutzklage erhoben.
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Dies gilt vor allem auch deshalb, weil eine stillschweigende Zustimmungserklärung des Arbeitnehmers grundsätzlich nur dann angenommen werden kann, wenn er nach dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung durch den Arbeitgeber von der Änderung unmittelbar und sogleich betroffen wird und gleichwohl widerspruchslos weiterarbeitet (ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Wie der Senat schon im Urteil vom 19. Juni 1986 (- 2 AZR 565/85 - AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969, zu B III 2 der Gründe) - wenn auch im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Änderungskündigung - ausgeführt hat, scheidet eine teleologische Reduktion - dies gilt auch in dem hier erörterten Sinne - aus, weil der Gesetzeswortlaut dem Willen des Gesetzgebers voll entspricht.
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Auch für die konkludente Willenserklärung ist insoweit entscheidend, wie sie von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach Treu und Glauben verstanden werden durfte und musste (vgl. BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 16 = EzA KSchG § 2 Nr. 7; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAGReport 2004, 307).
  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 790/85

    Außerordentliche Kündigung

    Nach Zugang einer außerordentlichen Knderungskündigung des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer unverzüglich zu er klären, ob er das Änderungsangebot ablehnt oder es mit oder ohne den in § 2 KSchG bezeichneten Vorbehalt annimmt (im Anschluß an BAG Urteil vom 19« Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969).

    Denn § 2 und § 4 Satz 2 KSchG sind auf die außerordentliche Änderungskündigung entsprechend anwendbar (BAG Urteile vom 17 Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT und vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969).

    Dies bedeutet, daß der Arbeitnehmer bei einer fristlos ausgesprochenen außerordentlichen Änderungskündigung jedenfalls die Erklärung, ob er das Änderungsangebot ablehnt oder (wenn auch unter Vorbehalt) annimmt, unverzüglich nach Zugang der Änderungskündigung abgeben muß (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1986, aaO).

    Mit dieser Auffassung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19- Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - (AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969), nach der in der Widerspruchs- und vorbehaltlosen Weiterarbeit zu geänderten Arbeitsbedingungen dann eine Annahme des Änderungsangebots gesehen werden kann, wenn sich die neuen Arbeitsbedingungen alsbald auf das Arbeitsverhältnis auswirken.

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.1990 - 8 Sa 39/90

    Änderungskündigung: Angebotsannahme

    Die Erklärung der Annahme eines solchen Änderungsangebots ist - wie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 19.6.86 - 2 AZR 565/85 -, AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1986, 2604 f. unter B. V. 2. der Gründe ausgeführt hat - "eine empfangsbedürftige Willenserklärung.

    Entscheidend ist, wie die Erklärung oder das Verhalten von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände verstanden werden mußte" (BAG vom 19.6.86, aaO.).

    Wie sich bereits aus der vom BAG (im Urteil vom 19.6.86, aaO., unter B. III. 2.) angeführten amtlichen Begründung zum Regierungsentwurf ergibt, dient die Frist des § 2 Satz 2 KSchG - ebenso wie diejenigen des § 4 Satz 1 und 2 KSchG - der "Rechtssicherheit".

    Freilich kann eine widerspruchs- und vorbehaltlose Weiterarbeit des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen durchaus als schlüssige Annahmeerklärung verstanden werden (vgl. BAG vom 19.6.86, aaO., unter B. V. 2. der Gründe; BAG vom 17.7.65 - 3 AZR 302/64 -, AP Nr. 101 zu § 242 BGB Ruhegehalt unter 4. der Gründe; BAG vom 20.5.76 - 2 AZR 202/75 -, AP Nr. 4 zu § 305 BGB ).

  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze

    Der Zweck des § 2 KSchG, dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz zu erhalten und trotzdem die Überprüfung der Kündigung zu ermöglichen, erfordert jedoch die entsprechende Anwendung der Vorschrift (BAG 19.06.1986 - 2 AZR 565/85 - Rnr. 21, 22, DB 1986, 2604; 17.05.1984 - 2 AZR 161/83 - Rnr. 50 ff., AP BAT § 55 Nr. 3).

    a) Der Kläger hat sie mit Schreiben vom 16.11.2010 unverzüglich unter Vorbehalt angenommen (zum Gebot der unverzüglichen Annahme BAG 19.06.1986, a.a.O., Rnr. 23).

  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

    Der Zweck des § 2 KSchG, dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz zu erhalten und trotzdem die Überprüfung der Kündigung zu ermöglichen, erfordert jedoch die entsprechende Anwendung der Vorschrift (BAG 19.06.1986 - 2 AZR 565/85 - Rnr. 21, 22, DB 1986, 2604; 17.05.1984 - 2 AZR 161/83 - Rnr. 50 ff., AP BAT § 55 Nr. 3).

    a) Der Kläger hat sie mit Schreiben vom 16.11.2010 unverzüglich unter Vorbehalt angenommen (zum Gebot der unverzüglichen Annahme BAG 19.06.1986, a.a.O., Rnr. 23).

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 99/18

    Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts - arbeitsvertragliche

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04

    Arbeitspflicht - Direktionsrecht

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZN 227/98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - 5 Sa 53/20

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Unkündbarkeit nach AVR

  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 785/16

    Staateninsolvenz - außerordentliche Änderungskündigung

  • LAG Hamm, 29.11.2019 - 16 Sa 172/19

    Beschäftigungsanspruch, freie unternehmerische Entscheidung, Unmöglichkeit

  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 786/16

    Staateninsolvenz - außerordentliche Änderungskündigung

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 566/85

    Wiksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung im Falle ihrer

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 613/10

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 409/14

    Auskunftsanspruch - stillschweigende Änderung einer Provisionsabrede

  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 10 Sa 1456/09

    Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit durch widerspruchslose Weiterarbeit

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99

    Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97

    Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger

  • LAG Hamm, 02.12.2010 - 15 Sa 1247/10

    Außerordentliche Änderungskündigung im öffentlichen Dienst; Änderung der

  • LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1639/00

    Anforderungen an die Vertragsauslegung; Voraussetzungen für eine außerordentliche

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 28/99

    Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die

  • LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1641/00

    Zusatzversorgungspflichtige Vergütung des Arbeitnehmers; Vertragsauslegung;

  • LAG Köln, 18.07.2002 - 6 Sa 482/02

    Anspruch auf Zahlung des Tariflohns nach dem "Tarifvertrag der Chemischen

  • LAG Düsseldorf, 22.05.1991 - 4 (2) Sa 290/91

    Arbeitszeit: Einführung eines Zwei-Schicht-Systems mit Hilfe einer

  • LAG Hamm, 30.01.1997 - 8 Sa 1148/96

    Kündigung; Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Geänderte Arbeitsbedingungen;

  • LAG Berlin, 29.05.1998 - 6 Sa 149/97

    Konkludente Zustimmung zu einer Gehaltskürzung; Arbeitsvertraglicher Anspruch auf

  • LAG München, 25.03.2015 - 10 Sa 957/14

    Reisekosten infolge einer unwirksamen Versetzung

  • ArbG Marburg, 08.09.1999 - 1 Ca 278/99

    Betriebliche Übung - Änderung

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