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   BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13   

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BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13 (https://dejure.org/2014,32802)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2014 - 2 AZR 567/13 (https://dejure.org/2014,32802)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 (https://dejure.org/2014,32802)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • openjur.de

    Ordentliche Kündigung; Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 S 1 BGB, § 174 S 2 BGB, § 51 HGB
    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • IWW

    § 174 Satz 1 BGB, § 177 BGB, § 174 Satz 2 BGB, § 174 BGB, § 15 Abs. 2 HGB, § 15 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 51 HGB, § 164 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 180 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erklärung durch Personalleiter mit (Gesamt-)Prokura; Zurückweisung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde; Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mangels Vorlage der Vollmacht des Kündigenden; Anforderungen an die Bekanntmachung der Bevollmächtigung

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtvorlage

  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • ra.de
  • RA Kotz

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174; HGB § 51
    Ordentliche Kündigung; Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • rechtsportal.de

    BGB § 174 ; HGB § 51
    Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mangels Vorlage der Vollmacht des Kündigenden

  • rechtsportal.de

    BGB § 174 ; HGB § 51
    Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mangels Vorlage der Vollmacht des Kündigenden

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erklärung einer Kündigung durch Personalleiter mit Gesamtprokura

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Ist eine Kündigung allein vom Personalchef wirksam?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung durch den Personalleiter - und die Vollmachtsvorlage

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - Erklärung durch Personalleiter mit (Gesamt-)Prokura - Zurückweisung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Möglichkeit der Zurückweisung einer Kündigung, die durch den nicht im Rahmen seiner Gesamtprokura handelnden Personalleiter des Unternehmens ausgesprochen wurde

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kündigungsbefugnis eines Personalleiters

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB: Fragen zur Vollmachtsvorlage

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückweisung einer Kündigung des Personalleiters wegen fehlender Vollmacht scheidet trotz beschränkter Prokura aus

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Ausspruch durch den Personalleiter

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn die Kündigung an der Vollmachtsurkunde scheitert

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 61 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Krankheitsbedingte außer- ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3595
  • NZA 2015, 159
  • BB 2014, 2803
  • DB 2014, 2840
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Der Erklärungsempfänger ist zur Zurückweisung der Kündigung berechtigt, wenn er keine Gewissheit darüber hat, dass der Erklärende tatsächlich bevollmächtigt ist und sich der Arbeitgeber dessen Erklärung deshalb zurechnen lassen muss ( BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, BAGE 137, 347; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92  - zu II 2 a der Gründe) .

    Er soll vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das Rechtsgeschäft vorzunehmen (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 20. September 2006 -  6 AZR 82/06  - Rn. 46, 52, BAGE 119, 311 ) .

    Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB muss ein gleichwertiger Ersatz für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde sein (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; vgl. auch BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96  - zu II 3 b bb der Gründe) .

    b) Ein In-Kenntnis-Setzen in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter - zB durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung - in eine Stelle berufen hat, mit der üblicherweise ein Kündigungsrecht verbunden ist (st. Rspr. seit 30. Mai 1972 BAG -  2 AZR 298/71  - BAGE 24, 273 ; vgl. zuletzt BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 25, BAGE 137, 347) .

    Erforderlich ist, dass sie auch nach außen im Betrieb ersichtlich ist oder eine sonstige Bekanntmachung erfolgt (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 20. August 1997 - 2 AZR 518/96  - zu II 3 b bb der Gründe) .

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92  - zu II 2 a der Gründe; BGH 20. Oktober 2008 - II ZR 107/07  - Rn. 11 , 14) .

    c) Kündigt ein Prokurist, kann die Zurückweisung der Kündigung nach § 174 BGB selbst dann ausgeschlossen sein, wenn der Erklärungsempfänger keine Kenntnis von der Erteilung der Prokura bzw. der Prokuristenstellung hat (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 27, BAGE 137, 347) .

    Aufgrund der Regelung in § 15 Abs. 2 Satz 1 HGB muss sich der Erklärungsempfänger so behandeln lassen, als ob er die länger als fünfzehn Tage eingetragene Tatsache kennt (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 11. Juli 1991 - 2 AZR 107/91  -) .

    Eine direkte Kundgabe der Bevollmächtigung und der Person des Bevollmächtigten durch den Vollmachtgeber ist in diesen Fällen aufgrund der Publizität des Handelsregisters entbehrlich (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 28, aaO) .

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Der Erklärungsempfänger ist zur Zurückweisung der Kündigung berechtigt, wenn er keine Gewissheit darüber hat, dass der Erklärende tatsächlich bevollmächtigt ist und sich der Arbeitgeber dessen Erklärung deshalb zurechnen lassen muss ( BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, BAGE 137, 347; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92  - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92  - zu II 2 a der Gründe; BGH 20. Oktober 2008 - II ZR 107/07  - Rn. 11 , 14) .

    aa) Ist der Arbeitnehmer über die Person des Personalleiters hinreichend in Kenntnis gesetzt, muss er allein aus dessen Stellung folgern, dieser habe im Verhältnis zur Belegschaft alleinige Vertretungsmacht zum Ausspruch von Kündigungen (vgl. BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB muss ein gleichwertiger Ersatz für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde sein (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; vgl. auch BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96  - zu II 3 b bb der Gründe) .

    Erforderlich ist, dass sie auch nach außen im Betrieb ersichtlich ist oder eine sonstige Bekanntmachung erfolgt (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 20. August 1997 - 2 AZR 518/96  - zu II 3 b bb der Gründe) .

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 107/91

    Kündigung durch Prokuristen ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Aufgrund der Regelung in § 15 Abs. 2 Satz 1 HGB muss sich der Erklärungsempfänger so behandeln lassen, als ob er die länger als fünfzehn Tage eingetragene Tatsache kennt (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 11. Juli 1991 - 2 AZR 107/91  -) .

    Der Zusatz soll klarstellen, dass der Erklärende als Prokurist für den Inhaber handelt (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 107/91 - zu B II 1 b und 2 b dd der Gründe; MünchKommHGB/Krebs 3. Aufl. § 51 Rn. 1; Oetker/Schubert HGB 3. Aufl. § 51 Rn. 1; Staub/Joost HGB 5. Aufl. § 51 Rn. 1) .

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Folge der Zurückweisung iSd. § 174 Satz 1 BGB ist - unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 37; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06  - Rn. 33 , BAGE 119, 311 ) .

    Er soll vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das Rechtsgeschäft vorzunehmen (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 20. September 2006 -  6 AZR 82/06  - Rn. 46, 52, BAGE 119, 311 ) .

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Folge der Zurückweisung iSd. § 174 Satz 1 BGB ist - unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 37; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06  - Rn. 33 , BAGE 119, 311 ) .
  • LAG Hamm, 16.05.2013 - 17 Sa 1708/12

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Mai 2013 - 17 Sa 1708/12 - aufgehoben.
  • RG, 18.02.1921 - III 354/20

    Gesamtvertretung

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Das Gleiche gilt, wenn ein einseitiges Handeln nachträglich durch den anderen Gesamtprokuristen genehmigt wird (vgl. nur MünchKommHGB/Krebs aaO § 48 Rn. 97 mwN; allgemein zur Gesamtvertretung RG 18. Februar 1921 - III 354/20 - RGZ 101, 342) .
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    b) Ein In-Kenntnis-Setzen in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter - zB durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung - in eine Stelle berufen hat, mit der üblicherweise ein Kündigungsrecht verbunden ist (st. Rspr. seit 30. Mai 1972 BAG -  2 AZR 298/71  - BAGE 24, 273 ; vgl. zuletzt BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 25, BAGE 137, 347) .
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13
    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92  - zu II 2 a der Gründe; BGH 20. Oktober 2008 - II ZR 107/07  - Rn. 11 , 14) .
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 115/85

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung

  • BGH, 12.12.1960 - II ZR 255/59

    Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer GmbH

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Für den Erstgenannten wäre die Vorschrift des § 174 BGB nicht einschlägig, da sie bei gesetzlicher Vertretungsmacht keine Anwendung findet (BAG v. 10.02.2005 - 2 AZR 584/03, Rz. 49), für den Zweitgenannten läge aufgrund handelsregisterlich eingetragener Prokura ein Fall des § 174 S. 2 BGB vor (BAG v. 25.09.2014 - 2 AZR 567/13, Rz. 21).
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Hat ihm der Vertretene keine Gewissheit verschafft, dass der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und sich der Vertretene dessen Erklärung tatsächlich zurechnen lassen muss, kann der Erklärungsempfänger die einseitige Willenserklärung zurückweisen (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 19; 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, BAGE 137, 347) .

    Die von § 174 BGB angestrebte Gewissheit für den Erklärungsempfänger verschaffen diesem gerade die Vorlage der Vollmachtsurkunde (Fall des § 174 Satz 1 BGB) bzw. das Inkenntnissetzen (Fall des § 174 Satz 2 BGB, vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 19) .

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    aa) Nach § 174 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht und ohne die Möglichkeit einer Heilung oder Genehmigung (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 12) unwirksam, wenn der Bevollmächtigte weder eine Vollmachtsurkunde vorlegt noch die Bevollmächtigung dem Erklärungsempfänger vom Vollmachtgeber zuvor bekannt gegeben worden ist , und der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 9 Sa 445/18

    Kündigung - Organschaftliche Stellvertretung - BGB-Gesellschaft - Vollmacht -

    Entsprechend wird angenommen, ein Kündigungsempfänger müsse aufgrund eine ihm bekannten Stellung des Kündigenden als Personalleiter von einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung zum alleinigen Ausspruch von Kündigungen ausgehen (BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 -, Rn. 24, juris) .
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    b) Sollte das Inkenntnissetzen dadurch erfolgt sein, dass die Beklagte den Kläger darüber informierte, den Unterzeichner in die Stellung als Personalleiter berufen zu haben, wäre dies wie im Arbeitsleben üblich dahin zu verstehen, dass dieser bevollmächtigt ist, für die Arbeitgeberin die Kündigung von Arbeitsverhältnissen zu erklären (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 20, 24) .

    Der Arbeitnehmer, der über die Person des Personalleiters hinreichend in Kenntnis gesetzt ist, muss aus dieser Stellung folgern, der Personalleiter habe im Verhältnis zur Belegschaft eine alleinige Vertretungsmacht zum Ausspruch von Kündigungen (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 24; vgl. auch BAG 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - zu II 2 der Gründe) .

  • LAG Hamm, 22.01.2015 - 17 Sa 1617/14

    Zurückweisung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterbliebener

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.09.2014 (2 AZR 567/13) in dem Revisionsverfahren der Parteien steht zwar fest, dass der Kläger die streitgegenständliche Kündigung unverzüglich wegen der fehlenden Vollmacht einer Originalvollmacht zurückgewiesen hat.

    In diesem Fall muss der Kündigungsempfänger bei Kenntnis von der Funktion als Personalleiter davon ausgehen, dass dieser zum alleinigen Ausspruch von Kündigungen bevollmächtigt ist (BAG 25.09.2014 a.a.O. Rdnr. 24 ff.).

    Erforderlich ist, dass sie auch nach außen im Betrieb ersichtlich ist oder eine sonstige Bekanntmachung erfolgt (BAG 25.09.2014 a.a.O. Rdnr. 20).

    Das Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB muss ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vorlage der Vollmachtsurkunde sein (BAG 25.09.2014 a.a.O. Rdnr. 20, 14.04.2011 a.a.O. Rdnr. 23).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20

    Kündigung - Personalratsbeteiligung - ständige Praxis einer Stellungnahmefrist -

    Folge der Zurückweisung iSd. § 174 S. 1 BGB ist - unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 12 mwN., juris).

    Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB muss ein gleichwertiger Ersatz für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde sein (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 19; 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, jeweils mwN., juris).

    Folge der Zurückweisung ist - unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 12, juris).

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 -, Rn. 20, juris mwN.):.

  • ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21

    Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis

    Nach § 174 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht und ohne die Möglichkeit einer Heilung oder Genehmigung (BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13, NJW 2014, 3595 Rn. 12) unwirksam, wenn der Bevollmächtigte weder eine Vollmachtsurkunde vorlegt noch die Bevollmächtigung dem Erklärungsempfänger vom Vollmachtgeber zuvor bekannt gegeben worden ist, und der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist (BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19, NJW 2020, 1456 Rn. 34).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 421/17

    Vertretung ohne Vertretungsmacht - Zurückweisung einer außerordentlichen

    Eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - NZA 2015, 159 Rz. 12; vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 684 Rz. 20; BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - NZA 2007, 377, 379 Rz. 33).

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - NZA 2015, 159, 160 Rz. 20; vom 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - NZA 2011, 683, 685 Rz. 25, jeweils m. w. N.).

  • ArbG Nürnberg, 17.05.2023 - 13 Ca 2221/22

    Außerordentliche Kündigung, Arbeitsverhältnis, Ordentliche Kündigung,

    Folge der Zurückweisung iSd. § 174 Satz 1 BGB ist - unabhängig vom Bestehen einer Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 -, Rn. 12).

    Dazwischen lagen nicht mehr als fünf Tage, einschließlich eines Wochenendes (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 -, Rn. 17).

    Der Erklärungsempfänger muss davon in Kenntnis gesetzt werden, dass der Erklärende die Stellung tatsächlich innehat (BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 -, Rn. 19 - 20).

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15

    Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung

  • OLG Köln, 13.08.2015 - 18 U 153/14

    Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2020 - 5 Sa 311/19

    Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - 7 Sa 286/16

    Anforderungen an die Schriftform einer Kündigung

  • LAG Sachsen, 25.11.2020 - 5 Sa 128/20

    Zurückweisung eines Rechtsgeschäfts gem. § 174 BGB Unverzügliche Zurückweisung

  • ArbG Köln, 14.10.2020 - 9 Ca 1130/20

    Fristlose Kündigung wegen unwahrer Kollegenbeeinflussung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 5 Sa 167/20

    Kündigung wegen Minderleistung - Abmahnung - Kündigungsvollmacht - Prokurist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 643/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Angebot anderweitiger Beschäftigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 8 Sa 642/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Vollmachtsvorlage durch einen Hoteldirektor -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 5 Sa 257/16

    Zugang der Kündigungserklärung

  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • ArbG Gera, 24.11.2022 - 2 Ca 336/22

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin - Verstoß gegen publizistische

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 19 Sa 390/16

    Zurückweisung einer Kündigung - Kündigungsberechtigung - Leiter der

  • ArbG Köln, 08.09.2020 - 6 Ca 1079/20

    Sekundäre Darlegungslast zur Anwendbarkeit des KSchG

  • ArbG Köln, 11.12.2019 - 7 Ca 2478/19
  • ArbG München, 02.02.2022 - 39 Ca 2189/21

    Auslegung einer Protokollnotiz - (Keine) Ansprüche eines Flugkapitäns auf

  • ArbG München, 26.01.2022 - 8 Ca 2190/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Vereinigung,

  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
  • ArbG München, 02.02.2022 - 39 Ca 2188/21

    Auslegung einer Protokollnotiz - (Keine) Ansprüche eines Flugkapitäns auf

  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 251/18
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 249/18
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