Weitere Entscheidung unten: BAG, 05.04.1956

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   BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56   

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BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56 (https://dejure.org/1957,670)
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BAG, Entscheidung vom 04. November 1957 - 2 AZR 57/56 (https://dejure.org/1957,670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1958, 28
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00

    Verdachtskündigung; Suspendierung

    Ein schwerwiegender Verdacht kann das für die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstören (Senat 4. November 1957 - 2 AZR 57/56 - AP KSchG § 1 Nr. 39).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Die Grundsätze, die der Senat zur Vergleichbarkeit von teilzeitbeschäftigten und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG im Urteil vom 3. Dezember 1998 (- 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aufgestellt hat, wonach es entscheidend auf die betriebliche Organisation der Arbeitszeigestaltung ankommt, gelten auch im öffentlichen Dienst.

    Die Rechtsprechung des Berufungsgerichts steht nicht in Übereinstimmung mit der in der Zwischenzeit ergangenen Entscheidung des Senats vom 3. Dezember 1998 (- 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04

    Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung

    Vergleichbarkeit bedeutet Austauschbarkeit in Ausübung des Direktionsrechts (BAG, Urteil vom 06.11.1997, 2 AZR 94/97 AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969; ferner Urteil vom 03.12.1998, 2 AZR 341/98, AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Der Revision ist zuzugeben, daß eine verhaltensbedingte Kündigung zu ihrer sozialen Rechtfertigung nicht in jedem Falle notwendig ein Verschulden des Arbeitnehmers voraussetzt, sondern auch ein schuldloses Verhalten des Arbeitnehmers unter besonderen Umständen den Arbeitgeber zur Kündigung zu berechtigen vermag (vgl. BAG AP Nr. 39 zu § 1 KSchG).
  • LAG Hamm, 27.09.2002 - 10 Sa 232/02

    Reduzierung der Arbeitszeit, entgegenstehende betriebliche Gründe, Einhaltung der

    Zwar sind grundsätzlich zur Vermeidung unverhältnismäßiger und im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG verfassungswidriger Belastungen etwaige unternehmerische Entscheidungen zur Erhaltung eines bestimmten Personalkonzeptes als innerbetriebliche Organisationsentscheidung hinzunehmen, solange diese nicht offenkundig unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.1998 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG, Urt. vom 12.08.1999 - AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Sollte sich im erneuten Berufungsverfahren herausstellen, daß dem Kläger nur ein objektiver Verstoß gegen die Arbeitspflicht nachzuweisen ist, so kann dies die ordentliche Kündigung der Beklagten nur dann sozial rechtfertigen, wenn entweder die Folgen für die Beklagte erheblich waren (z. B. Verursachung eines beträchtlichen Schadens) oder wenn aufgrund objektiver Umstände mit wiederholten Arbeitspflichtverletzungen des Klägers zu rechnen war (vgl. BAG Urteil vom 4. November 1957 - 2 AZR 57/56 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG; BAGE 11, 225 [BAG 27.07.1961 - 2 AZR 255/60] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 232).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Hier hat das Gericht anerkannt, dass eine Vergleichbarkeit ausscheidet, wenn die Arbeit auf den Vollzeitarbeitsplätzen aus betriebsorganisatorischen Gründen nur in Vollzeit erbracht werden könne (BAG 03.12.1998 - 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = DB 1999, 487 = NZA 1999, 431 = NJW 1999, 1733 sowie für den öffentlichen Dienst im gleichen Sinne BAG, Urteil vom 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = NJW 2000, 533 = NZA 2000, 30 = DB 2000, 228; vgl. zu einer ähnliche Konstellation auch BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - a. a. O.).
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R

    Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter

    Denn Zweck der Vorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist es, den Arbeitnehmer durch einen Ausgleich der gegenläufigen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw gegen eine Änderung seines Inhalts zu schützen (vgl nur BAG AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 "soziale Auswahl").
  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

    2o Für die Prüfung der Berechtigung der der Klägerin gegenüber ausgesprochenen Kündigung ist deshalb davon aus zugehen, daß entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein schwerwiegender Verdacht einer strafbaren Handlung eine ausserordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grunde im Sinne des § 70 Abs. 1 HGB rechtfertigen kann (BAG 2, 1 £7/57 = AP Hr. 1 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 2, 207 £211~f- AP Nr. 5 zu § 626 BGB; AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 333 £335,3367=== AP Nr. 8 zu § 626 BGB; AP Nr. 39 zu § 1 KSchG).
  • LAG Köln, 16.01.2003 - 5 Sa 1095/02

    Sozialauswahl; Teilzeitbeschäftigung

    Sofern der Arbeitgeber eine Organisationsentscheidung getroffen hat, aufgrund derer er für bestimmte Arbeiten Vollzeitkräfte vorsieht, sind nach der Auffassung des Bundsarbeitsgerichts bei der Kündigung einer Teilzeitkraft die Vollzeitkräfte nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen; will der Arbeitgeber dagegen in einem bestimmten Bereich lediglich die Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden abbauen, ohne dass eine derartige Organisationsentscheidung vorliegt, so sind sämtliche in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihr Arbeitszeitvolumen in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

  • LAG Köln, 31.03.2006 - 11 Sa 1637/05

    Interessenausgleich, Namensliste, Teilzeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 Sa 75/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Berechtigung des Arbeitgebers zur

  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

  • SG Aachen, 26.01.2007 - S 8 AL 11/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2000 - 1 Sa 236/00

    Zulässigkeit von Kündigungen die auf einem Lehrerpersonalkonzept beruhen;

  • LAG Hamm, 23.05.2000 - 7 Sa 407/00

    Änderung der Arbeitsbedingungen; Unternehmerische Entscheidung der Kirche;

  • BAG, 05.07.1984 - 7 AZN 320/84
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Rechtsprechung
   BAG, 05.04.1956 - 2 AZR 57/56   

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  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Divergenzrevision - Begründung der Abweichung - Statthaftigkeit einer Revision - Bejahung durch Beschluß

Verfahrensgang

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