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BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erledigung der Hauptsache - Rechtskräftiger Abschluss eines Kündigungsschutzprozesses - Anspruch auf Weiterbeschäftigung - Hilfsweise Weiterverfolgung des Klageantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.05.1965 - II ZR 19/63
Möglichkeit der Erkennung nach dem Klageantrag bei hilfsweiser Weiterverfolgung …
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84
Eine nicht erledigte Klage, die der Kläger in der Hauptsache für erledigt erklärt, ist ohne Rücksicht auf ihre sachliche Berechtigung abzuweisen, wenn der Klageantrag nicht hilfsweise weiterverfolgt wird (im Anschluß an BGH 06.05.1965 II ZR 19/63 = LM Nr. 22 zu § 91a ZPO = NJW 1965, 1597).Würde dennoch nach dem (ursprünglichen) Klageantrag erkannt, würde dem Kläger unter Verletzung von § 308 ZPO etwas zugesprochen, was er nicht beantragt hatte (RGZ 156, 372, 376; BGH NJW 1965, 1597;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 91 a Anm. A I b, A II a 1).
- BAG, 19.05.1967 - 3 AZR 295/66
Wettbewerbsabrede - Wettbewerbstätigkeit - Unterlassungklage - …
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84
Diesem Umstand hat der Kläger indessen dadurch Rechnung getragen, daß er vom Leistungs- zum Feststellungsantrag übergegangen ist, wie dies auch in anderen Fällen geschieht, in denen zunächst eine Leistung begehrt, dann aber wegen Beendigung des die Anspruchsgrundlage hierfür bildenden Rechtsverhältnisses durch Zeitablauf während des Rechtsstreits die Feststellung beantragt wird, daß der Beklagte zur Leistung während des Bestehens des Rechtsverhältnisses verpflichtet war, weil diese Feststellung Grundlage für Zahlungsansprüche bildet (vgl. für den Übergang von einem Antrag auf Unterlassung von Wettbewerb aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zum Feststellungsantrag nach Ablauf der Karenzzeit während des Unterlassungsprozesses: BAG Urteile vom 19. Mai 1967 - 3 AZR 295/66 - AP Nr. 20 zu § 133 f. GewO sowie vom 2. Februar 1968 - 3 AZR 462/66 - AP Nr. 22 zu § 74 HGB). - BAG, 10.07.1984 - 2 AZN 337/84
Rechtsmittel - Rechtssatz - Divergenz - Rechtliche Würdigung
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84
Durch Beschluß vom 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - (AP Nr. 15 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz), dem Kläger zugestellt am 22. August 1984, hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen. - BAG, 02.02.1968 - 3 AZR 462/66
Wettbewerbsverbot
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84
Diesem Umstand hat der Kläger indessen dadurch Rechnung getragen, daß er vom Leistungs- zum Feststellungsantrag übergegangen ist, wie dies auch in anderen Fällen geschieht, in denen zunächst eine Leistung begehrt, dann aber wegen Beendigung des die Anspruchsgrundlage hierfür bildenden Rechtsverhältnisses durch Zeitablauf während des Rechtsstreits die Feststellung beantragt wird, daß der Beklagte zur Leistung während des Bestehens des Rechtsverhältnisses verpflichtet war, weil diese Feststellung Grundlage für Zahlungsansprüche bildet (vgl. für den Übergang von einem Antrag auf Unterlassung von Wettbewerb aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zum Feststellungsantrag nach Ablauf der Karenzzeit während des Unterlassungsprozesses: BAG Urteile vom 19. Mai 1967 - 3 AZR 295/66 - AP Nr. 20 zu § 133 f. GewO sowie vom 2. Februar 1968 - 3 AZR 462/66 - AP Nr. 22 zu § 74 HGB). - RG, 02.09.1937 - VI 82/37
1. Kann im Falle der vorbeugenden Unterlassungsklage nach dem Hilfsantrage des …
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84
Würde dennoch nach dem (ursprünglichen) Klageantrag erkannt, würde dem Kläger unter Verletzung von § 308 ZPO etwas zugesprochen, was er nicht beantragt hatte (RGZ 156, 372, 376; BGH NJW 1965, 1597;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 91 a Anm. A I b, A II a 1).
- BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
Auch hindert die Rechtshängigkeit eines Anspruchs nicht, dass dieser infolge Zeitablaufs erlischt (vgl. BAG 14. November 1985 - 2 AZR 576/84 - zu II 2 a der Gründe) .