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   BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90   

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BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 (https://dejure.org/1991,363)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 (https://dejure.org/1991,363)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 (https://dejure.org/1991,363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 615, 613a; ZPO §§ 265, 325, BRTV-Bau § 16
    Annahmeverzug und Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 615, 613a; ZPO §§ 265, 325, BRTV-Bau § 16
    Betriebsübergang: Geltung der Rechtsfolgen des Annahmeverzugs und der tariflichen Ausschlußfristen gegenüber Betriebserwerber trotz Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gegenüber dem früheren Betriebsinhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 726
  • BB 1991, 1419
  • DB 1991, 1886
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Bundesarbeitsgericht läßt in ständiger Rechtsprechung eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers als schriftliche Geltendmachung der damit zusammenhängenden weiteren Ansprüche auf der ersten Stufe zu (BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Die zweite Stufe wird durch die Kündigungsschutzklage jedoch nicht gewahrt, weil im Kündigungsschutzprozeß nur das Weiterbestehen des gekündigten Arbeitsverhältnisses prozessualer Streitgegenstand ist, nicht aber die damit verbundenen Forderungen (BAGE 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP, aaO).

    Diese Ablehnung wird im Rahmen der Kündigungsschutzklage im Abweisungsantrag des Arbeitgebers gesehen (BAGE 46, 359, 361 f. [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP, aaO, zu I der Gründe).

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 342/89

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden vor Eintritt der formellen

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß das Berufungsurteil eines Landesarbeitsgerichts, welches die Revision nicht zugelassen hat, erst dann rechtskräftig wird, wenn die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen ist (BAGE 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, bestätigt durch Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - n.v., zu II der Gründe; BGHZ 109, 211, 212; beide jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß das Berufungsurteil eines Landesarbeitsgerichts, welches die Revision nicht zugelassen hat, erst dann rechtskräftig wird, wenn die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen ist (BAGE 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, bestätigt durch Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - n.v., zu II der Gründe; BGHZ 109, 211, 212; beide jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß das Berufungsurteil eines Landesarbeitsgerichts, welches die Revision nicht zugelassen hat, erst dann rechtskräftig wird, wenn die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde abgelaufen ist (BAGE 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972, bestätigt durch Senatsurteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 342/89 - n.v., zu II der Gründe; BGHZ 109, 211, 212; beide jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Auf diesen Zeitpunkt der Zustellung kommt es an (BAGE 25, 475 = AP Nr. 4 zu § 345 ZPO, BAG Urteile vom 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 469 ZPO; vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO und vom 13. Februar 1974 - 4 AZR 192/73 - AP Nr. 4 zu § 70 BAT, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77

    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Bundesarbeitsgericht läßt in ständiger Rechtsprechung eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers als schriftliche Geltendmachung der damit zusammenhängenden weiteren Ansprüche auf der ersten Stufe zu (BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das gilt z.B. für ein Angebot, das der Arbeitnehmer gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - nicht veröffentlicht, zu II 2 der Gründe und vom 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 - n.v., zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86

    Annahmeverzug bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das gilt z.B. für ein Angebot, das der Arbeitnehmer gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - nicht veröffentlicht, zu II 2 der Gründe und vom 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 - n.v., zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Das Urteil, das der Kündigungsschutzklage stattgibt, wirkt nicht konstitutiv, sondern stellt nur die objektiv bestehende Rechtslage deklaratorisch fest (vgl. Senatsurteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 a der Gründe, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73

    Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung

    Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
    Auf diesen Zeitpunkt der Zustellung kommt es an (BAGE 25, 475 = AP Nr. 4 zu § 345 ZPO, BAG Urteile vom 4. November 1969 - 1 AZR 141/69 - AP Nr. 3 zu § 469 ZPO; vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - AP Nr. 4 zu § 496 ZPO und vom 13. Februar 1974 - 4 AZR 192/73 - AP Nr. 4 zu § 70 BAT, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 179/85

    Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis, die im

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

  • BAG, 04.11.1969 - 1 AZR 141/69

    Verjährung - Unterbrechung - Ausschlußfrist

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78

    § 613a BGB nicht für Heimarbeitsverhältnisse

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 1 Sa 160/90

    Annahmeverzug; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Rechtsnachfolger; Wirksamkeit;

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    In der Kündigungsschutzklage liegt auch die schriftliche Geltendmachung der damit zusammenhängenden weiteren Ansprüche bei einer zweistufigen Ausschlussfrist; das gilt auch dann, wenn der Lauf der zweiten Frist für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses gehemmt ist (Senat 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135, 137 f.; BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

    Für die gerichtliche Geltendmachung kommt es nach § 270 Abs. 3 ZPO aF auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit an (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Die rechtzeitige Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Betriebsveräußerer reicht danach zur Wahrung der Ausschlussfrist auch gegenüber dem Betriebserwerber (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

    Aus diesem Grund ist § 425 Abs. 2 BGB nicht anwendbar, sofern dort auf den Verzug verwiesen wird, denn aus dem besonderen Übernahmeschuldverhältnis iSd. § 613a BGB ergibt sich "etwas anderes" iSv. § 425 Abs. 1 BGB (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68).

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 766/08

    Betriebsübergang - Betriebsstilllegung - auf die Bundesagentur für Arbeit

    Im Falle des Betriebsübergangs muss sich der neue Betriebsinhaber Gegebenheiten zurechnen lassen, die als Tatbestandsmerkmale für spätere Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68; zsf. ErfK/Preis § 615 BGB Rn. 11).
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