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   BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92   

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BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 (https://dejure.org/1993,22)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 (https://dejure.org/1993,22)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 (https://dejure.org/1993,22)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutzgesetz - Rationalisierung im Dienstleistungsbereich - Änderungskündigung - Beendigungskündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rationalisierung, Wegfall des Arbeitsplatzes, Vorrang der Beendigungskündigung vor mehreren Änderungskündigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 151
  • NJW 1993, 3218
  • MDR 1994, 74
  • NZA 1075
  • NZA 1993, 1075
  • BB 1993, 1664
  • BB 1993, 2020
  • DB 1993, 1879
 
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Wird zitiert von ... (201)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe).

    Erst wenn es an einer solchen ausreichenden Berücksichtigung fehlt, ist die Sozialauswahl mit Mängeln behaftet und die Kündigung deshalb sozialwidrig (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1984, BAGE 47, 80, 92 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 4 a der Günde, mit Anm. von Löwisch).

  • ArbG Bocholt, 22.06.1982 - 2 Ca 605/82
    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    In der Rechtsprechung und Literatur sei die Frage des Verhältnisses von Beendigungskündigungen und Änderungskündigungen zur Anpassung der vorhandenen Arbeitskapazität an den Arbeitskräftebedarf insbesondere im Anschluß an ein Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 22. Juni 1982 - 2 Ca 605/82 - (DB 1982, 1938) erörtert worden.

    Dabei erfordert der Streitfall keine Auseinandersetzung mit der vom Landesarbeitsgericht aufgegriffenen Entscheidung des Arbeitsgerichts Bocholt vom 22. Juni 1982 (- 2 Ca 605/82 - DB 1982, 1938), wonach der Arbeitgeber in Anwendung des ultima-ratio-Prinzips verpflichtet sei, zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer entsprechend zu kürzen (ablehnend Vollmer, DB 1982, 1933; Däubler, AiB 1982, 132; siehe auch LAG Hamm Urteil vom 15. Dezember 1982 - 12 Sa 993/82 - DB 1983, 506).

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe).

    Geht man von ihrem schlüssigen Sachvortrag aus, so liegt in der Tat eine Unternehmerentscheidung zur Durchsetzung einer beschlossenen Rationalisierungsmaßnahme und Organisationsänderung vor, die selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf zu überprüfen ist, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 269, 270 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Liegt eine unternehmerische Entscheidung vor, so ist diese selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe).

    Geht man von ihrem schlüssigen Sachvortrag aus, so liegt in der Tat eine Unternehmerentscheidung zur Durchsetzung einer beschlossenen Rationalisierungsmaßnahme und Organisationsänderung vor, die selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf zu überprüfen ist, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6, aaO, zu II 1 b der Gründe; BAGE 32, 150, 155 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP Nr. 8, aaO, zu II 2 der Gründe; BAGE 55, 262, 269, 270 f. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Erst wenn es an einer solchen ausreichenden Berücksichtigung fehlt, ist die Sozialauswahl mit Mängeln behaftet und die Kündigung deshalb sozialwidrig (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1984, BAGE 47, 80, 92 f. = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 4 a der Günde, mit Anm. von Löwisch).
  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie in sozialer Hinsicht eher zumutbar gewesen wäre (vgl. BAGE 52, 210, 215 [BAG 13.06.1986 - 7 AZR 623/84] = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Das Landesarbeitsgericht wird nach der Zurückverweisung allerdings aufklären müssen, ob der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung, die der Klägerin am 28. Juni 1991 zugegangen ist, bereits eine abschließende Stellungnahme abgegeben hat (vgl. dazu BAG Urteil vom 1. April 1976, BAGE 28, 81 [BAG 01.04.1976 - 2 AZR 179/75] = AP Nr. 8 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 118).
  • LAG München, 15.02.1984 - 6 Sa 589/83
    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Das wird, soweit das Problem überhaupt in der Literatur behandelt wird, unter Hinweis auf die freie Entscheidung des Unternehmers bei der Gestaltung des Betriebes bejaht (vgl. Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 2 Rz 72; Schwerdtner, ZIP 1984, 10, 13; vgl. auch LAG München Urteil vom 15. Februar 1984 (- 6 Sa 589/83 - ARST 1985 Nr. 105, S. 145).
  • LAG Hamm, 15.12.1982 - 12 Sa 993/82
    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Dabei erfordert der Streitfall keine Auseinandersetzung mit der vom Landesarbeitsgericht aufgegriffenen Entscheidung des Arbeitsgerichts Bocholt vom 22. Juni 1982 (- 2 Ca 605/82 - DB 1982, 1938), wonach der Arbeitgeber in Anwendung des ultima-ratio-Prinzips verpflichtet sei, zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer entsprechend zu kürzen (ablehnend Vollmer, DB 1982, 1933; Däubler, AiB 1982, 132; siehe auch LAG Hamm Urteil vom 15. Dezember 1982 - 12 Sa 993/82 - DB 1983, 506).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
    Es kommt vielmehr darauf an, ob unter Respektierung einer etwa bindenden Unternehmerentscheidung mit einem geringeren oder veränderten Arbeitsanfall auch das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen oder innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer gesunken ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 390/89

    Bergmannsversorgungsschein - Berücksichtigung unter Tage verbrachter Zeiten bei

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (st. Rspr. BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie eher zumutbar gewesen wäre (vgl. Senat 18. Januar 2007 -   2 AZR 796/05 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 89 = EzA KSchG § 2 Nr. 64 - insoweit zu § 2 Satz 1 iVm. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vom 19. Dezember 1998; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 73, 151; BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - zu II 2 der Gründe, BAGE 52, 210).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Dabei kann eine unternehmerische Organisationsentscheidung nicht nur in einer (Um-)gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (Senat 19. Mai 1983 - 2 AZR 594/82 - BAGE 73, 151; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358; 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327).
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