Weitere Entscheidung unten: BAG, 19.10.1959

Rechtsprechung
   BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56   

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BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56 (https://dejure.org/1959,59)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1959 - 2 AZR 60/56 (https://dejure.org/1959,59)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1959 - 2 AZR 60/56 (https://dejure.org/1959,59)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 44
  • DB 1959, 980
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

    Auszug aus BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56
    Diese Begründung, mit der das Landesarbeitsgericht das Vorliegen eines wichtigen Grundes bejaht hat, ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der, unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles, geeignet ist, überhaupt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (BAG 2, 214 [215]; BAG AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Ist das nicht geschehen, so ist nicht ausgeschlossen, daß der Tatrichter den Begriff des wichtigen Grundes verkannt und damit rechtsfehlerhaft angewendet hat, was das Revisionsgericht, wie jede fehlerhafte materielle Rechtsanwendung, ohne besondere Rüge gemäß § 559 Abs. 1 ZPO nachzuprüfen hat (vgl. statt aller: BAG 2, 207 [212]; BAD AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56
    Diese Begründung, mit der das Landesarbeitsgericht das Vorliegen eines wichtigen Grundes bejaht hat, ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der, unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles, geeignet ist, überhaupt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (BAG 2, 214 [215]; BAG AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56
    Ist das geschehen, so ist der Begriff des wichtigen Grundes nicht fehlerhaft angewendet, ohne daß es dabei darauf ankommt, ob das Revisionsgericht selbst bei der von der Tatsacheninstanz angestellten Zumutbarkeitsabwägung zu demselben Ergebnis gekommen wäre, wenn es sie vorzunehmen gehabt hätte (BAG 2, 175 [182].
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56
    Ist das nicht geschehen, so ist nicht ausgeschlossen, daß der Tatrichter den Begriff des wichtigen Grundes verkannt und damit rechtsfehlerhaft angewendet hat, was das Revisionsgericht, wie jede fehlerhafte materielle Rechtsanwendung, ohne besondere Rüge gemäß § 559 Abs. 1 ZPO nachzuprüfen hat (vgl. statt aller: BAG 2, 207 [212]; BAD AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12

    Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Anzeige bei einer staatlichen Behörde einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG vom 05.02.1959 - 2 AZR 60/56 - juris; BAG vom 04.07.1991 - 2 AZR 80/91 - juris; BAG vom 03.07.2001 - 2 AZR 2353/02 - juris).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 80/91

    Außerordentliche Kündigung - Anzeige des Arbeitnehmers

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Februar 1959 (2 AZR 60/56 - AP Nr. 2 zu § 70 HGB) kann eine gegen den Arbeitgeber erstattete Anzeige einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen.
  • OLG Köln, 05.10.1987 - 2 Wx 27/87

    Bedeutung des "wichtigen Grundes" im Sinne von § 2227 Bürgerliches Gesetzbuch

    Nachprüfbar ist, ob der Tatrichter den Begriff des wichtigen Grundes richtig erkannt und angewendet hat, und ob er bei der Einordnung des festgestellten Sachverhalts unter den Begriff des wichtigen Grundes alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (BGHZ 4, 108, 111 ff; BAG NJW 1961, 44, 45; 1971, 957, 958).

    Hingegen ist die Würdigung der tatsächlichen Umstände, also die wertende Entscheidung, ob sie schon einen wichtigen Grund iSd § 2227 BGB darstellen, nicht nachprüfbar; insofern verbleibt dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum (BGHZ 4, 108, 111 ff; BAG NJW 1961, 44, 45; 1971, 957, 958): Die Subsumtion der festgestellten Tatsachen unter den Obersatz des wichtigen Grundes ist nämlich mit Tatfragen unmittelbar verknüpft, und mit einer Ermessensausübung verbunden.

    Darauf, ob auch der Senat bei der von dem Landgericht abgestellten Abwägung zu demselben Ergebnis gekommen wäre, kommt es nicht an (BAG NJW 1961, 44, 45).

  • LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11

    Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Anzeige einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen, welcher zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt (vgl. BAG vom 05.02.1959 - 2 AZR 60/56, juris; BAG vom 04.07.1991 - 2 AZR 80/91, juris; BAG vom 03.07.2001 - 2 AZR 2353/02, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

    63 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Strafanzeige einen wichtigen Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung darstellen (vgl. BAG, Urteil vom 5. Februar 1959 - 2 AZR 60/56; BAG, Urteil vom 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01

    Keine außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen

    a) Nach bisheriger Rechtsprechung kann die Erstattung einer Anzeige durch den Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber einen an sich- geeigneten Kündigungsgrund nach § 626 Abs. 1 BGB selbst dann bedeuten, wenn dieser gesetzwidrig gehandelt hat (BAG 05.02.1959 - 2 AZR 60/56 - AP Nr. 2 zu § 70 HGB; LAG Düsseldorf 23.10.1959 - 5 Sa 358/58 - BB 1960, 523; LAG Düsseldorf 18.01.1961 - 2 Sa 393/60 - BB 1961, 532 L.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2002 - 9 Sa 857/02

    Anzeige gegen Arbeitgeber; Verhaltensbedingte Kündigung ; Vorwurf der

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  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 502/86

    Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Entfernung mißbilligender Äußerungen aus der

    Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil vom 5. Februar 1959 (- 2 AZR 60/56 - AP Nr. 2 zu § 70 HGB) über die fristlose Entlassung eines Kraftfahrers zu entscheiden, der seinen Arbeitgeber zweimal wegen Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen angezeigt hatte.
  • BSG, 29.07.1965 - 3 RK 45/64

    Stellenplan der Krankenkasse - Besoldungsplan der Krankenkasse -

    Es ist anerkannt, daß Entscheidungen der Instanzgerichte über das Vorliegen eines wichtigen Grundes im wesentlichen Tatfragen betreffen und vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden können, ob der Tatrichter von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles geeignet ist, überhaupt einen wichtigen Grund abzugeben, ob der Begriff des wichtigen Grundes in seiner rechtlichen Bedeutung richtig erkannt und gewürdigt ist und ob die Würdigung vollständig und umfassend ist, auch nicht unter einem Verstoß gegen die Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrenssätze zustande gekommen ist oder sonst auf einem ordnungsgemäß gerügten Verfahrensverstoß beruht (vgl. im einzelnen ua BAG 2, 207 f, BAG in NJW 1961, 44; AP § 626 BGB "Verdacht strafbarer Handlung" Nr. 13 Bl. 944; ferner BAG in NJW 1965, 70; Wieczorek § 550 ZPO Anm. A II e 1).
  • LAG Hessen, 12.02.1987 - 12 Sa 1249/86

    Außerordentliche Kündigung

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  • BAG, 05.07.1984 - 7 AZN 320/84
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Rechtsprechung
   BAG, 19.10.1959 - 2 AZR 60/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,688
BAG, 19.10.1959 - 2 AZR 60/59 (https://dejure.org/1959,688)
BAG, Entscheidung vom 19.10.1959 - 2 AZR 60/59 (https://dejure.org/1959,688)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 (https://dejure.org/1959,688)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Materiell-rechtliche Rüge - Verwertung von Schriftstücken - Akteninhalt des Verfahrens - Herausgabeverlangen des Vorbehaltsverkäufers - Rücktrittserklärung - Vorbehaltskäufer

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Erforderlich ist die Angabe der genauen vorinstanzlichen Fundstelle der übergangenen Beweisanträge nach Schriftsatz und - jedenfalls bei umfangreichen Schriftsätzen - nach Seitenzahl (vgl. st. Rspr. BAG 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP ZPO § 554 Nr. 3; 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP ZPO § 554 Nr. 4; 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP ZPO § 322 Nr. 8; 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - BAGE 12, 328; 8. Februar 1983 - 3 AZR 10/81 - BAGE 41, 338; 2. August 1984 - 2 AZR 26/83 - 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, 52; 18. November 1999 - 2 AZR 852/98 - BAGE 93, 12).
  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 7/96

    Kündigung: Kündigung wegen häufiger Krankheitszeiten - Abwarten des Heilverlaufs

    Sie genügt nicht den strengen Anforderungen, die nach § 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO an Prozeßrügen zu stellen sind (vgl. BAG Urteile vom 11. August 1994 - 2 AZR 9/94 - AP Nr. 31 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und vom 27. Oktober 1956 - 2 AZR 297/54 - AP Nr. 3 zu § 554 ZPO; Urteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4, a.a.O.).
  • BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 215/83
    Die Beklagte macht ferner zu Recht geltend, daß eine Revisionsrüge schon dann unzulässig ist, wenn nicht eindeutig zu erkennen ist, ob damit eine Verfahrensrüge erhoben, d.h. eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung beanstandet, oder eine materiellrechtliche Rüge an gebracht, d.h. der Vorwurf einer rechtsfehlerhaften Würdigung des festgestellen Sachverhalts erhoben werden soll (BAG Urteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. || zu § 554 ZPO).
  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Für Prozeßrügen nach § 286 ZPO muß nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchen Punkten das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterlassen hat, in welchen Schriftsätzen diese Beweismittel angegeben worden sind - mindestens bei umfangreichen Schriftsätzen unter Angabe von Blatt- und Seitenzahlen -;, welche Zeugen hätten vernommen werden müssen und was deren Aussage ergeben hätte (so etwa BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V der Gründe; Senatsurteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; Senatsbeschluß vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -;, n.v., zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 333/99

    Anforderungen an ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Fehlen rechtlicher

    Denn es ist Aufgabe der Revisionsbegründung, Verfahrensrügen in sauberer Trennung von materiellrechtlichen Rügen deutlich anzubringen (BAG 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP ZPO § 554 Nr. 4; BAG 3. August 1961 - 2 AZR 117/60 - BAGE 11, 236, 244).
  • BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 446/88

    Anspruch auf tarifliche Erschwerniszuschläge - Auslegung der Begriffe des

    Eine Revisionsbegründung, die insoweit Zweifel offen läßt, entspricht nicht dem Erfordernis des § 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; Urteil vom 23. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP Nr. 62 zu § 626 BGB).
  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90

    Handelsvertreterverhältnis oder Arbeitsverhältnis - Feststellung des Bestandes

    Dazu sind nicht nur der Beweisantrag und das Beweisthema, sondern auch genau der Schriftsatz bzw. bei längeren Schriftsätzen deren Seitenzahl anzugeben (BAG Urteile vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; vom 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 26/83
    Diese Zweifel, ob eine Verfahrensriige er hoben oder eine materiell-rechtliche Rüge angebracht werden soll, macht aber die Rüge, da sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 554 Abs. 3 ZPO), unzulässig (BAG Urteil vom 10. Oktober 1950 - 2 AZR 60/59 - aaO mit zust. Anm. v. Pohle).
  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 529/82
    Diese Rüge ist unzulässig, weil sie nicht deutlich macht, ob dem angefochtenen Urteil vor geworfen werden soll, es habe bestimmte Umstände als Erkenntnis quellen überhaupt nicht genutzt, oder ob ihm angelastet wird, es habe aus dem berücksichtigten Prozeßstoff unrichtige Schlüsse gezogen (Urteil des Senates vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 12.03.1981 - 2 AZR 167/79
    Dazu ist es notwendig, auf die entsprechenden Stellen 16 - lind Schriftsätze des Vorbringens in der Tatsacheninstanz hinzuweisen (BAG vom 19. Oktober 1959 - 2 AZR 60/59 - AP Nr. 4 zu § 554 ZPO; BAG vom 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - BAG 12, 328 = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) .
  • BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 841/79
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