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   BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00   

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https://dejure.org/2001,485
BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 (https://dejure.org/2001,485)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2001 - 2 AZR 609/00 (https://dejure.org/2001,485)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 (https://dejure.org/2001,485)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Zahlreiche Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen - Warnfunktion der Abmahnung - Eindringlichkeit der Abmahnung

  • RA Kotz

    Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen

  • RA Kotz

    Abmahnung wegen gleichartiger Pflichtverletzungen

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Abmahnung; Kündigung - Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung; zahlreiche Verspätungen; betriebliche Auswirkungen; Verwirkung des Kündigungsrechts nach sieben Abmahnungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Anforderungen an die Warnfunktion einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalsteuerung - Vorsicht bei wiederholten Abmahnungen: Die Warnfunktion kann verloren gehen!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abmahnung - Konsequenzen sind erforderlich

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    "Letztmalige Abmahnung" ist eindringlich genug

  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Häufige Verspätungen eines Arbeitnehmers - Kündigung

  • rpmed.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei mehrmaligen Abmahnungen ohne weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wirkungen mehrfacher Abmahnungen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Individualarbeitsrecht, Abgeschwächte Warnfunktion folgenloser Abmahnung

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Warnfunktion von Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 340
  • NJW 2002, 3196 (Ls.)
  • MDR 2002, 523
  • NZA 2002, 968
  • BB 2002, 1269
  • DB 2002, 689
  • JR 2003, 43
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. BAG, vgl. zB 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 mwN).

    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1997 aaO; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 5; 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).

    Würden bei Verspätungen des Arbeitnehmers selbst solche Störungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51).

  • LAG Hamm, 21.06.2000 - 18 Sa 2191/99

    Klage eines Arbeitnehmers (Kraftfahrer und Lagerarbeiter) gegen eine fristgemäße

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Juni 2000 - 18 Sa 2191/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1997 aaO; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 5; 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit -

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1997 aaO; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 5; 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1997 aaO; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 5; 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Senatsrechtsprechung, vgl. zB 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 69 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57; 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Darin kann, falls sich der Vorwurf bestätigt, ein Grund für eine ordentliche Kündigung liegen (vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 -; 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340) .
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    a) Im Ansatz noch zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, dass die Warnfunktion einer Abmahnung erheblich dadurch abgeschwächt werden kann, dass der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets nur mit einer Kündigung droht, ohne jemals arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340; ErfK/Ascheid 4. Aufl. KSchG § 1 Rn. 369; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 270; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. Einleitung, Stichwort Abmahnung Rn. 145; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl. Rn. 1175; APS-Dörner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 430; Beckerle/Schuster Die Abmahnung 4. Aufl. Rn. 135 ff.; Kleinebrink Abmahnung Rn. 484).

    Dies kann je nach den Umständen nicht mehr der Fall sein, wenn jahrelang die Kündigung stets nur angedroht wird (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340).

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