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   BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93   

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https://dejure.org/1994,189
BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 (https://dejure.org/1994,189)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 (https://dejure.org/1994,189)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 (https://dejure.org/1994,189)
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Homosexuelle Neigungen des Arbeitnehmers

§ 620 BGB, § 242 BGB, Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität ist unwirksam (Anm.: vgl. hierzu auch Art. 13 EG)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 138, 242; KSchG § 1
    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 138, 242; KSchG § 1
    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigung während der Probezeit, Homosexualität des Außendienstmitarbeiters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung während der Probezeit aufgrund Homosexualität des Arbeitnehmers unzulässig - Probezeitkündigung wegen unzulässiger Rechtsausübung treuwidrig und damit unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 128
  • NJW 1995, 275
  • MDR 1995, 180
  • NZA 1994, 1080
  • BB 1994, 1353
  • BB 1995, 204
  • DB 1994, 1380
  • DB 1994, 2190
  • JR 1995, 307
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskriminierende Kündigungen am Maßstab des § 242 BGB gemessen hat (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - für eine auf kulturelle und religiöse Gründe gestützte Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers, der einer Sinti-Familie angehörte; 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 für eine auf Homosexualität gestützte Kündigung) , ist diese Rechtsprechung durch die geänderte Rechtslage überholt.
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    a) Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, wobei eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage wegen der Rechtsüberschreitung als unzulässig angesehen wird (vgl. BGH 16. Februar 2005 - IV ZR 18/04 - NJW-RR 2005, 619; BAG 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 4; 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 = AP BGB § 242 Kündigung Nr. 9 = EzA BGB § 242 Nr. 39; Palandt/Grüneberg 70. Aufl. § 242 BGB Rn. 38) .
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    § 138 BGB als eine dieser Generalklauseln ist darum am Maßstab von Wertvorstellungen, die in erster Linie von den Grundsatzentscheidungen der Verfassung bestimmt werden, zu konkretisieren (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89, 1 BvR 1044/89 - BVerfGE 89, 214; vgl. auch BAG 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128) .
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