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   BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90   

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BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90 (https://dejure.org/1991,2192)
BAG, Entscheidung vom 19.09.1991 - 2 AZR 619/90 (https://dejure.org/1991,2192)
BAG, Entscheidung vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 (https://dejure.org/1991,2192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsansprüche aus beendetem Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug des Arbeitnehmers - Anzeige der Leistungsbereitschaft - Unmöglichkeit der Leistung - Angebotspficht im Kündigungsschutzverfahren - Anspruch auf Zinsen aus Bruttobetrag oder Nettobetrag - Anspruch auf ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Der Arbeitgeber gerät nach der Rechtsprechung des Senats in Annahme Verzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise kündigt, ohne daß es eines Arbeitsangebotes des Arbeitnehmers bedarf (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66).

    War der Arbeitnehmer zum Kündigungstermin befristet arbeitsunfähig krank, so treten die Verzugsfolgen mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit jedenfalls dann unabhängig von der Anzeige der Arbeitsfähigkeit ein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder sonstigen Widerspruch gegen die Kündigung seine weitere Leistungsbereitschaft deutlich gemacht hat (BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA, a.a.O.).

    Unabhängig davon hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. April 1990 (- 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66) die Rechtsprechung zum Annahmeverzug modifiziert.

    Im übrigen seien Zweifel an der Leistungsfähigkeit unerheblich, weil nach § 296 BGB der Gläubiger ohnehin über die Leistungsfähigkeit des Schuldners grundsätzlich im unklaren gelassen werde, Zweifel in dieser Hinsicht also gesetzesimmanent seien (BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA, a.a.O., zu II 2 d cc der Gründe).

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Senats vom 19. April 1990 (a.a.O.) besteht kein überzeugender Grund für die Annahme, der Arbeitnehmer, der während des Annahmeverzugs ein anrechnungspflichtiges anderes Arbeitsverhältnis eingegangen ist, sei stets verpflichtet, die Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses anzuzeigen.

  • BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62

    Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Das Bundesarbeitsgericht hat schon in seiner Entscheidung vom 18. Januar 1963 (- 5 AZR 200/62 - AP Nr. 22 zu § 615 BGB) ausgeführt, es entspreche nicht der Interessenlage eines zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmers und daher auch nicht seinem erkennbaren Parteiwillen anzunehmen, er bringe schon mit einem bloßen Auflösungsantrag selbst zum Ausdruck, seine Dienste dem Arbeitgeber künftig nicht mehr anbieten zu wollen.

    Hierzu gehört nicht nur die Grundvergütung, sondern auch zusätzliche Leistungen mit Entgeltcharakter, also z.B. Gratifikationen oder das sog. 13. Monatsgehalt (vgl. schon BAG Urteil vom 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - AP Nr. 22 zu § 615 BGB; KR-Becker, a.a.O., § 11 KSchG Rz 24; MünchKomm-Schaub, a.a.O., § 615 Rz 47).

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, ausdrücklich gegen zwischenzeitliche Kritik bestätigt durch Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse), an der der Senat festhält.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Über den reinen Wortlaut hinaus ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Regelung zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. nur BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.12.1974 - 5 AZR 66/74

    Annahmeverzug - Leistungsangebot - Leistungswille - Feststellbare Zeiträume -

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Zu den Voraussetzungen der Leistungsbereitschaft gehört der ernsthafte Leistungswille des Schuldners (BAG Urteil vom 18. Dezember 1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB m. Anm. v. Walchshöfer; MünchKomm-Walchshöfer, a.a.O., § 297 Rz 1; Palandt/Putzo, a.a.O., § 297 Rz 2).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, ausdrücklich gegen zwischenzeitliche Kritik bestätigt durch Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse), an der der Senat festhält.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Der Arbeitgeber gerät nach der Rechtsprechung des Senats in Annahme Verzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise kündigt, ohne daß es eines Arbeitsangebotes des Arbeitnehmers bedarf (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66).
  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Der Arbeitgeber gerät nach der Rechtsprechung des Senats in Annahme Verzug, wenn er dem Arbeitnehmer unberechtigterweise kündigt, ohne daß es eines Arbeitsangebotes des Arbeitnehmers bedarf (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - EzA § 615 BGB Nr. 66).
  • LAG Hamburg, 28.06.1990 - 1 Sa 34/89

    Zinsen; Bruttobetrag der Klageforderung; Nettobtrag der Klageforderung

    Auszug aus BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. Juni 1990 - 1 Sa 34/89 - teilweise aufgehoben und insgesamt neu gefaßt:.
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auch in diesem Fall kann der Arbeitnehmer regelmäßig eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers abwarten (BAG 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - zu B I 1 d der Gründe, RzK I 13b Nr. 18; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - zu I 1 der Gründe, BAGE 93, 179; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 28, BAGE 124, 141; KR/Spilger 9. Aufl. § 11 KSchG Rn. 24, 24a; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 11 Rn. 22, 24) .
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Er würde damit von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 19. September 1991 (- 2 AZR 619/90 - nv.) abweichen.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats ab, die sich dem Vierten Senat angeschlossen haben (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, alle nicht veröffentlicht).

    Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, n.v.), des Fünften Senats (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 -, n.v.) und des Zehnten Senats (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, n.v.) ab.

    Dem haben sich der Zweite, der Fünfte und der Zehnte Senat angeschlossen (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - anders ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Auffassung Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 -, alle nicht veröffentlicht).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95

    Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt

    Er ist davon ausgegangen, damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 - AP TVAL II § 21 Nr. 2; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3) sowie des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats (19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -) abzuweichen.

    Er hat dazu ausgeführt, er habe sich im Urteil vom 19. September 1991 (- 2 AZR 619/90 -) der vom Vierten Senat im Urteil vom 13. Februar 1985 (aaO) vertretenen Auffassung angeschlossen, einem Arbeitnehmer stünden keine Ansprüche auf Zinsen aus den die Nettovergütung übersteigenden Bruttobeträgen zu.

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Das löst nur die Pflicht zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes aus (vgl. BAG 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - RzK I 13b Nr. 18).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Unter Herausgabe des sich aus der Abrechnung ergebenden "Nettoverdienstes" kann allerdings auch die Zahlung des nach Abzug der tatsächlich abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auszuzahlenden Entgelts verstanden werden (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - nv.).
  • LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13

    Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich

    Im Übrigen lässt sich eine fehlende Leistungsbereitschaft der Klägerin generell nicht daraus ableiten, dass sie das in der Rücknahme der Kündigung liegende Fortsetzungsangebot der Beklagten ablehnte, um sich die Stellung eines Auflösungsantrags nach §§ 9, 10 KSchG vorzubehalten (BAG, Urteil vom 19.09.1991 - 2 AZR 619/90, RzK I 13b Nr. 18).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05

    Entgeltfortzahlungsanspruch und Leistungsunwilligkeit Pfändung wegen Unterhalt

    Die für den Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 3 Abs. 1 EFZG notwendige Leistungsbereitschaft steht nicht bereits dadurch in Zweifel, dass der Arbeitnehmer in einem Kündigungsrechtsstreit einen Auflösungsantrag stellt (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1963, AP Nr. 22 zu § 615 BGB; BAG, Urteil vom 19.09.1991 - 2 AZR 619/90 - n.v.).

    Es entspricht schon wegen der ungewissen Erfolgsaussichten eines solchen Antrags nicht der Interessenlage eines zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmers und daher auch nicht seinem erkennbaren Parteiwillen anzunehmen, er bringe mit seinem Auflösungsantrag selbst zum Ausdruck, seine Dienste dem Arbeitgeber künftig nicht mehr anbieten zu wollen (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1963, AP Nr. 22 zu § 615 BGB; BAG, Urteil vom 19.09.1991 - 2 AZR 619/90 - juris; ErfK/Preis, 5. Aufl., § 615 BGB Rn. 47).

  • BSG, 17.03.1993 - 10 RAr 7/91

    Freigestellter Arbeitnehmer - Anderweitige Verwendung - Konkursausfallgeld -

    Zu dem nach § 615 Satz 2 BGB anrechenbaren Entgelt gehören nach allgemeiner Auffassung nicht nur die Grundvergütung, sondern auch zusätzliche Leistungen mit Entgeltcharakter, also Lohnbestandteile (BAG Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, nicht veröffentlicht).

    Zwar ist im Arbeitsrecht anerkannt, daß eine Gegenüberstellung mit den Bruttoentgelten aus dem ersten Arbeitsverhältnis, in welchem der Annahmeverzug entstanden ist, und dem neuen Arbeitsverhältnis zu erfolgen hat (vgl dazu ua BAG Urteil vom 16. Dezember 1982 - 6 AZR 1193/79 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, nicht veröffentlicht und Urteil vom 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - aa0).

  • LAG Köln, 29.08.2000 - 13 Sa 525/00

    Anspruch auf Zahlung eines Vergütungsdifferenzbetrages aus einem gerichtlichen

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  • LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07

    Auflösungsantrag - Wahlrecht - Umdeutung; Gesetze, Tarifnormen

  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2009 - L 12 AL 1524/08
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2011 - 3 Sa 234/11

    Annahmeverzugslohn - Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AS 39/98
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