Rechtsprechung
   BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1323
BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03 (https://dejure.org/2004,1323)
BAG, Entscheidung vom 15.07.2004 - 2 AZR 630/03 (https://dejure.org/2004,1323)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 (https://dejure.org/2004,1323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes einer Abfindung im Falle einer fehlenden Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes im Abfindungsvergleich ; Folgen einer Schließung des Vergleichs vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses ; Auswirkungen der Schließung einer ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Vergleich - Abfindung - Fälligkeit

  • Judicialis

    BGB § 271 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 271 Abs. 1
    Fälligkeit der Abfindung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fälligkeit der in einem Vergleich vereinbarten Abfindung in aller Regel zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fälligkeit einer Abfindung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abfindung soll Kündigung versüßen - Wann muss der Arbeitgeber die Abfindung überweisen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 240
  • NJW 2005, 171
  • MDR 2005, 151
  • NZA 2005, 292
  • BB 2004, 2824
  • DB 2004, 2430
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    Auch nach dem materiellen Regelungsgehalt der Vereinbarung konnte nämlich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Bedarf nach einer Entschädigung, die eine Abfindung in der Regel darstellt (inzwischen allgem. Ansicht, vgl. BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; LAG Düsseldorf 23. Mai 1989 - 16 Sa 475/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 16; KR-Spilger 6. Aufl. § 10 KSchG Rn. 11; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 10 Rn. 21 f.), nicht eintreten.

    Die Gegenauffassung (HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 10 KSchG Rn. 24 unter Bezugnahme auf BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; KR-Spilger 6. Aufl. § 10 KSchG Rn. 19a - anders noch die 4. Aufl. - ebenso LAG Hamm 16. Mai 1991 - 8 Ta 181/91 - NZA 1991, 940) vermag nicht zu überzeugen.

    Soweit sich die Gegenauffassung auch auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezieht, übersieht sie darüber hinaus, dass sämtliche herangezogenen Entscheidungen (BAG 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15; 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 -) sich nicht mit der hier allein betroffenen Frage der Fälligkeit, sondern der davon zu trennenden Frage des Zeitpunktes der Entstehung des Abfindungsanspruchs befassen.

  • LAG Düsseldorf, 23.05.1989 - 16 Sa 475/89

    Abfindung: Fälligkeit

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    Es liegt in aller Regel nahe, die in einem Abfindungsvergleich vorgesehene Verbindung zwischen Abfindung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch in der Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes zu berücksichtigen (vgl. LAG Düsseldorf 23. Mai 1989 - 16 Sa 475/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 16).

    Auch nach dem materiellen Regelungsgehalt der Vereinbarung konnte nämlich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Bedarf nach einer Entschädigung, die eine Abfindung in der Regel darstellt (inzwischen allgem. Ansicht, vgl. BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; LAG Düsseldorf 23. Mai 1989 - 16 Sa 475/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 16; KR-Spilger 6. Aufl. § 10 KSchG Rn. 11; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 10 Rn. 21 f.), nicht eintreten.

    g) Die Fälligkeit einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Abfindung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht auch dem ganz überwiegenden Verständnis der Rechtsprechung und Literatur (LAG Düsseldorf 23. Mai 1989 - 16 Sa 475/89 - LAGE KSchG § 9 Nr. 16; LAG Köln 21. September 1983 - 9 Ta 148/83 - DB 1984, 568; Stahlhacke/Preis/Vossen-Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rz. 2012; APS-Biebl 2. Aufl. KSchG § 10 Rn. 41; Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 779 BGB Rn. 48; J.H. Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 7. Aufl. Kapitel IV Rn. 341; Palandt-Heinrichs BGB 63. Aufl. § 271 Rn. 9; Gerauer BB 1991, 2020; Klar NZA 2003, 543; Schielek FA 2004, 198).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 250/02

    Prozeßvergleich; Auslegung

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    Selbst wenn jedoch auch in einem solchen Fall entsprechend den Grundsätzen, die nach überwiegender Auffassung für im selben Verfahren abgeschlossene Prozessvergleiche gelten, das Revisionsgericht die Umstände iSd. § 271 Abs. 1 BGB uneingeschränkt selbst würdigen könnte (vgl. zur Auslegung von Prozessvergleichen zuletzt: BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - AP ZPO § 767 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 1), würde sich im Ergebnis nichts ändern, da der Senat die Würdigung des Landesarbeitsgerichts teilt.

    Soweit sich die Gegenauffassung auch auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezieht, übersieht sie darüber hinaus, dass sämtliche herangezogenen Entscheidungen (BAG 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15; 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 -) sich nicht mit der hier allein betroffenen Frage der Fälligkeit, sondern der davon zu trennenden Frage des Zeitpunktes der Entstehung des Abfindungsanspruchs befassen.

    In der Entscheidung des Senats vom 22. Mai 2003 (- 2 AZR 250/02 - AP ZPO § 767 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 1) wird die Entstehung des Anspruchs bei Vergleichsabschluss sogar ausdrücklich mit der erst später eintretenden Fälligkeit begründet (kritisch hierzu J.H. Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 7. Aufl. Kapitel IV Rn. 343).

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    a) Die Beantwortung der Frage, ob sich eine Leistungszeit aus den Umständen ergibt, ist grundsätzlich Sache des Tatrichters (BGH 11. April 1984 - VIII ZR 302/82 -BGHZ 91, 73).

    Das Tatsachengericht muss die Interessen der Parteien am Maßstab von Treu und Glauben (§ 157 BGB) gegeneinander abwägen und untersuchen, ob sich aus den gesamten Umständen des einzelnen Falles etwas für die Fälligkeit des Anspruchs zu einem bestimmten Zeitpunkt ergibt (BGH 11. April 1984 - VIII ZR 302/82 - aaO).

  • BFH, 14.05.2003 - XI R 16/02

    Entlassungsabfindung und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    d) Dass die Parteien die Abfindung als eine solche nach § 3 Nr. 9 EStG bezeichnet haben, ist, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, ebenfalls ein Hinweis auf die enge Verknüpfung zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beabsichtigtem Zeitpunkt des Zuflusses der Abfindung (vgl. auch BFH 14. Mai 2003 - XI R 16/02 - BFHE 202, 486).
  • LAG Hamm, 16.05.1991 - 8 Ta 181/91

    Vergleich; Abfindungsanspruch; Kündigungsfrist; Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    Die Gegenauffassung (HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 10 KSchG Rn. 24 unter Bezugnahme auf BAG 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; KR-Spilger 6. Aufl. § 10 KSchG Rn. 19a - anders noch die 4. Aufl. - ebenso LAG Hamm 16. Mai 1991 - 8 Ta 181/91 - NZA 1991, 940) vermag nicht zu überzeugen.
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zur Fälligkeit von Sozialplanabfindungen (vgl. zuletzt etwa BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 160 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 7).
  • LAG Niedersachsen, 12.09.2003 - 16 Sa 621/03

    Fälligkeitszeitpunkt einer durch Vergleich vereinbarten Abfindung; Abfindung als

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. September 2003 - 16 Sa 621/03 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 561/87

    Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    Indes entspricht es der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass eine vom Arbeitsgericht ausgeurteilte Abfindung frühestens zum vom Arbeitsgericht festgesetzten Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird, also auch keinesfalls früher vollstreckt werden kann (allgem. Auffassung BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 561/87 - BAGE 57, 120; Kitt-ner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger KSchR 6. Aufl. § 10 KSchG Rn. 27; ErfK-Ascheid 4. Aufl. § 10 KSchG Rn. 18; APS-Biebl 2. Aufl. § 10 KSchG Rn. 41).
  • BAG, 16.10.1969 - 2 AZR 373/68

    Abfindungssumme - Arbeitnehmertod

    Auszug aus BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 630/03
    Soweit sich die Gegenauffassung auch auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezieht, übersieht sie darüber hinaus, dass sämtliche herangezogenen Entscheidungen (BAG 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15; 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 -) sich nicht mit der hier allein betroffenen Frage der Fälligkeit, sondern der davon zu trennenden Frage des Zeitpunktes der Entstehung des Abfindungsanspruchs befassen.
  • LAG Hamm, 08.08.1991 - 8 TaBV 50/91

    Gegenstandswert; Beschlußverfahren; Unwirksamkeit eines

  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

  • LAG Köln, 21.09.1983 - 9 Ta 148/83
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Nach ganz überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum kann eine vertraglich vereinbarte Abfindung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig gestellt werden (vgl. Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. IV Rn. 341 und für den Prozessvergleich BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 - zu B II 2 g der Gründe mwN, BAGE 111, 240) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung -

    Hieraus folgt allerdings nur, dass zwischen der Abfindung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zusammenhang bestand und die Abfindung deshalb mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig sein sollte (vgl. BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 240; 29. November 1983 - 1 AZR 523/82 - zu 2 der Gründe, BAGE 44, 260) .
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    Den Entscheidungen (vgl. 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 - BAGE 111, 240; 22. Mai 2003 - 2 AZR 250/02 - AP ZPO § 767 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 1; 16. Mai 2000 - 9 AZR 277/99 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 20 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 36; 26. August 1997 - 9 AZR 227/96 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 8 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 29; 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP ZPO § 794 Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 15; 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA KSchG 1969 § 9 nF Nr. 23) lagen durchweg von den Arbeitsvertragsparteien getroffene Vereinbarungen zugrunde, deren Auslegung mit Blick auf die jeweils gegebenen Umstände zu den jeweils gefundenen - unterschiedlichen - Ergebnissen geführt hat.
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    In der Entscheidung vom 15. Juli 2004 hat der Zweite Senat hingegen eine Vergleichsklausel grundsätzlich als nur eingeschränkt überprüfbar betrachtet, jedoch ebenfalls die Beantwortung der Rechtsfrage offen gelassen, da auch eine unbeschränkte Überprüfung die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts getragen hätte (- 2 AZR 630/03 - BAGE 111, 240).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Nach ganz überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum kann eine vertraglich vereinbarte Abfindung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig gestellt werden (vgl. Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. IV Rn. 341 und für den Prozessvergleich BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 - zu B II 2 g der Gründe mwN, BAGE 111, 240) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2021 - 2 Sa 11/21

    Aufhebungsvertrag - Abfindung - Tod des Arbeitnehmers vor Vertragsschluss

    Wird der Vertrag vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geschlossen, wird die Auslegung zumeist ergeben, dass die Fälligkeit der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintreten soll (BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 - juris Rn. 20 ff.).
  • ArbG Freiburg, 04.07.2008 - 3 Ca 263/08

    Zur Fälligkeit einer Abfindung aus einem gerichtlich festgestellten Vergleich und

    Jedenfalls liegt aus Sicht der Parteien regelmäßig ein wirtschaftliches Gegenseitigkeitsverhältnis vor, dem die zeitliche Angleichung entspricht (BAG 15.7.2004 - 2 AZR 630/03 - NZA 2005, 292).

    Deshalb wird der Abfindungsanspruch zwar nicht vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, jedoch zeitgleich mit diesem (BAG 15.7.2004 - 2 AZR 630/03 - a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2006 - 11 Sa 291/06

    Keine Vorausabtretung des Abfindungsanspruchs aus Verlust des Arbeitsplatzes

    Die Entschädigungsfunktion,die einer solchen Abfindung für die Aufgabe des als "sozialer Besitzstand" anzusehenden Arbeitsplatzes zukommt (vgl. BAG 12.06.2003 - 8 AZR 341/02 -EzA § 628 BGB 2002 Nr. 1; BAG 15.07.2004 - 2 AZR 630/03 - EzA § 271 BGB 2002 Nr. 1; BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 3; APS/Biebl, 2. Aufl. 2004, § 9 KSchG Rz. 38; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl. 2005, Rz. 2005 m. w. N. in Fn 113), schließt die Abtretung nicht nach § 399 1. Alt. BGB aus (vgl. LAG Hamm 16.01.1987 - 16 (11) Sa 1921/86 - n. v.; ArbG Karlsruhe 10.04.2002 - 9 Ca 679/01 - NZA - RR 2003, 212, 213; ErfK/Ascheid, 6. Aufl. 2006, § 10 KSchG Rz. 20; APS/Biebl, 2. Aufl. 2004, § 10 KSchG Rz. 42).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 583/10

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Nach ganz überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung und im Schrifttum kann eine vertraglich vereinbarte Abfindung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig gestellt werden (vgl. Bauer Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. IV Rn. 341 und für den Prozessvergleich BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 630/03 - zu B II 2 g der Gründe mwN, BAGE 111, 240) .
  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

    Vor diesem Zeitpunkt ist ein Abfindungsanspruch daher weder entstanden, geschweige denn fällig geworden (vgl. BAG vom 15.07.2004 - 2 AZR 630/03; LAG Niedersachsen NZA-RR 2004, 478).
  • LAG Bremen, 03.11.2005 - 3 Sa 111/05

    Keine Haftung des Arbeitgebers für steuerliche Nachteile verfrühter

  • ArbG Solingen, 03.11.2021 - 5 Ca 428/21

    Auslegung eines Vergleichs, Verzugszinsen, Steuerschaden

  • ArbG Köln, 14.11.2019 - 14 Ca 7957/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht