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   BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92   

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BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92 (https://dejure.org/1993,8395)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 2 AZR 631/92 (https://dejure.org/1993,8395)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 (https://dejure.org/1993,8395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund von unentschuldigtem Fernbleiben vom Arbeitsplatz - Bedeutung einer gerichtlichen Interessenabwägung bei der Beurteilung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses - Umfang der Überprüfbarkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst Verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu II 1 der Gründe).

    Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Es war in der Tat Sache des Klägers, Rechtfertigungsgründe für sein Fernbleiben der Arbeit substantiiert darzustellen; erst wenn ein schlüssiger Vortrag in dieser Hinsicht vorliegt, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen der vom Arbeitnehmer behaupteten Gründe, die sein Verhalten als gerechtfertigt erscheinen lassen sollen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 3 d cc der Gründe und vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89

    Beteiligung des Betriebsrates durch das vorherige Anhörungsrecht vor ordentlicher

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Ob der Betriebsrat insofern einer bewußten Fehlinformation der Beklagten aufgesessen ist (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe, sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - unveröffentlicht, zu II 1 c ee der Gründe), kann der Senat mangels näherer Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hierzu ebenfalls nicht abschließend entscheiden.
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Ob der Betriebsrat insofern einer bewußten Fehlinformation der Beklagten aufgesessen ist (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe, sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - unveröffentlicht, zu II 1 c ee der Gründe), kann der Senat mangels näherer Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hierzu ebenfalls nicht abschließend entscheiden.
  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 535/89

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast bei Rechtfertigungsgrund

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Es war in der Tat Sache des Klägers, Rechtfertigungsgründe für sein Fernbleiben der Arbeit substantiiert darzustellen; erst wenn ein schlüssiger Vortrag in dieser Hinsicht vorliegt, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen der vom Arbeitnehmer behaupteten Gründe, die sein Verhalten als gerechtfertigt erscheinen lassen sollen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 3 d cc der Gründe und vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Es war in der Tat Sache des Klägers, Rechtfertigungsgründe für sein Fernbleiben der Arbeit substantiiert darzustellen; erst wenn ein schlüssiger Vortrag in dieser Hinsicht vorliegt, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen der vom Arbeitnehmer behaupteten Gründe, die sein Verhalten als gerechtfertigt erscheinen lassen sollen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 27, zu B II 3 d cc der Gründe und vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Verfügte aber der Betriebsrat bereits über den erforderlichen, aktuellen und zutreffenden Kenntnisstand, so liegt keine Fehlinformation des Betriebsrats vor (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136, 143 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Im Rahmen der bei einer verhaltensbedingten Kündigung und der Prüfung deren sozialer Rechtfertigung gebotenen Interessenabwägung ist - ähnlich wie bei der Interessenabwägung bei einer außerordentlichen Kündigung (vgl. dazu: BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB) - erheblich, ob es neben der Nichterfüllung der Vertragspflichten auch noch zu nachteiligen Auswirkungen im Bereich des Arbeitgebers gekommen ist.
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Ob der Betriebsrat insofern einer bewußten Fehlinformation der Beklagten aufgesessen ist (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe, sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - unveröffentlicht, zu II 1 c ee der Gründe), kann der Senat mangels näherer Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hierzu ebenfalls nicht abschließend entscheiden.
  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88

    Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
    Ist eine ordentliche Kündigung durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers an sich sozial gerechtfertigt, so erfordert eine hierauf gestützte Kündigung gleichwohl noch eine Interessenabwägung (ständige Rechtsprechung des BAG, u.a. Urteile vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - AP Nr. 26, a.a.O., zu II 3 der Gründe und vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/91 - AP Nr. 27, a.a.O., zu III 3 der Gründe).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhaltes unter diese Rechtsnorm Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob seine Würdigung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. Senat 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 - BAGE 80, 185; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; 17. Januar 1991- 2 AZR 375/90 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 25; 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 -).

    Weiterhin ist bei einer umfassenden Interessenabwägung zu berücksichtigen, welche Nachteile und Auswirkungen die - hier zu unterstellende - Vertragspflichtverletzung im Bereich des Arbeitgebers gehabt hat (vgl. beispw. Senat 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 - 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Insoweit finden aber die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze zur abgestuften Darlegungslast bei Entschuldigungs- und Rechtfertigungsvorbringen des Arbeitnehmers (vgl. Senatsurteile vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 6. September 1990 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - RzK I 10 h Nr. 28, zu II 2 a der Gründe, vom 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 - n.v., zu II 1 b der Gründe und vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127 = AP Nr. 12 zu § 626 BGB, zu B I 1 c der Gründe, m.w.N.) Anwendung, weil nur so gewährleistet wird, daß fliegerische Leistungsmängel, die zur Nichtverlängerung der Lizenz und damit zu einem personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG führen, als Ursache und Auslöser der Kündigung - wie auch in anderen Fällen von Leistungsmängeln - in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüft werden können.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2014 - 7 Sa 135/14

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Angestellten der Stationierungsstreitkräfte im

    Eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf, dessen Organisation oder der Betriebsfrieden abstrakt oder konkret "gefährdet" sind, sondern nur dann, wenn es insoweit auch zu einer Störung gekommen ist (BAG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 - BeckRS 1993, 30745156).
  • LSG Sachsen, 10.08.2006 - L 1 AL 102/05

    Zeitweises Ruhen und teilweises Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld

    Zur sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung ist neben der Feststellung einer schuldhaften Vertragspflichtverletzung aber auch bei Eigentums- und Vermögensdelikten im Rahmen der ordentlichen Kündigung stets eine umfassende Interessenabwägung erforderlich (allgemein zum Interessenabwägungsgebot vgl. nur BAG, Urteil vom 27.05.1993 - 2 AZR 631/92 - juris m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 Sa 108/10

    Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsleiters bei Beratungstätigkeit für

    Erst wenn ein schlüssiger Vortrag in dieser Hinsicht vorliegt, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen der vom Arbeitnehmer behaupteten Gründe, die sein Verhalten als gerechtfertigt erscheinen lassen sollen (BAG vom 27. Mai 1993 - 2 AZR 631/92 - juris, nicht amtlich veröffentlich).
  • LSG Bayern, 31.07.2003 - L 10 AL 434/01

    Eintritt einer Sperrzeit nach Arbeitsplatzverlust wegen mehrmaligen

    Unentschuldigtes Fehlen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geeignet, eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu begründen (BAG Urteil vom 15.03.2001 - 2 AZR 147/00 - BAG Urteil vom 27.05.1993 - 2 AZR 631/92 -).
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