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   BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13   

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https://dejure.org/2014,54654
BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 (https://dejure.org/2014,54654)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 (https://dejure.org/2014,54654)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 (https://dejure.org/2014,54654)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement - leidensgerechter Arbeitsplatz - Freikündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 1 AGG, § 2 Abs 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement - leidensgerechter Arbeitsplatz - Freikündigung

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, § 139 ZPO, Art. 12 Abs. 1 GG, § 81 Abs. 1 SGB IX, Art. 5 Satz 2 RL 2000/78/EG, Art. 7 Abs. 2 RL 2000/78/EG, § 84 Abs. 1 SGB IX, § 85 SGB IX, §§ 85 ff. SGB IX, § 286, § 81 SGB IX, § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX, Art. 5 RL 2000/78/EG, § 2 Abs. 1 Nr. 2, §§ 1, 7 AGG, § 1 KSchG, § 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, Richtlinie 2000/78/EG, § 102 BetrVG, § 95 Abs. 2 SGB IX, § 308 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement - leidensgerechter Arbeitsplatz - Freikündigung

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung wegen langandauernder Erkrankung - Ungewissheit über die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bei schwerbehindertem Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung wegen langandauernder Erkrankung - Ungewissheit über die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bei schwerbehindertem Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement - leidensgerechter Arbeitsplatz - Freikündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitsbedingte Kündigung; betriebliches Eingliederungsmanagement

  • rechtsportal.de

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter Erkrankung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung wegen lang andauernder Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitsbedingte Kündigung - und das betriebliche Eingliederungsmanagement

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung wegen lang andauernder Erkrankung - Ungewissheit über die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - schwerbehinderter Arbeitnehmer - alternative Beschäftigungsmöglichkeit - Darlegungslast des Arbeitgebers - betriebliches Eingliederun

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 931
  • BB 2015, 1907
  • BB 2015, 1978
  • DB 2015, 1969
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (44)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    Zu den die Kündigung bedingenden Tatsachen gehört deshalb das Fehlen angemessener milderer Mittel zur Vermeidung künftiger Fehlzeiten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 24; vgl. auch BAG 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 24) .

    Mildere Mittel in diesem Sinne sind insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 24; vgl. auch BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 29 mwN) .

    Das gilt auch für das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 25) .

    Erst dann ist es Sache des Arbeitgebers, hierauf zu erwidern und ggf. darzulegen, warum auch eine solche Beschäftigung nicht möglich sei (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 25 mwN; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 135, 361) .

    Mit Hilfe des bEM können mildere Mittel, zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen, ggf. "freizumachenden" Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 38; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 20) .

    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, warum weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM in keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers spürbar vorzubeugen und so das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39; 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34) .

    Es war deshalb Sache der Beklagten, die entsprechende Initiative zu ergreifen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .

    Ihren Ausführungen ist nicht zu entnehmen, welche Anstrengungen sie unternommen haben will, um den Kläger zwecks Durchführung eines bEM zu kontaktieren (zum Erfordernis, den Betroffenen im Rahmen der Initiative auf die Ziele des bEM sowie Art und Umfang der hierfür erhobenen Daten hinzuweisen vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    (1) Bei der Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen, die dem KSchG unterfallen, sind die Diskriminierungsverbote des AGG als Konkretisierungen der Sozialwidrigkeit iSv. § 1 KSchG zu beachten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 147, 60; 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 36, BAGE 145, 296) .

    Beim Kläger liegt eine Behinderung iSv. § 1 AGG vor (zur Begrifflichkeit im Einzelnen BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 58, aaO) .

    Erst die ihr zugrunde liegenden Überlegungen, wie sie sich etwa aus der Kündigungsbegründung oder aus sonstigen Umständen ergeben, können Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen der Kündigung und einem Merkmal nach § 1 AGG liefern (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 44 mwN, BAGE 147, 60) .

    durch effektive und praktikable, ihn - den Arbeitgeber - nicht unzumutbar belastende Maßnahmen zu beseitigen (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 90, BAGE 147, 60; vgl. auch EuGH 11. April 2013 - C-335/11 und C-337/11 - [HK Danmark] Rn. 69 ff.; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 52, 54, Slg. 2006, I-6467) .

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    Schließlich muss - dritte Stufe - eine vorzunehmende Interessenabwägung ergeben, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 123, 234) .

    Als absehbar ist in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten anzusehen (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27, BAGE 123, 234) .

    Erst dann ist es Sache des Arbeitgebers, hierauf zu erwidern und ggf. darzulegen, warum auch eine solche Beschäftigung nicht möglich sei (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 25 mwN; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 135, 361) .

    Er muss vielmehr von sich aus mögliche Alternativen würdigen und darlegen, aus welchen Gründen weder eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen noch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz in Betracht kamen (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 35, BAGE 135, 361) .

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    Mit Hilfe des bEM können mildere Mittel, zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen, ggf. "freizumachenden" Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 38; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 20) .

    Es war deshalb Sache der Beklagten, die entsprechende Initiative zu ergreifen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .

    Ihren Ausführungen ist nicht zu entnehmen, welche Anstrengungen sie unternommen haben will, um den Kläger zwecks Durchführung eines bEM zu kontaktieren (zum Erfordernis, den Betroffenen im Rahmen der Initiative auf die Ziele des bEM sowie Art und Umfang der hierfür erhobenen Daten hinzuweisen vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    Schließlich muss - dritte Stufe - eine vorzunehmende Interessenabwägung ergeben, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 123, 234) .

    Als absehbar ist in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten anzusehen (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27, BAGE 123, 234) .

    In einem solchen Fall fehlt es in aller Regel an einem schutzwürdigen Interesse des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 28, aaO; 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 22) .

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    Mildere Mittel in diesem Sinne sind insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 24; vgl. auch BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 29 mwN) .

    Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, warum weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können, warum also ein bEM in keinem Fall dazu hätte beitragen können, neuerlichen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers spürbar vorzubeugen und so das Arbeitsverhältnis zu erhalten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 39; 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34) .

    Er muss vielmehr von sich aus mögliche Alternativen würdigen und darlegen, aus welchen Gründen weder eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen noch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz in Betracht kamen (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 35, BAGE 135, 361) .

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    (a) Mit Blick auf eine verhaltensbedingte Kündigung, die ohne die erforderliche Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX erklärt worden war, hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber eine Darlegungserleichterung zugebilligt, wenn das Integrationsamt gemäß § 85 SGB IX seine Zustimmung erteilt hat (vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - Rn. 27, BAGE 120, 293) .

    Da das Verwaltungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX der Prüfung der Rechte des schwerbehinderten Arbeitnehmers diene und die Entscheidung des Integrationsamts durch mehrere Instanzen nachprüfbar sei, könne nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX die Kündigung hätte verhindern können (vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - Rn. 28, aaO; BVerwG 19. August 2013 - 5 B 47.13 - Rn. 12) .

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    Der Kläger legt nicht dar, welchen ergänzenden, entscheidungserheblichen Vortrag er gehalten hätte, wenn er auf die Unschlüssigkeit seines Vorbringens hingewiesen worden wäre (zu dieser Voraussetzung vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 46; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 e aa der Gründe, BAGE 109, 145) .

    Dafür reicht es aus, dass der Schluss gerechtfertigt ist, bei richtigem Verfahren hätte das Berufungsgericht möglicherweise anders entschieden (BAG 26. Juli 2007 - 8 AZR 770/06 - Rn. 34; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 109, 145) .

  • BAG, 08.02.1966 - 1 AZR 365/65

    Grenzen der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach SchwbG § 12 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    Voraussetzung sei, dass die Kündigung für den betroffenen anderen Arbeitnehmer keine "soziale Härte" darstelle (BAG 8. Februar 1966 - 1 AZR 365/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 124 [noch zu § 12 Abs. 1 SchwBeschG]; 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - zu II 2 c der Gründe [insoweit zu § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG]) .

    Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Arbeitnehmer, der sich auf die Möglichkeit einer "Freikündigung" beruft, die Darlegungs- und Beweislast (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - zu II 2 c der Gründe; 8. Februar 1966 - 1 AZR 365/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 124) .

  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91

    Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
    Voraussetzung sei, dass die Kündigung für den betroffenen anderen Arbeitnehmer keine "soziale Härte" darstelle (BAG 8. Februar 1966 - 1 AZR 365/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 124 [noch zu § 12 Abs. 1 SchwBeschG]; 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - zu II 2 c der Gründe [insoweit zu § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG]) .

    Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Arbeitnehmer, der sich auf die Möglichkeit einer "Freikündigung" beruft, die Darlegungs- und Beweislast (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - zu II 2 c der Gründe; 8. Februar 1966 - 1 AZR 365/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 124) .

  • EuGH, 11.04.2013 - C-337/11

    Rechtswirksamkeit von Arbeitsverträgen mit verkürzter Kündigungsfrist bei

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71

    (Stillschweigende) Vereinbarung eines vorzeitig einsetzenden Kündigungsschutzes

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

  • BVerwG, 02.06.1999 - 5 B 130.99

    Keine Freikündigung eines Arbeitsplatzes für einen Schwerbehinderten

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 58/06

    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91

    Anhörung der Betriebsvertretung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Kündigung

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

  • BVerwG, 19.08.2013 - 5 B 47.13

    Verfahrensmangel; Verletzung des § 114 VwGO; Kündigung von Schwerbehinderten;

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 309/91

    Krankheiten sind Kündigungsgrund

  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 770/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06

    Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04

    Kündigungsschutz; Schwerbehinderte

  • LAG Thüringen, 15.11.2012 - 3 Sa 71/12

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - betrieblich verursachte

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Im Übrigen führte eine Verletzung der sich aus § 95 Abs. 2 SGB IX aF ergebenden Beteiligungspflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 67; anders § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX in der vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung sowie nunmehr § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) .
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Danach scheidet eine Pflicht des Arbeitgebers zur "Freikündigung" jedenfalls dann aus, wenn der Inhaber der infrage kommenden Stelle den allgemeinen Kündigungsschutz genießt (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 32 ff. mwN) .
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Eine Kündigung ist im Falle einer lang anhaltenden Krankheit sozial gerechtfertigt iSd. § 1 Abs. 2 KSchG, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 13; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11 mwN, BAGE 135, 361) .

    Eine solche Ungewissheit steht - so sie tatsächlich vorliegt - einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn jedenfalls in den nächsten 24 Monaten mit einer Genesung nicht gerechnet werden kann (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 14; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - aaO) .

    Ist es dagegen denkbar, dass ein bEM ein positives Ergebnis erbracht, das gemeinsame Suchen nach Maßnahmen zum Abbau von Fehlzeiten bzw. zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit also Erfolg gehabt hätte, muss sich der Arbeitgeber regelmäßig vorhalten lassen, er habe "vorschnell" gekündigt (zum Ganzen BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 22 mwN; 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 40) .

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