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   BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A)   

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BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A) (https://dejure.org/2011,73829)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A) (https://dejure.org/2011,73829)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) (https://dejure.org/2011,73829)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag

  • openjur.de

    Streitwert; Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung; uneigentlicher Hilfsantrag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 3 GKG 2004, § 45 Abs 1 S 2 GKG 2004
    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag

  • IWW
  • rewis.io

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Dies gilt auch für einen unechten Hilfsantrag (BAG 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - Rn. 4; GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 12 Rn. 118 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Von ihrer Unbedingtheit ist nur auszugehen, wenn gerade der Wille, einen unbedingten Antrag stellen zu wollen, ausdrücklich erklärt wird (Anschluss an BAG 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - juris Rn 3).

    Von seiner Unbedingtheit ist nur auszugehen, wenn gerade der Wille, einen unbedingten Antrag stellen zu wollen, ausdrücklich erklärt wird (BAG 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 - juris Rn 3).

    Von seiner Unbedingtheit könnte deshalb nur ausgegangen werden, wenn umgekehrt gerade der Wille, einen unbedingten Antrag zu stellen, ausdrücklich erklärt worden wäre (vgl. BAG 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 - juris Rn 3 zum vergleichbaren Fall des Verhältnisses zwischen einem Bestandsschutz- und einem allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag).

  • LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20

    Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren;

    Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist der vorläufige Antrag auf Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält (§ 45 Abs. 4 GKG i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG) oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn. 4; vom 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 m. zust. Anm. Ziemann, jurisPR-ArbR 20/2013 Anm. 2; vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 - juris Rn. 34; Sächsisches LAG vom 25. Januar 2017 - 4 Ta 213/16 - juris Rn. 14).

    Von der Unbedingtheit des Antrags ist nur auszugehen, wenn gerade der Wille, einen unbedingten Antrag stellen zu wollen, ausdrücklich erklärt wird (BAG vom 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - juris Rn. 3).

  • LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13

    Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe

    Das gilt aber auch für den der äußeren Form nach ohne diese Einschränkung gestellten Antrag, weil dieser regelmäßig als "uneigentlicher" Hilfsantrag aufzufassen ist (vgl. dazu BAG, 30. August 2011, 2 AZR 668/10 (A), juris, Rn. 3).

    Das gilt aber auch für den der äußeren Form nach ohne diese Einschränkung gestellten Antrag, weil dieser regelmäßig als "uneigentlicher" Hilfsantrag aufzufassen ist (vgl. dazu BAG, 30.August 2011, 2 AZR 668/10 (A), juris, Rn. 3).

  • LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 293/16

    Gegenstandswert; Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag;

    Der neben dem Kündigungsschutzantrag hilfsweise gestellte Weiterbeschäftigungsantrag (ein allgemeiner Weiterbeschäftigungsantrag ist auch dann, wenn er - wie hier - nicht ausdrücklich als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt worden ist, als solcher auszulegen; vgl. BAG, Urteil vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 - und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -) ist weder für den Verfahrenswert noch für den Vergleichswert streitwerterhöhend zu berücksichtigen.

    aa) Hinsichtlich der Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags folgt die Kammer dem Bundesarbeitsgericht, das in den Entscheidungen vom 30.08.2011 ( 2 AZR 668/10) und vom 13.08.2014 ( 2 AZR 871/12) entschieden hat, dass der Weiterbeschäftigungsantrag auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen ist und er nur dann streitwertmäßig zu berücksichtigen ist, wenn über ihn positiv entschieden ist oder ein Vergleich eine Regelung darüber enthält.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15

    Wertfestsetzung - unechter Hilfsantrag - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Ein nach Wortlaut und Begründung unbedingter Antrag auf vorläufige Beschäftigung kann nicht (nicht ist unterstrichen) als unechter Hilfsantrag angesehen werden (entgegen BAG, Beschluss vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A)).(Rn.9) (Rn.10).

    cc) Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings mit Beschluss vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A) - juris die Auffassung vertreten, der Antrag auf vorläufige Beschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens sei auch dann als uneigentlicher Hilfsantrag zu verstehen, wenn er nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werde.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag

    Es kann deshalb offenbleiben, ob mit dem BAG (30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - Rn. 3) eine Auslegung des Annahmeverzugslohnantrags dahingehend statthaft ist, dass dieser - über den unzweifelhaft erklärten Parteiwillen hinweg, aber zum Wohle der Partei - als unechter Hilfsantrag zum Kündigungsschutzantrag zu verstehen sei (so aber LAG Berlin-Brandenburg 9. April 2019 - 26 Ta (Kost) 6010/19 - Rn. 7, NZA-RR 2019, 555; LAG Baden-Württemberg 30. Dezember 2015 - 5 Ta 71/15 - zu B I 6 a der Gründe, BeckRS 2016, 65279).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag,

    Diesem Ergebnis stehen auch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 -, juris, und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris, nicht entgegen (dem BAG folgend: LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 08.07.2016 - 4 Ta 78/16 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 20.02.2017 - 2 Ta 10/17 -, juris).

    a) Das Bundesarbeitsgericht führt in den Beschlüssen vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 - und vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - zur Begründung aus, dass der allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens überhaupt nur dann Erfolg haben könne, wenn dem Kündigungsschutzbegehren Erfolg beschieden worden sei.

  • LAG München, 09.11.2023 - 3 Ta 170/23

    Streit- und Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Der aus § 45 Abs. 1 S. 2 GKG folgende Wert ist auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (vgl. BAG, Beschluss vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A) -).
  • ArbG Koblenz, 27.09.2023 - 4 Ca 982/23

    Auslegung von Klageanträgen und Justizgewährungsanspruch; Kündigung wegen

    Die vorliegende Konstellation verdeutlicht auch, dass gegen das Vorgehen des BAG, Weiterbeschäftigungsanträge regelhaft als unechte Hilfsanträge auszulegen (vgl. BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 62 mwN; BAG 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - zu 2 der Gründe; dazu Ziemann jurisPR-ArbR 20/2013 Anm. 2) gewisse Bedenken angebracht sind.

    99 Vorzugswürdig ist es deshalb nach Auffassung der Kammer, dass sich das Gericht für die Annahme eines Eventualverhältnisses streng am Wortlaut des Klageantrags orientiert und den Parteien gemäß § 139 Abs. 1 ZPO hierzu vorab Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 6. September 2020 - 8 Sa 433/19 - zu B I 1 der Gründe, juris; aA BAG 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 (A) - zu 2 der Gründe: der Kläger müsse bei einem als Hauptantrag gestellten Weiterbeschäftigungsantrag von sich aus nochmals gesondert betonen, dass wirklich ein Hauptantrag gewollt sei, weil dieser Antrag bei einem Unterliegen mit dem Kündigungsschutzantrag keinen Erfolg haben könne, weshalb die gewählte Antragstellung "unvernünftig" sei).

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16

    Umdeutung eines unbedingten Zahlungsantrags in einen unechten Hilfsantrag

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 225/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 82/15

    Streitwertbestimmung - Weiterbeschäftigung

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 334/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse -

  • LAG Köln, 19.07.2016 - 4 Ta 155/16

    Streitwert eines Weiterbeschäftigungsantrags

  • LAG Köln, 09.03.2016 - 4 Ta 33/16

    Streitwert; Weiterbeschäftigungsantrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 4 Ta 563/17

    Prozesskostenhilfe - Mangel einer förmlichen Zustellung - Heilung

  • LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16

    Gegenstandswert bei Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag

  • LAG Hamm, 11.04.2018 - 8 Ta 611/17

    Berücksichtigung eines Weiterbeschäftigungshilfsantrags bei der Festsetzung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17

    Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber - Strohmanngeschäft

  • LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag

  • LAG Hamm, 29.01.2021 - 8 Ta 461/20

    Gebührenstreitwert, Bestandsschutzklage, objektive Klagehäufung, wiederkeh-rende

  • LAG Köln, 23.06.2016 - 4 Ta 118/16

    Streitwert eines Weiterbeschäftigungsantrages

  • LAG Düsseldorf, 04.06.2021 - 4 Ta 194/21

    Streitwert; Auslegung des Klagebegehrens; Hilfsantrag; Folgekündigung

  • LAG Sachsen, 17.01.2017 - 4 Ta 183/16

    Gegenstandswert für kumulativ gestellten allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag

  • LAG München, 08.12.2016 - 2 Ta 247/16

    Gegenstandswert, unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • ArbG Kiel, 25.04.2014 - 2 Ca 32b/14

    Befristung, sachgrundlos, Vorbeschäftigung, Praktikum

  • ArbG Oldenburg, 09.12.2019 - 6 Ca 384/19

    Hilfsantrag; Streitwert; Streitwertfestsetzung; Streitwertkatalog;

  • ArbG Frankfurt/Main, 12.07.2018 - 19 Ca 1602/18

    Außerordentliche Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung

  • OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
  • LAG München, 08.07.2020 - 3 Ta 165/20

    Prozesskostenhilfe, Kündigungsschutzverfahren, Unterbrechung des

  • ArbG Bochum, 05.08.2022 - 1 Ca 788/22
  • ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21

    Wirksamkeit Kündigung - Probezeit - schwerbehinderter Arbeitnehmer - Beteiligung

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2018 - 4 Ta 2/18

    Streitwert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag,

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