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   BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09   

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https://dejure.org/2011,9973
BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 (https://dejure.org/2011,9973)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 (https://dejure.org/2011,9973)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 (https://dejure.org/2011,9973)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 14 Abs 2 S 2 KSchG, Art 103 GG
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers ohne Vorlegen einer Begründung; Berechtigung von Geschäftsführern, Betriebsleitern und ähnlich leitenden Angestellten zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern

  • bag-urteil.com

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • hensche.de

    Auflösungsantrag, Kündigungsschutzklage

  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht

    (Auflösungsantrag des Arbeitgebers)

  • ra.de
  • rewis.io

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auflösungsantrag: Stellung als leitender Angestellter erfordert Personalkompetenz über begrenzten Personenkreis hinaus - Gesellschafterstellung reduziert nicht Anforderungen an Auflösungsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; KSchG § 14 Abs. 2
    Kündigungsschutz - Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Umfang der Personalkompetenz leitender Angestellter; Ehrverletzende Äußerung im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung; Wahrnehmung berechtigter Interessen; Umfang des Kündigungsschutzes bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2356
  • DB 2011, 2383
  • NZA-RR 2012, 243
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Zudem dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 32) .

    bb) Sollte der Kläger bewusst wahrheitswidrig vorgetragen haben, könnte er sich - was das Landesarbeitsgericht im angefochtenen Urteil offengelassen hat - nicht darauf berufen, sein Vorgehen sei unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 30) .

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Die Verfahrensbeteiligten dürfen zur Rechtsverteidigung alles vortragen, was rechtserheblich sein kann und sich dabei auch starker, eindringlicher Ausdrücke und Schlagworte bedienen, selbst wenn eine vorsichtigere Formulierung möglich gewesen wäre (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37; 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Das gilt jedenfalls so lange, wie er die Grenzen der Wahrheitspflicht achtet (vgl. BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 22; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12) .
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