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   BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16   

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https://dejure.org/2017,5924
BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16 (https://dejure.org/2017,5924)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 2 AZR 68/16 (https://dejure.org/2017,5924)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 2 AZR 68/16 (https://dejure.org/2017,5924)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 KSchG, § 1 Abs 1 KSchG, § 145 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Änderungskündigung - fehlende Bestimmtheit

  • IWW

    § 145 BGB, Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1), § 623 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Änderungskündigung - fehlende Bestimmtheit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit des geänderten Vertragsangebotes bei der Änderungskündigung

  • Betriebs-Berater

    Unbestimmtes Vertragsangebot bei einer Personenbedingte Änderungskündigung

  • hensche.de

    Änderungskündigung

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Bestimmtheit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Der im Lager arbeitende Elektrotechniker

  • rewis.io

    Änderungskündigung - fehlende Bestimmtheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung; Bestimmtheit - Personenbedingte Änderungskündigung; Unbestimmtes Vertragsangebot

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bestimmtheit des geänderten Vertragsangebotes bei der Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de

    Änderungskündigung - fehlende Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung: Unwirksamkeit bei unbestimmtem Vertragsangebot!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Personenbedingte Änderungskündigung - Unbestimmtes Vertragsangebot

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an die Änderungskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie genau eine Änderungskündigung auf die neuen Arbeitsaufgaben eingehen muss, damit sie wirksam ist?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen der Änderungskündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen der Änderungskündigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wie präzise eine Änderungskündigung vom Arbeitgeber auf die neuen Aufgaben eingehen muss, damit diese wirksam ist

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungskündigung zur Festlegung neuer Aufgaben

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungskündigung: Zur Unwirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1837
  • NZA 2017, 499
  • BB 2017, 692
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Nürnberg, 16.06.2015 - 7 (2) Sa 229/07

    Personenbedingte Änderungskündigung eines Arbeitnehmers, der wegen eines bei

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 16. Juni 2015 - 7 (2) Sa 229/07 - aufgehoben.
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Ein solcher Sachverhalt ist nicht mit dem einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vergleichbar, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die vertraglich festgelegte Arbeitsleistung überhaupt zu erbringen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 29; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 24, BAGE 148, 16) .
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 960/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Es kann unterstellt werden, dass dem Kläger aufgrund vorangegangener Erläuterungen klar sein musste, er solle überhaupt nicht mehr als Elektrotechniker eingesetzt werden und dass ein solcher Wille der Beklagten in dem Kündigungsschreiben hinreichenden Anklang gefunden hat (§ 623 BGB, BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 31; BGH 11. Februar 2010 - VII ZR 218/08 - Rn. 12) .
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 218/08

    Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Es kann unterstellt werden, dass dem Kläger aufgrund vorangegangener Erläuterungen klar sein musste, er solle überhaupt nicht mehr als Elektrotechniker eingesetzt werden und dass ein solcher Wille der Beklagten in dem Kündigungsschreiben hinreichenden Anklang gefunden hat (§ 623 BGB, BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 31; BGH 11. Februar 2010 - VII ZR 218/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Das Berufungsgericht hat - drittens - nicht festgestellt, aufgrund welcher Umstände die mit einer Änderung des Aufgabenbereichs einhergehende Absenkung der Vergütung auf einen Stundenlohn von 8, 50 Euro brutto sozial gerechtfertigt sein sollte (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 25; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 32 ) .
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Ein solcher Sachverhalt ist nicht mit dem einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vergleichbar, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die vertraglich festgelegte Arbeitsleistung überhaupt zu erbringen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 550/14 - Rn. 29; 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 24, BAGE 148, 16) .
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Schließlich konnte der Kläger aus dem festgelegten Stundenlohn nicht mittelbar auf die Art der ihm auf "Baustellen" zuzuweisenden Tätigkeiten rückschließen, weil im Betrieb der Beklagten kein kollektives Entgeltschema bestand und damit nicht bestimmte Tätigkeiten oder doch Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe zugeordnet waren (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 19; 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20, 21) .
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Das Landesarbeitsgericht hat - zweitens - nicht geprüft, ob das mit der Kündigung verbundene Vertragsangebot so konkret gefasst war, dass es der Kläger ohne Weiteres annehmen konnte (§ 145 BGB, BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Das Berufungsgericht hat - drittens - nicht festgestellt, aufgrund welcher Umstände die mit einer Änderung des Aufgabenbereichs einhergehende Absenkung der Vergütung auf einen Stundenlohn von 8, 50 Euro brutto sozial gerechtfertigt sein sollte (BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - Rn. 25; 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 32 ) .
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 169/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
    Schließlich konnte der Kläger aus dem festgelegten Stundenlohn nicht mittelbar auf die Art der ihm auf "Baustellen" zuzuweisenden Tätigkeiten rückschließen, weil im Betrieb der Beklagten kein kollektives Entgeltschema bestand und damit nicht bestimmte Tätigkeiten oder doch Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe zugeordnet waren (BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 19; 13. Juni 2012 - 7 AZR 169/11 - Rn. 20, 21) .
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Auch die mangelnde Bestimmtheit des Änderungsangebots führt vielmehr dazu, dass die mit der Änderungskündigung erstrebte Änderung der Arbeitsbedingungen sozial nicht gerechtfertigt ist (BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 68/16 - Rn. 12) .

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer mangels hinreichender Bestimmtheit des Änderungsangebots schon nicht erkennen kann, welche Arbeitsleistung er fortan schulden soll (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 68/16 - aaO) .

    Der Umstand, dass der Kläger das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat, ändert daher - entgegen der Ansicht der Revision - auch nichts an der Unwirksamkeit des Änderungsangebots mangels Bestimmtheit (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 68/16 - Rn. 4, 12, 14; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 9, 14, BAGE 132, 78) .

  • LAG Nürnberg, 18.04.2018 - 2 Sa 408/17

    Annahmeverzug - Schadensersatz - Leistungsfähigkeit - Direktionsrecht -

    Bereits erstinstanzlich war das Verfahren über die Änderungskündigung vom 30.03.2006 beigezogen worden (Arbeitsgericht Weiden - Kammer Schwandorf - Az. 5 Ca 468/06 bzw. LAG Nürnberg - 7 (2) Sa 229/07 bzw. BAG 2 AZR 68/16; künftig "beigezogene Akte").

    Mit Urteil vom 26.01.2017 (Az. 2 AZR 68/16) hob das Bundesarbeitsgericht das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und gab der Änderungskündigungsschutzklage statt, da die dem Kläger angebotene Änderung des Arbeitsvertrags mehrere Auslegungsmöglichkeiten zuließen und das Angebot daher zu unbestimmt sei.

  • LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18

    Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im

    2.Die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung vom 27.12.2017 ist sozial ungerechtfertigt und damit rechtsunwirksam, weil der Kläger nicht ausreichend erkennen konnte, welche Arbeitsleistung er fortan schulden sollte (BAG 26.01.2017 - 2 AZR 68/16, juris Rn. 12).

    Soweit die Beklagte angeführt hat, dass gegen die Unbestimmtheit spreche, dass der Kläger das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat, steht dies der fehlenden Bestimmtheit nicht entgegen (vgl. BAG 26.01.2017 a.a.O. Rn. 4, 12).

    Die fehlende Bestimmtheit des Änderungsangebots ist Teil der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 26.01.2017 a.a.O. Rn. 12), welche der Kläger in der ersten Instanz gerügt hat und die als geltend zu machender Unwirksamkeitsgrund nicht aufzuspalten ist.

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 15.09.2017 - 1 Ca 167/17

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Der Änderungskündigungsschutzklage wurde nach mündlicher Verhandlung am 26.01.2017 schließlich mit BAG, Urteil vom 26.01.2017 - 2 AZR 68/16 - stattgegeben.

    Die Kammer hat die Akten des Kündigungsschutzprozesses vor dem LAG - 7 (2) Sa 229/07 - und dem BAG - 2 AZR 68/16 - insbesondere hinsichtlich der Sachverständigengutachten Prof. Dr. med.

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 15.09.2017 - 1 Ca 168/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf behinderungsgerechte bzw. leidensgerechte

    Der Änderungskündigungsschutzklage wurde nach mündlicher Verhandlung am 26.01.2017 schließlich mit BAG, Urteil vom 26.01.2017 - 2 AZR 68/16 - stattgegeben.

    Die Kammer hat die Akten des Kündigungsschutzprozesses vor dem LAG - 7 (2) Sa 229/07 - und dem BAG - 2 AZR 68/16 - insbesondere hinsichtlich der Sachverständigengutachten Prof. Dr. med.

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 15.09.2017 - 3 Ca 169/17

    Kein Annahmeverzug bei Angebot einer "leidensgerechten Tätigkeit" durch den

    Die nachfolgende Änderungskündigung der Beklagten vom 19.7.2005 wurde ebenfalls rechtskräftig für unwirksam erklärt, auch die weitere Änderungskündigung der Beklagten vom 16.3.2006 und zuletzt auch die weitere Änderungskündigung vom 30.3.2006 zum 30.6.2006 (vgl. BAG vom 26.1.2017, 2 AZR 68/16).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 15.09.2017 - 3 Ca 1437/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf behinderungsgerechte bzw. leidensgerechte

    Die nachfolgende Änderungskündigung der Beklagten vom 19.7.2005 wurde ebenfalls rechtskräftig für unwirksam erklärt, auch die weitere Änderungskündigung der Beklagten vom 16.3.2006 und zuletzt auch die weitere Änderungskündigung vom 30.3.2006 zum 30.6.2006 (vgl. BAG vom 26.1.2017, 2 AZR 68/16).
  • LAG Köln, 09.12.2020 - 3 Sa 530/20
    Das ist nur dann der Fall, wenn die Annahme durch ein einfaches Ja erfolgen kann (BAG, Urteil vom 26.01.2017 - 2 AZR 68/16, NZA 2017, 499; BAG, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04, NZA 2005, 1354).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 15.09.2017 - 3 Ca 166/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf behinderungsgerechte bzw. leidensgerechte

    Die nachfolgende Änderungskündigung der Beklagten vom 19.7.2005 wurde ebenfalls rechtskräftig für unwirksam erklärt, auch die weitere Änderungskündigung der Beklagten vom 16.3.2006 und zuletzt auch die weitere Änderungskündigung vom 30.3.2006 zum 30.6.2006 (vgl. BAG vom 26.1.2017, 2 AZR 68/16).
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