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   BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12   

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https://dejure.org/2013,46300
BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12 (https://dejure.org/2013,46300)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2013 - 2 AZR 682/12 (https://dejure.org/2013,46300)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 (https://dejure.org/2013,46300)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 4 S 1 KSchG, § 13 Abs 1 S 2 KSchG, § 6 S 1 KSchG
    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage durch eine Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Wahrung der Klagefrist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung - Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Wahrung der Klagefrist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung - Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsschutzklage -Wahrung der Klagefrist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage durch eine Klage auf Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsschutzklage: Wahrung der Klagefrist des § 4 KSchG bei weiterer Kündigung durch Erhebung einer allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutzklage - und die Wahrung der Klagefrist durch eine Feststellungsklage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Durch Feststellungsklage kann Frist für späteren Kündigungsschutzantrag gewahrt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand - Wah-rung der dreiwöchigen Klagefrist - Kündigung wegen "Arbeitszeitbetrugs"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage - Wahrung der Klagefrist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage, Wahrung der dreiwöchigen Klagefrist auch auf allgemeine Feststellungsklage anwendbar?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schleppnetzantrag - auch für Befristungskontrolle (Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Durch Feststellungsklage kann Frist für späteren Kündigungsschutzantrag gewahrt werden

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeiner Feststellungsantrag wahrt Frist des § 4 KSchG, wenn weiterer Kündigungsschutzantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung konkretisiert wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 161
  • MDR 2014, 667
  • NZA 2014, 443
  • BB 2014, 884
  • DB 2014, 891
  • DB 2014, 899
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats zum erweiterten Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage (etwa BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B I 2 der Gründe; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - Rn. 30 mwN) enthält - wie erwähnt - die der Kündigungsschutzklage stattgebende Entscheidung in der Regel zugleich die Feststellung, dass im maßgebenden Auflösungstermin zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

    Diese kann er gemäß § 260 ZPO in einer Klage verbinden (BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B I 2 der Gründe; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 622/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 84) .

    Gegenstand der Kündigungsschutzklage mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die konkrete, mit dieser Klage angegriffene Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin (sog. punktueller Streitgegenstand, vgl. BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - aaO; 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - zu B II 2 b (1) der Gründe) .

    Die Rechtskraft eines positiven Feststellungsurteils schließt eine auf ihnen beruhende Beendigung aus (BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - aaO mwN) .

    Der Arbeitnehmer kann deshalb im Rahmen eines solchen allgemeinen Feststellungsantrags sonstige Kündigungen noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist in den Prozess einführen und sich auf deren Unwirksamkeit berufen (vgl. BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B II 1 b der Gründe; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 85, 262; 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 - zu B II 2 ff. der Gründe, BAGE 57, 231) .

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    Der klagende Arbeitnehmer muss vielmehr weitere streitige Beendigungstatbestände oder wenigstens deren Möglichkeit in den Prozess einführen und damit dartun, dass er an dem die Klage nach § 4 KSchG erweiternden Antrag ein rechtliches Interesse hat (BAG 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 85, 262) .

    Der Arbeitnehmer kann deshalb im Rahmen eines solchen allgemeinen Feststellungsantrags sonstige Kündigungen noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist in den Prozess einführen und sich auf deren Unwirksamkeit berufen (vgl. BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 426/04 - zu B II 1 b der Gründe; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 der Gründe, BAGE 85, 262; 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 - zu B II 2 ff. der Gründe, BAGE 57, 231) .

    Diese Modifikation kann er aufgrund der durch den allgemeinen Feststellungsantrag offengehaltenen Möglichkeit eines Angriffs noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz vornehmen (BAG 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 1 b und c der Gründe aaO) .

    Gleichwohl stellte - für die Beklagte erkennbar - der fragliche Halbsatz "... sondern unverändert fortbesteht" nicht nur einen floskelhaften, unselbständigen Annex zum Kündigungsschutzantrag dar (zur Abgrenzung BAG 15. März 2001 - 2 AZR 141/00 - zu B II 2 der Gründe; 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 262) .

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    Mit der Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb regelmäßig fest, dass jedenfalls bei Zugang der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 13 mwN; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .

    Zwar schließt im Verhältnis der Parteien zueinander die Rechtskraft einer Entscheidung gemäß § 322 ZPO eine von ihr abweichende gerichtliche Feststellung in einem späteren Verfahren grundsätzlich aus (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 13; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 19) .

    Eine solche Kollision tritt aber nicht ein, wenn der Gegenstand der Kündigungsschutzklage auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die konkret angegriffene Kündigung beschränkt worden ist und damit die Frage, ob auch noch im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, gerade nicht Streitgegenstand der betreffenden Klage war (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 14 mwN; 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 16, BAGE 130, 166) .

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 699/06

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    Die Neufassung des § 6 KSchG sollte der bisherigen Regelung entsprechen und lediglich auf die Änderung des § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG Bedacht nehmen (BT-Drucks. 15/1509, 15/1204 S. 13; BAG 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 24 mwN) .

    Eine entsprechende Anwendung von § 6 KSchG kommt deshalb - wie schon vor der Gesetzesnovelle - in Betracht, wenn etwa der Arbeitnehmer mit einer Leistungsklage Lohnansprüche oder Weiterbeschäftigung für die Zeit nach Zugang der Kündigung bzw. Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 23) .

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    (4) Im Streitfall braucht nicht entschieden zu werden, ob an dieser Rechtsprechung nach der Novellierung des Kündigungsschutzgesetzes durch das Arbeitsmarktreformgesetz vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) insoweit festgehalten werden kann, als sie die Möglichkeit eröffnet, auch Kündigungen, die schon bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochen worden sind, erstmals im zweiten Rechtszug in den Prozess einzuführen (befürwortend HaKo-Gallner KSchR 4. Aufl. § 4 Rn. 52; Spinner in Löwisch/Spinner/Wertheimer KSchG 10. Aufl. § 4 Rn. 105 ff., § 6 Rn. 14; Lingemann/Groneberg NJW 2013, 2809 f.; ablehnend v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 15. Aufl. § 4 Rn. 127 ff.; Bayreuther ZfA 2005, 391; zur Wahrung der Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG durch einen allgemeinen Feststellungsantrag vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 26) .

    Eine entsprechende Anwendung von § 6 KSchG kommt deshalb - wie schon vor der Gesetzesnovelle - in Betracht, wenn etwa der Arbeitnehmer mit einer Leistungsklage Lohnansprüche oder Weiterbeschäftigung für die Zeit nach Zugang der Kündigung bzw. Ablauf der Kündigungsfrist innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 23; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 23) .

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    Mit der Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils steht deshalb regelmäßig fest, dass jedenfalls bei Zugang der Kündigung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat, das nicht schon zuvor durch andere Ereignisse aufgelöst worden ist (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 13 mwN; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .

    b) Ob die einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG stattgebende Entscheidung zugleich die Feststellung enthält, dass das Arbeitsverhältnis auch zum vorgesehenen Auflösungstermin noch bestanden hat und nicht durch ein zeitlich früher wirkendes Ereignis aufgelöst worden ist (in diesem Sinne BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111; die Frage für mehrere zum gleichen Termin wirkende Kündigungen offenlassend: BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 46, BAGE 131, 155) , bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07

    Klagefrist

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    Aufgrund der Verweisung in § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gilt diese Frist auch für die Klage gegen eine außerordentliche Kündigung (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - Rn. 17) .

    Eine verspätet erhobene Kündigungsschutzklage muss deshalb als unbegründet abgewiesen werden (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 403/07 - aaO mwN) .

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hinreichend unterrichtet, kommt es auf seine rechtliche Einordnung des Verhaltens nicht an (BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 44, BAGE 137, 164; BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - Rn. 36) .
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    (1) Zwar kann es Fälle geben, in denen der Arbeitgeber seinen Kündigungsentschluss untrennbar mit einem Werturteil verknüpft, das etwa mit einer strafgerichtlichen Verurteilung des Arbeitnehmers verbunden ist (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 25; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - zu II 1 c cc der Gründe) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12
    Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die geleistete Arbeitszeit mit Hilfe des Arbeitsplatzrechners in einer elektronischen Zeiterfassung zu dokumentieren, und er hierbei vorsätzlich falsche Angaben macht (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62

    Kündigungsfrist - Kündigung

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 622/01

    Allgemeiner Feststellungsantrag - doppelte Rechtshängigkeit

  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86

    Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG )

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

  • LAG Hamm, 30.11.2011 - 5 Sa 467/11

    Fristlose Kündigung bei Manipulation der Dokumentation der Arbeitszeit zugunsten

  • ArbG Detmold, 02.02.2011 - 2 Ca 1411/10

    Das Einstempeln für einen Dritten rechtfertigt nicht den Ausspruch einer

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Der klagende Arbeitnehmer muss vielmehr weitere streitige Beendigungstatbestände oder wenigstens deren Möglichkeit in den Prozess einführen und damit dartun, dass er an dem neben der Klage nach § 4 Satz 1 KSchG gestellten weiteren Feststellungsantrag ein rechtliches Interesse hat (vgl. BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 32, BAGE 146, 161) .
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Die Würdigung des Berufungsgerichts wird in der Revisionsinstanz darauf hin überprüft, ob es anzuwendende Rechtsbegriffe in ihrer allgemeinen Bedeutung verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 45, BAGE 146, 161; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 17, BAGE 134, 349) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Eine verspätet erhobene Kündigungsschutzklage ist als unbegründet abzuweisen (BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Rn. 16; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 26, BAGE 146, 161) .
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