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   BAG, 11.11.1965 - 2 AZR 69/65   

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https://dejure.org/1965,919
BAG, 11.11.1965 - 2 AZR 69/65 (https://dejure.org/1965,919)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1965 - 2 AZR 69/65 (https://dejure.org/1965,919)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1965 - 2 AZR 69/65 (https://dejure.org/1965,919)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankheit - Krankengeldzuschuß - Wallfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1966, 80
  • DB 1966, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    a) Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer sei verpflichtet, sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird und alles zu unterlassen hat, was seine Genesung verzögern könnte, und daß die Verletzung dieser aus der Treupflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht unter Umständen geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 11. November 1965 - 2 AZR 69/65 - AP Nr. 40 zu § 1 ArbKrankhG; BAG Urteil vom 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), wobei in schwerwiegenden Fällen auch eine fristlose Kündigung in Betracht kommt.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Eine schwerwiegende Verletzung dieser Rücksichtnahmepflicht kann nach der Rechtsprechung des BAG eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund an sich rechtfertigen (11. November 1965 - 2 AZR 69/65 - AP ArbKrankhG § 1 Nr. 40 = EzA ArbKranhG § 1 Nr. 16; 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 6; 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127; ErfK-Müller-Glöge 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 712).

    Damit verstößt er nicht nur gegen eine Leistungspflicht, sondern zerstört insbesondere auch das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Redlichkeit (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127; 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 -AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 6; 11. November 1965 - 2 AZR 69/65 - AP ArbKrankhG § 1 Nr. 40 = EzA ArbKrankhG § 1 Nr. 16; LAG Berlin 3. August 1998 - 9 TaBV 4/98 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 429; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 481, 484; APS-Dörner 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 320 und § 626 BGB Rn. 244; Lepke Kündigung bei Krankheit 11. Aufl. Rn. 426 ff.).

  • ArbG Berlin, 15.04.2016 - 28 Ca 1714/16

    Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit

    2 AZR 69/65 - AP § 1 ArbKrankhG Nr. 40 = BB 1966, 80 = DB 1966, 40 [Leitsatz]: "Die Teilnahme eines kranken Arbeiters an einer Wallfahrt beeinträchtigt seinen Anspruch auf Krankengeldzuschuss dann nicht, wenn sich dadurch die Krankheitszeit nicht verlängert hat".

    2 AZR 69/65 - AP § 1 ArbKrankhG Nr. 40 = BB 1966, 80 = DB 1966, 40 [Leitsatz]: "Die Teilnahme eines kranken Arbeiters an einer Wallfahrt beeinträchtigt seinen Anspruch auf Krankengeldzuschuss dann nicht, wenn sich dadurch die Krankheitszeit nicht verlängert hat".

    2 AZR 69/65 - AP § 1 ArbKrankhG Nr. 40 = BB 1966, 80 = DB 1966, 40 [Leitsatz]: "Die Teilnahme eines kranken Arbeiters an einer Wallfahrt beeinträchtigt seinen Anspruch auf Krankengeldzuschuss dann nicht, wenn sich dadurch die Krankheitszeit nicht verlängert hat".

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 19 Sa 3/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Verzögerung der Genesung

    BB 1994, 142 f. unter Bezug auf BAG, Urteil vom 11. November 1965, 2 AZR 69/65.
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