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   BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00   

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BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 (https://dejure.org/2001,2109)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 (https://dejure.org/2001,2109)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 (https://dejure.org/2001,2109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hochschuldozenten; Sonderkündigungstatbestand der mangelnden persönlichen Eignung für eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst; Sonderkündigungstatbestand des mangelnden Bedarfs ; Austauschkündigung; Arbeitsrechtlicher Bestandsschutz ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung eines Hochschuldozenten wegen Stellenabbaus; Anspruch auf Übernahme von neu ausgeschriebenen Professorenstellen; unzulässige Austauschkündigung nach Besetzung der Stellen mit externen Bewerbern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 927 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 505/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Professor

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Die jeweilige Auswahlentscheidung ist gleichwohl daraufhin gerichtlich überprüfbar, ob objektiv die Grenzen von § 315 Abs. 1, § 242 BGB gewahrt wurden (BAG 29. August 1996 - 8 AZR 505/95 - BAGE 84, 82, 90 f.).

    Ob dagegen das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden muß oder wegen fehlender Verwendungsmöglichkeit gekündigt werden kann, richtet sich allein nach den kündigungsrechtlichen Bestimmungen, die durch die Überleitungsregelungen nicht eingeschränkt worden sind (BAG 29. August 1996 aaO).

    Welches konkrete Anforderungsprofil eine zu besetzende Stelle kennzeichnet und welche Anforderungen hierfür entsprechend an einen Bewerber hinsichtlich fachlicher Qualifikation und Eignung zu stellen sind, ist arbeitsrechtlich allenfalls im Rahmen einer Mißbrauchskontrolle überprüfbar (BAG 29. August 1996, aaO, zu B II 3 der Gründe).

    Bei der neu strukturierten Stelle eines Wissenschaftlers hat die für die Besetzung zuständige Person oder Kommission einen gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum, ob der Bewerber dem Anforderungsprofil entspricht (BAG 29. August 1996, aaO, B III 2 der Gründe).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Eine sozialwidrige Kündigung liegt allerdings auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer mehr bestand, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (BAG 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350).

    Der Beklagte kann dem Kläger nach dem aus § 162 Abs. 1 und 2 BGB herzuleitenden allgemeinen Rechtsgedanken nicht entgegenhalten, daß erst seine vierte Kündigung zur materiell-rechtlichen Überprüfung der betriebsbedingten Kündigungsgründe führt, nachdem die Stelle Nr. 105 inzwischen längst besetzt ist (vgl. Senat 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350).

  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Bei einem wegen Personalüberhangs mangelnden Bedarf ist zur Beantwortung der Frage, welcher von mehreren an sich geeigneten Arbeitnehmern nicht mehr verwendbar ist, eine Auswahlentscheidung zu treffen (vgl. BAG 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - BAGE 79, 128).

    Die Auswahlentscheidung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und muß, um nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verstoßen, ohne Vorrang der dienstlichen Interessen soziale Belange angemessen berücksichtigen (BAG 19. Januar 1995, aaO, zu B III 2 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 55 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 48 und 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94

    Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Die Auswahlentscheidung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und muß, um nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verstoßen, ohne Vorrang der dienstlichen Interessen soziale Belange angemessen berücksichtigen (BAG 19. Januar 1995, aaO, zu B III 2 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 55 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 48 und 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199).

    c) aa) Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn im Zuge der Erneuerung des Hochschulwesens keine Stellen fortgeführt, sondern alle nach dem Haushalt vorgesehenen Stellen aus dem Kreis der bisherigen Beschäftigten neu besetzt werden (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 8 AZR 392/94 - nv.).

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 829/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Hochschuldozent

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Ist dagegen für eine Stelle kein Bewerber aus der Beschäftigungsstelle vorhanden, der dem Anforderungsprofil genügt, so vergrößert die Einstellung eines externen Bewerbers den Bedarfsmangel nicht, führt also nicht zu einer zusätzlichen Kündigung (BAG 20. März 1997 - 8 AZR 829/95 - AP Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 40 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Soziale Auswahl Nr. 4).
  • LAG Sachsen, 09.10.2000 - 3 (7) Sa 907/99
    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Oktober 2000 - 3 (7) Sa 907/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 262/92

    Einigungsvertrag; Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Anwendbar bleiben sonstige Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes wie auch die Regelungen des Personalvertretungsrechts, die die Wirksamkeit einer Kündigung von der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung abhängig machen (vgl. BAG 23. September 1993 - 8 AZR 262/92 - AP Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 9 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 25 mwN).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Die Auswahlentscheidung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern ist gemäß § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen und muß, um nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verstoßen, ohne Vorrang der dienstlichen Interessen soziale Belange angemessen berücksichtigen (BAG 19. Januar 1995, aaO, zu B III 2 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 55 = EzA Einigungsvertrag Art. 20 Nr. 48 und 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (vgl. ua. BAG 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61).
  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 1024/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00
    Jedoch ist es durch das Gesetz zur Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag vom 20. August 1992 (BGBl. I S 1546) wirksam bis zum 31. Dezember 1993 verlängert worden (BAG 27. Juni 1996 - 8 AZR 1024/94 - BAGE 83, 243).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 21.11.1996 - 8 AZR 92/95

    Kündigung eines Hochschullehrers auf Grundlage des Einigungsvertrags - Frühere

  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 392/94
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Ist im Zeitpunkt des Kündigungszugangs eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht (mehr) vorhanden, so ist es dem Arbeitgeber gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde (zur betriebsbedingten Kündigung: Senat 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; LAG Köln 26. August 2004 - 5 (9) Sa 417/04 - NZA-RR 2005, 300; APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 608; allgemein: KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 221).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    b) Ist im Zeitpunkt des Kündigungszugangs eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht mehr vorhanden, wurde also ein freier Arbeitsplatz vor dem Zugang der Kündigung besetzt, so ist es dem Arbeitgeber gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt, sich auf den Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungszeitpunkt zu berufen, wenn dieser Wegfall treuwidrig herbeigeführt wurde (st. Rspr., vgl. Senat 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Dies setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG: Senat 21. September 2000 aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - nv.; speziell zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG: Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Der Arbeitgeber kann sich nämlich nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB nicht auf einen von ihm selbst treuwidrig durch eine vorgezogene Stellenbesetzung verursachten Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt berufen (Senat 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350 und 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - aaO).

    Erfolgen die Besetzung der freien Stelle und die Kündigung auf Grund eines einheitlichen Entschlusses, so sind beide Erklärungen des Arbeitgebers bei Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auch als Einheit zu würdigen (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 21. September 2000 und 6. Dezember 2001, aaO).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab: Senat 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; zuletzt 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG: Senat 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 und - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; zuletzt 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - aaO; speziell zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2b KSchG: Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - aaO).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Eine sozialwidrige Kündigung liegt auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer mehr bestand, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - nv.; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350).

    Ist dies der Fall und war sie auch nicht nach einer der Beklagten zumutbaren Fortbildung oder Umschulung des Klägers zu erreichen, so war eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem vergleichbaren Arbeitsplatz nicht vorhanden (vgl. BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - aaO; 29. Januar 1997 - 2 AZR 49/96 - RzK I 5 c Nr. 82; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 559 und 724).

  • ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen

    Das setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer, gleichwertiger Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten, schlechteren Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG, Urt. v. 28.10.2004 - 8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG, Urt. v. 21.9.2000 - 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 695/00, EzA Nr. 115 zu § 2 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; LAG Köln, Urt. v. 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04, NZA-RR 2005, 300: Der Zumutbarkeit steht nicht entgegen, dass die Vergütung für den freien Arbeitsplatz erheblich geringer ist als die bisherige Vergütung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 710/05

    Betriebsbedingte Kündigung - treuwidrige Vereitelung der

    a) Eine sozialwidrige Kündigung liegt nämlich auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer mehr bestand, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat (st. Rspr., vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - BAGE 102, 197; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit etwas anderer Begründung: APS/Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 608; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 398b).
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 307/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Der Arbeitgeber kann sich nicht auf den von ihm selbst - gewissermaßen uno actu mit der Kündigung - durch anderweitige Besetzung verursachten Wegfall der freien Stelle berufen (§ 162 BGB; BAG 15. August 2002 - 2 AZR 195/01 - AP BGB § 613a Nr. 241 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; 21. September 2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350).
  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04

    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem

    Eine sozialwidrige Kündigung liegt allerdings auch dann vor, wenn in dem für die Beurteilung und für die Wirksamkeit der Kündigung maßgeblichen Kündigungszeitpunkt zwar keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit mehr besteht, dem Arbeitgeber aber die Berufung auf das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aus den in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken verwehrt ist, weil er diesen Zustand selbst treuwidrig herbeigeführt hat, indem er bei zuvor frei gewordenen Stellen den Arbeitnehmer nicht ausreichend berücksichtigt hat, obwohl der Wegfall seines Arbeitsplatzes schon bekannt war (vgl. BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 695/00 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 und BAG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350).
  • LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04

    Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11

    Betriebsvereinbarung mit Ablehnungsfiktion hinsichtlich Schweigens auf das

  • LAG München, 27.07.2006 - 2 Sa 256/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG München, 27.07.2006 - 2 Sa 255/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04

    Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung

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