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   BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15   

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https://dejure.org/2016,53458
BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15 (https://dejure.org/2016,53458)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2016 - 2 AZR 730/15 (https://dejure.org/2016,53458)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 (https://dejure.org/2016,53458)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB, § 1 TVG, § 75 Abs 2 S 1 BetrVG
    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem - Arbeitnehmerdatenschutz

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Busfahrer wird durch Teilnahme am elektronischen RIBAS-System nicht unbillig belastet

  • IWW

    § 165 Satz 1 ZPO, § ... 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO, § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 165 Satz 2 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 2 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 3 Abs. 1 BDSG, § 3 Abs. 6 BDSG, RL 95/46/EG, § 11 BDSG, § 35 BDSG, § 322 ZPO, § 320 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Erlaubte Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • hensche.de

    Kündigung: verhaltensbedingt

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • datenschutz.eu

    Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem - Arbeitnehmerdatenschutz

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem - Arbeitnehmerdatenschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist; Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • rechtsportal.de

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem - Arbeitnehmerdatenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Pflicht des Busfahrers zur Teilnahme an elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verkündete Urteilstenor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    RIBAS - und die Pflicht des Busfahrers zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verweigerte Teilnahme an elektronischen Überwachungsmaßnahmen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss ein Arbeitnehmer rechtswidrige Weisungen des Arbeitgebers befolgen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss ein Arbeitnehmer rechtswidrige Weisungen des Arbeitgebers befolgen?

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Busfahrers wegen Verweigerung der Teilnahme am elektronischen Warn- und Berichtssystem

  • karief.com (Kurzinformation)

    Rechtsirrtümer schützen im Arbeitsrecht nur in Ausnahmefällen vor einer wirksamen Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Weigerung der Teilnahme an arbeitgeberseitiger Datenerhebung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung mit Auslauffrist bei tariflicher Unkündbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 394
  • BB 2017, 500
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Allerdings muss der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem - dort gleichfalls verankerten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 32; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 -  5 AZR 660/85  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .

    Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 -  1 ABR 21/03  - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Es hat eine "volle" Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erfolgen (vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Die Bestimmung kodifiziert ebenso wie Satz 2 der Norm die von der Rechtsprechung aus dem verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht ( Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG ) abgeleiteten allgemeinen Grundsätze zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 29; BT-Drs. 16/13657 S. 21) .

    (bb) Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers muss auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 -  5 AZR 660/85  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .

    Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 -  1 ABR 21/03  - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .

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