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   BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77   

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BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77 (https://dejure.org/1978,402)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1978 - 2 AZR 74/77 (https://dejure.org/1978,402)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1978 - 2 AZR 74/77 (https://dejure.org/1978,402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des Vertrags - Kündigungsfrist - Aktualisierung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 121
  • NJW 1980, 1015
  • MDR 1979, 701
  • DB 1979, 1086
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.09.1960 - 3 AZR 171/58

    Kündigung - Arbeitnehmer der Bundeswehr - Sicherheitsbedenken - Erklärung einer

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    Die Vorstellungen der Parteien beim Vertragsabschluß über die künftige Zusammenarbeit besagen somit allein noch nichts darüber, ob sie die Kündigung vor Dienstantritt vertraglich ausschließen wollten und ob das auch erkennbar geschehen ist (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 zur stillschweigenden Vereinbarung des vorzeitigen Kündigungsschutzes) .

    Das kann z.B. dann zutreffen, wenn ein Arbeitnehmer zwar nicht auf Lebenszeit i.S. des § 624 BGB, wohl aber für einen Dauerarbeitsplatz oder eine Lebensaufgabe eingestellt wird (vgl. dazu Neumann, DB 1958, 571; BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 und AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gruppenarbeitsverhältnis), oder wenn ein Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer herantritt und ihn durch ein günstigeres Angebot veranlaßt, eine gute und sichere Stellung bei einem anderen Arbeitgeber aufzugeben (vgl. LAG Bremen, AP 1954, Nr. 9o).

  • BAG, 14.05.1964 - 2 AZR 244/63

    Klagefrist des KSchG - Kündigung - Treu und Glauben - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    Soweit der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes reicht, wird der Grundsatz von Treu und Glauben konkretisiert und seine Anwendung neben den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes ausgeschlossen (vgl. BAG 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 62o BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung; BAG lo, 2o7 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; Hueck, KSchG, 9« Aufl., Einl., S. 53 bis 57 mit weiteren Nachweisen und Röhsler, DB 1969» 1147).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung -

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    Soweit der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes reicht, wird der Grundsatz von Treu und Glauben konkretisiert und seine Anwendung neben den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes ausgeschlossen (vgl. BAG 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 62o BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung; BAG lo, 2o7 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; Hueck, KSchG, 9« Aufl., Einl., S. 53 bis 57 mit weiteren Nachweisen und Röhsler, DB 1969» 1147).
  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    Die Kündigung ging nach dem Vortrag der Beklagten zudem auf eine in der Zwischenzeit erfolgte innerbetriebliche Entwicklung und eine Umorganisation zurück, die als Unternehmerentscheidung dann, wenn die Kündigung nur unter den Voraussetzungen des § 1 KSchG wirksam wäre, nur daraufhin hätte nachgeprüft werden können, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich war (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56

    Zulässigkeit einer Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    Soweit der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes reicht, wird der Grundsatz von Treu und Glauben konkretisiert und seine Anwendung neben den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes ausgeschlossen (vgl. BAG 8, 132 = AP Nr. 1 zu § 62o BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung; BAG lo, 2o7 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 16, 21 = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; Hueck, KSchG, 9« Aufl., Einl., S. 53 bis 57 mit weiteren Nachweisen und Röhsler, DB 1969» 1147).
  • BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64

    Kündigung - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    a) Seit der Entscheidung des Ersten Senats vom 22. August 1964- (BAG 16, 2o4 = && Nr. 1 zu § 62o BGB [A. Hueck] = AR-Blattei Cd ] Kündigung I C, Kündigung vor Dienstantritt Entsch. 1 [Bulla] - SAE 1965, 77 [Beitzke] NJW 1965, 988 [Haberkorn] = BAB1.1966, 175 [Schwedes])besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum Einigkeit darüber, daß die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages, dessen Ver- wirläichung erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, schon vor dem Dienstantritt erklärt werden kann (vgl. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 3» Aufl., S. 591; Gustav Schmidt, AR-Blattei, [D] Kündigung I C, Kündigung vor Dienstantritt [unter Abschn. II]; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rz 39; Willms, Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, Dissertation Köln 1966, S. 95 ff.; Manfred Wolf, JuS 1968, 65; BAG AP Kr. 2 zu § 62o BGB - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - und LAG Baden-Württemberg, AR-Blattei, [D] Kündigung I C, Kündigung vor Dienstantritt Entsch. 3).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    § 133 (B) BGB; BAG AP Nr. 32 und 38 zu § 133 BGB und BAG 22, 424- = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Gewerblicher Arbeitnehmer - Beginn des

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    a) Ein vertraglicher Ausschluß der Kündigung vor Dienstantritt setzt voraus, daß die Parteien dieses Kündigungsrecht entweder ausdrücklich ausgeschlossen haben, oder daß ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist (vgl. BAG 15, 11 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; Haberkorn, RdA 1964, 246 [248] und Schwedes, BAB1.1966, 173 bis 174).
  • LAG Hessen, 18.08.1964 - 5 Sa 577/63
    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn nicht nur die Beschäftigung, sondern auch der Abschluß des Arbeitsvertrages erst im Laufe des ersten vorgesehenen Arbeitstages erfolgt (vgl. dazu einerseits LAG Frank furt, DB 1965, 1863 und andererseits Dersch-Neumann, aaO, § 4- Rz 2o).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 173/75

    Arbeitsverhältnis: Beschäftigungspflicht nach ausgesprochener Kündigung

    Auszug aus BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77
    Der Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers besteht vielmehr grundsätzlich auch nach dem Ausspruch einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist fort (vgl.BAG AP Nr. 4 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht [die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]).
  • BGH, 16.04.1958 - V ZR 161/56
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.1957 - IV Sa 29/57

    AA des AN, Reisender, Anspruch des Angestellten für eingebrachten Kundenstamm bei

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03

    Kündigung vor Dienstantritt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (6. März 1974 - 4 AZR 72/73 - AP BGB § 620 Nr. 2 = EzA BGB § 620 Nr. 19; 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - AP BGB § 620 Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 75; 9. Mai 1985 - 2 AZR 372/84 - AP BGB § 620 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 38) und nahezu einhelliger Literaturansicht (Joussen NZA 2002, 177; Linck AR-Blattei SD Kündigung I C Kündigung vor Dienstantritt Rn. 14 ff.; ErfK-Müller-Glöge 3. Aufl. § 620 BGB Rn. 67; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 230; einschränkend MünchKomm-Schwerdtner BGB 3. Aufl. vor § 620 Rn. 161) ist bei einer Kündigung vor Dienstantritt nicht - wie dies das Landesarbeitsgericht annimmt - davon auszugehen, dass die Parteien grundsätzlich und im Zweifel ein Interesse an einer zumindest vorübergehenden Durchführung des Arbeitsvertrages haben und deshalb die Kündigungsfrist, wenn keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen bestehen, erst mit Dienstantritt beginnen soll.

    a) Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben oder sich der Ausschluss der Kündigung aus den Umständen - etwa der Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall des Nichtantritts der Arbeit - zweifelsfrei ergibt (BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 31, 121; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 10/88 - Gewerkschafter 1989 Nr. 338).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Dieser Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit vor Antritt der Arbeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (13. Juni 1990 - 5 AZR 304/89 - 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - BAGE 31, 121 = AP BGB § 620 Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 38).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

    Fristberechnung einer Probezeit

    Fortführung der Rechtsprechung zu BAG 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - BAGE 31, 121.

    Diese Würdigung entspricht vielmehr der Interessenlage der Parteien und der allgemeinen Anschauung im Arbeitsleben von einer sechsmonatigen Probezeit (hierzu schon: Nipperdey JW 1928, 299; siehe auch Senat 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - BAGE 31, 121).

    der erste vorgesehene Arbeitstag findet bei der Berechnung der Frist Berücksichtigung (Senat 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - aaO).

    Dabei entspricht es der allgemeinen Verkehrsanschauung, daß ein Arbeitsverhältnis bereits mit dem Tag beginnt, an dem die ersten Arbeitsleistungen erbracht werden (Senat 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2019 - 3 Sa 1126/18

    Sachgrundlose Befristung - zwei Jahre sind zwei Jahre - Dienstreise zählt mit

    Das entspricht der allgemeinen Verkehrsanschauung, soweit der "Beginn des Arbeitsverhältnisses" für die Berechnung einer Frist im Sinne der §§ 187 ff. BGB maßgebend ist (BAG vom 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12, juris, Rz. 30 f.; BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 31; BAG vom 02.11.1978 - 2 AZR 74/77, juris, Rz. 49; Greiner in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rn. 174; Tillmanns in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 4. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 76; ErfK/Müller-Glöge, 19. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 86; APS/Backhaus, 5. Auflage, § 14 TzBfG Rn. 370).
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    Für den Beginn der Kündigungsfrist ist unerheblich, dass der 1. Januar 2004 ein gesetzlicher Feiertag war, an dem der Kläger nicht zu arbeiten brauchte, und dass er auch am Brückentag, dem 2. Januar 2004, und am Wochenende 3./4. Januar 2004 nicht hätte tatsächlich arbeiten müssen (vgl. BAG 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - BAGE 31, 121, 131 und 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - BAGE 102, 49, 54 f.).
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Dieser ist bei der Berechnung der Kündigungsfrist nach § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB mitzurechnen (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 635/13 - Rn. 11, BAGE 148, 10; 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 31, 121) .
  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86

    Kündigung - Berufsausbildungsvertrag

    cc) Seit der Entscheidung des Ersten Senats vom 22. August 1964 (BAGE 16, 204 [BAG 22.08.1964 - 1 AZR 64/64]) besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum Einigkeit darüber, daß die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages, dessen Verwirklichung erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, schon vor dem Dienstantritt erklärt werden kann (vgl. BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, m. w. N.).
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 372/84

    Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug - Kündigung vor Antritt des Dienstes -

    Diese Ansicht entspricht auch der einhelligen Meinung im Schrifttum (vgl. neben dem in BAG 31, 121 - zu II 1 a der Gründe - zitierten Schrifttum: Soergel/Kraft, BGB, 11. Aufl., Rz 40 vor § 620; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu § 620 Rz 62; M. Wolf, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 620 BGB, unter 1; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 622 BGB Rz 52).

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil BAG 31, 121 (= AP Nr. 3 zu § 620 BGB, zu II 2 der Gründe, mit insoweit zustimmender Anm. von M. Wolf, unter 1) im einzelnen ausgeführt hat, setzt der vertragliche Ausschluß der Kündigung vor Dienstantritt voraus, daß die Parteien dieses Kündigungsrecht entweder ausdrücklich ausgeschlossen haben oder daß ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist.

    Mit der zulässigen Vereinbarung, die Wirkung solle zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, wird deshalb auch nicht von § 130 BGB abgewichen (BAG 31, 121, zu II 3 b, aa der Gründe; insoweit zutreffend auch M. Wolf, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 620 BGB, unter 1 c).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 635/13

    Jubiläumsgeld - Vollendung der Beschäftigungszeit

    Der Beginn des Arbeitsverhältnisses fällt mit dem Beginn des Tages zusammen, der als Beginn des Arbeitsverhältnisses vertraglich vereinbart ist (BAG 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 31, 121; 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 102, 49) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2007 - 20 Sa 106/06

    Zur Berechnung der 5-Jahres-Frist des § 30f S 1 Halbs 2 BetrAVG

    aa) Zunächst hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall, dass der Arbeitsvertrag zeitlich vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme abgeschlossen worden ist, entschieden, dass die Frist nach § 187 Abs. 2 i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB zu berechnen ist, d.h. der erste vorgesehene Arbeitstag findet bei der Berechnung der Frist Berücksichtigung (BAG 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - AP Nr. 3 zu § 620 BGB, a.a.O).

    Dabei entspricht es der allgemeinen Verkehrsanschauung, daß ein Arbeitsverhältnis bereits mit dem Tag beginnt, an dem die ersten Arbeitsleistungen erbracht werden (Senat 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 516/15

    Kündigungsschutz für Organmitglieder

  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 127/81

    Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots beim Handelsvertretervertrag; Fristlose

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Kündigung vor Arbeitsantritt -

  • BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84

    Anspruch auf Zahlung einer für den Fall des Nichtantritts der Arbeit vereinbarten

  • BAG, 21.07.1982 - 5 AZR 549/80

    Im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe - Kündigung des Arbeitsvertrages vor

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04

    Jahressonderzahlung im Gebäudereiniger-Handwerk

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89

    Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit -

  • LAG Hessen, 31.05.1985 - 13 Sa 833/84

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den Kündigungsschutz, wenn der Arbeitgeber

  • OLG Hamm, 08.10.1984 - 8 U 265/83
  • LAG Berlin, 24.04.2001 - 11 Sa 2835/00

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses als "Ereignis" i.S.d. § 187 Abs. 1 BGB bei

  • LAG Hamm, 24.04.2012 - 14 Sa 175/12

    Zulässigkeit der fristlosen Kündigung 5 Monate nach Kenntnis des

  • ArbG Siegen, 09.06.2022 - 1 Ca 1155/21

    Anspruch auf Jubiläumsgeld nach 35 Jahren Beschäftigung

  • LG Regensburg, 29.07.2019 - 2 HKO 1527/18

    Beginn der Kündigungsfrist bei befristetem Ausschluss der ordentlichen Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 Sa 38/88

    Verfassungsmäßigkeit des Beschäftigungsförderungsgesetzes; Befristeter

  • LAG Hessen, 23.10.1985 - 10 Sa 1417/84

    Haftung aus "culpa in contrahendo"; Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses;

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