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   BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98   

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https://dejure.org/1999,275
BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 (https://dejure.org/1999,275)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2 AZR 743/98 (https://dejure.org/1999,275)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 (https://dejure.org/1999,275)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung - Anforderungen an eine Verdachtskündigung - Zulässigkeit der Durchführung von Zuverlässigkeitstests durch einen Arbeitnehmer - Kontrolle und Überwachung von Arbeitnehmern auf Vertagspflichtverletzungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verdachtskündigung - Überprüfung des Sachverhalts durch das Gericht

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 536; ; ZPO § 551 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 262; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6; ZPO § 536, 551 Nr. 7
    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    § 626 BGB; § 87 Abs. 1 Nr. 1 u. 6 BetrVG; §§ 536, 551 Nr. 7 ZPO
    Verdachtskündigung/Anforderungen/Überprüfung durch Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 1
  • NJW 2000, 1211
  • ZIP 2000, 762
  • NZA 2000, 418
  • NJ 2000, 443 (Ls.)
  • BB 2000, 672
  • DB 2000, 726
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.1998 - 2 Sa 78/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Verdachtskündigung; Zerstörung des für die

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern - 2 Sa 78/98 -.

    2 Sa 78/98 Mecklenburg-Vorpommern.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Juni 1998 - 2 Sa 78/98 - aufgehoben.

  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Sogenannte Ehrlichkeitskontrollen gegenüber dem Arbeitnehmer durch Mitarbeiter des Arbeitgebers sind ohne Zuhilfenahme einer technischen Einrichtung nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 BetrVG mitbestimmt (im Anschluß an BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung von Arbeitnehmern durch einen vom Arbeitgeber angestellten Privatdetektiv entschieden (aaO, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Sogenannte Ehrlichkeitskontrollen gegenüber dem Arbeitnehmer durch Mitarbeiter des Arbeitgebers sind ohne Zuhilfenahme einer technischen Einrichtung nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 6 BetrVG mitbestimmt (im Anschluß an BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung) für den ähnlich gelagerten Fall der Überwachung von Arbeitnehmern durch einen vom Arbeitgeber angestellten Privatdetektiv entschieden (aaO, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Bei der Überprüfung einer Verdachtskündigung haben die Gerichte dem Vorbringen des Arbeitnehmers, mit dem er sich von dem ihm gegenüber vorgebrachten Verdacht reinigen will, durch eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts nachzugehen (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung; u.a. Urteil vom 4. Juni 1964 - 2 AZR 310/63 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteil vom 4. Juni 1964 - 2 AZR 310/63 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) muß das Gericht dem Vorbringen des Arbeitnehmers nachgehen, mit dem er sich von dem Verdacht reinigen will (Senatsurteil, aaO, zu I 3 c der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Da der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftiger Weise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Beschluß vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 -BAGE 80, 185, 189 = AP Nr. 36 zu § 15 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    § 626 Abs. 1 BGB läßt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG Urteile vom 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18 = AP Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; vom 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP Nr. 27, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bei Überwachung des Arbeitnehmers durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein können (BAG Urteile vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu II 1 der Gründe und vom 4. April 1990 - 5 AZR 299/89 - AP Nr. 21, aaO [zur Überprüfung der Personalausgaben einer Sparkasse durch Einsicht in die Personalakten von Sparkassenmitarbeitern]; vgl. auch BGH Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - AP Nr. 25, aaO).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bei Überwachung des Arbeitnehmers durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein können (BAG Urteile vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu II 1 der Gründe und vom 4. April 1990 - 5 AZR 299/89 - AP Nr. 21, aaO [zur Überprüfung der Personalausgaben einer Sparkasse durch Einsicht in die Personalakten von Sparkassenmitarbeitern]; vgl. auch BGH Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - AP Nr. 25, aaO).
  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht bei Überwachung des Arbeitnehmers durch die Wahrnehmung überwiegender schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein können (BAG Urteile vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu II 1 der Gründe und vom 4. April 1990 - 5 AZR 299/89 - AP Nr. 21, aaO [zur Überprüfung der Personalausgaben einer Sparkasse durch Einsicht in die Personalakten von Sparkassenmitarbeitern]; vgl. auch BGH Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - AP Nr. 25, aaO).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Wenn der Klägerin dies abgenommen werden könnte, was der Beurteilung der Tatsacheninstanz unterliegt, wäre ferner zu erörtern, ob nicht angesichts der besonderen "Verführungssituation" eine Abmahnung als gegenüber der außerordentlichen Kündigung mildere Maßnahme ausgereicht hätte (vgl. dazu Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.1983 - 4 TaBV 5/83

    Zur Frage eines Mitbestimmungsrechts und Informationsrechts des Betriebsrates bei

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
    Das entspricht auch der überwiegenden Auffassung in der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung (LAG Schleswig-Holstein Beschluß vom 2. November 1983 - 4 TaBV 5/83 - n.v. und LAG Rheinland-Pfalz Beschluß vom 18. September 1997 - 5 TaBV 27/97 - n.v.) und der einschlägigen Literatur (vgl. GK-Wiese, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 203, 204, 213; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 110, 114; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 208, 209; MünchArbR/Matthes, § 325 Rz 8, 15; Küttner/Kreitner, Personalbuch 1999, 236, Kontrolle des Arbeitnehmers Rz 6; Stege/Weinspach, BetrVG, 8. Aufl., § 87 Rz 48 a; a.A. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 53; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 87 Rz 74, 75; Weiss/Weyand, BetrVG, 3. Aufl., § 87 Rz 19).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich

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