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   BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85   

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BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85 (https://dejure.org/1986,2686)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1986 - 2 AZR 744/85 (https://dejure.org/1986,2686)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1986 - 2 AZR 744/85 (https://dejure.org/1986,2686)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Annahmeverzug des Arbeitgebers nach unwirksamer Kündigung muß der Arbeitnehmer während des gesamten Verzugszeitraumes leistungswillig sein (Bestätigung des Senatsurteil BAG 09.08.1984, 2 AZR 374/83 = BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu B II 5 d der Gründe).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. August 1984, BAG 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) bedarf es nach einer unberechtigten fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers allerdings keines wörtlichen Leistungsangebots des Arbeitnehmers gemäß § 295 BGB.

    Der Senat hat in dem Urteil vom 9. August 1984 (aaO, zu B II 5 d der Gründe) ausdrücklich ausgesprochen, der Arbeitnehmer müsse den Arbeitgeber nach § 295 Satz 2 BGB in a l l e n Fällen zur Vornahme dieser Mitwirkungshandlung auffordern, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen könne, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer leistungsbereit u n d - w i l l i g sei (ebenso Urteil vom 21. März 1985, aaO, zu B III 1 der Gründe).

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Auch wenn, wie der Senat nunmehr in dem Urteil vom 14. November 1985 (2 AZR 98/84, NZA 86, 637, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden hat, der Annahmeverzug nur dann endet, sofern der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis als fortbestehend betrachtet, kann daraus nichts für die Frage des Fortbestehens des Leistungswillens des Arbeitnehmers auch nach dem Leistungsangebot als eine Voraussetzung für den Annahmeverzug des Arbeitgebers hergeleitet werden.

    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. November 1985, aaO) überein und wird auch von der Revision nicht angegriffen.

  • BAG, 19.10.1972 - 2 AZR 150/72

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Der Gesetzgeber hat dem Arbeitnehmer ein einseitiges Gestaltungsrecht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem alten Arbeitgeber eingeräumt (BAG Urteil vom 19. Oktober 1972 - 2 AZR 150/72 - AP Nr. 1 zu § 12 KSchG 1969).

    Zur Lösung dieses Interessenkonflikts gewährt ihm das Gesetz in § 12 KSchG in seinem Interesse ein Wahlrecht zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis, durch dessen Ausübung er sich ohne Einhaltung von Kündigungsfristen mit sofortiger Wirkung (Zugang der Nichtfortsetzungserklärung) von dem alten Arbeitsverhältnis lösen kann (BAG Urteil vom 19. Oktober 1972, aaO).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. August 1984, BAG 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) bedarf es nach einer unberechtigten fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers allerdings keines wörtlichen Leistungsangebots des Arbeitnehmers gemäß § 295 BGB.

    Der Senat hat in dem Urteil vom 9. August 1984 (aaO, zu B II 5 d der Gründe) ausdrücklich ausgesprochen, der Arbeitnehmer müsse den Arbeitgeber nach § 295 Satz 2 BGB in a l l e n Fällen zur Vornahme dieser Mitwirkungshandlung auffordern, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen könne, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer leistungsbereit u n d - w i l l i g sei (ebenso Urteil vom 21. März 1985, aaO, zu B III 1 der Gründe).

  • BAG, 18.12.1974 - 5 AZR 66/74

    Annahmeverzug - Leistungsangebot - Leistungswille - Feststellbare Zeiträume -

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Denn auch ein leistungsunwilliger Schuldner setzt sich selbst außerstande, die geschuldete Leistung zu bewirken (BAG Urteil vom 7. Juni 1973 - 5 AZR 563/72 - AP Nr. 28 zu § 615 BGB; ferner Urteile vom 10. Mai 1973 - 5 AZR 493/72 - AP Nr. 27 zu § 615 BGB und vom 18. Dezember 1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB, zu 2 b, bb der Gründe sowie Urteil vom 27. März 1974 - 5 AZR 258/73 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu III 1 b der Gründe).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach ausgesprochen, daß auch der Leistungswille des Arbeitnehmers nicht nur im Zeitpunkt des Leistungsangebots, sondern für die gesamte Dauer des Annahmeverzugs vorhanden sein muß (BAG Urteil vom 18. Dezember 1974, aaO; ferner Urteil vom 27. März 1974, aaO).

  • BAG, 27.03.1974 - 5 AZR 258/73

    Anrechnung anderweitigen Erwerbs im Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Denn auch ein leistungsunwilliger Schuldner setzt sich selbst außerstande, die geschuldete Leistung zu bewirken (BAG Urteil vom 7. Juni 1973 - 5 AZR 563/72 - AP Nr. 28 zu § 615 BGB; ferner Urteile vom 10. Mai 1973 - 5 AZR 493/72 - AP Nr. 27 zu § 615 BGB und vom 18. Dezember 1974 - 5 AZR 66/74 - AP Nr. 30 zu § 615 BGB, zu 2 b, bb der Gründe sowie Urteil vom 27. März 1974 - 5 AZR 258/73 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu III 1 b der Gründe).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach ausgesprochen, daß auch der Leistungswille des Arbeitnehmers nicht nur im Zeitpunkt des Leistungsangebots, sondern für die gesamte Dauer des Annahmeverzugs vorhanden sein muß (BAG Urteil vom 18. Dezember 1974, aaO; ferner Urteil vom 27. März 1974, aaO).

  • BAG, 18.08.1961 - 4 AZR 132/60

    Annahmeverzug bei nachträglich unmöglicher Arbeitsleistung - Haftstrafe des

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Dies ergibt sich aus der Fassung des § 297 BGB und gilt deshalb auch für das Fehlen oder den nachträglichen Wegfall der subjektiven Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB).

    Der Annahmeverzug des Arbeitgebers und seine Rechtsfolgen sind nicht an die Voraussetzung geknüpft, daß der Arbeitnehmer sich ständig zur Dienstleistung bereithält und "nichts anderes tut" (BAG Urteil vom 18. August 1961, aaO).

  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 748/77

    Unwirksame Kündigung - Entgeltzahlung aus Annahmeverzug - Anrechnungsmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Für diesen Fall schneidet das Gesetz in § 12 Satz 4 KSchG jedoch den Lohnfortzahlungsanspruch für die Zeit vom Antritt des neuen Arbeitsverhältnisses bis zum Erlöschen des alten Arbeitsverhältnisses aus Vereinfachungsgründen ab (BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu III 1 a der Gründe; Herschel/Löwisch, aaO, § 12 Rz 9; Hueck, aaO, § 12 Rz 6).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 303/75

    Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitglieds - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Die entsprechende Anwendung einer Norm setzt voraus, daß das Gesetz lückenhaft ist und es sich bei der Gesetzeslücke um eine "planwidrige" Unvollständigkeit des Gesetzes handelt (vgl. BAG 28, 152, 155 = AP Nr. 2 zu § 15 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74

    Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 27. Januar 1975 - 5 AZR 404/74 - AP Nr. 31 zu § 615 BGB, m. w. N.) mußte der Arbeitnehmer grundsätzlich auch nach unberechtigter Kündigung des Arbeitgebers diesem nach § 295 Satz 1 BGB die weitere Arbeitsleistung wörtlich anbieten, um ihn in Annahmeverzug zu setzen.
  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

  • BAG, 07.06.1973 - 5 AZR 563/72

    Anforderungen an ein wörtliches Angebot bei mangelnder Leistungsbereitschaft des

  • BAG, 10.05.1973 - 5 AZR 493/72

    Gläubiger - Annahmeverzug - Ernsthafter Leistungswille - Leistungsangebot -

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    c) Allein aus der Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses kann nicht das Fehlen jeder Leistungsbereitschaft des gekündigten Arbeitnehmers im alten Arbeitsverhältnis hergeleitet werden (BAG 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - zu III 1 b bb der Gründe, RzK I 13b Nr. 4) .
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Dies ergibt sich aus der Fassung des § 297 BGB (zum fehlenden Leistungswillen, BAG 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - zu II 3 a der Gründe, RzK I 13b Nr. 4; zum Unvermögen, 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 22; 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 a der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2) .
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Die in § 297 BGB nicht ausdrücklich genannte Voraussetzung der Leistungswilligkeit ergibt sich daraus, dass ein leistungsunwilliger Arbeitnehmer sich selbst außer Stande setzt, die Arbeitsleistung zu bewirken (BAG 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - RzK I 13b Nr. 4; 7. Juni 1973 - 5 AZR 563/72 - AP BGB § 615 Nr. 28 = EzA BGB § 295 Nr. 4; ErfK/Preis § 615 BGB Rn. 46).

    Die subjektive Leistungsbereitschaft ist eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung; sie muss während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen (BAG 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - RzK I 13a Nr. 20; 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - aaO; 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - RzK I 13a Nr. 14).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 107/09

    Erlöschen des Arbeitsverhältnisses - Zugang der Nichtfortsetzungserklärung -

    Die mit dem Bestand von zwei Arbeitsverhältnissen verbundene Interessen- und Pflichtenkollision soll § 12 KSchG lösen (BAG, Urteil vom 06.11.1986, 2 AZR 744/85; ErfK/ Kiel, § 12 KSchG, Rn. 1; KR/ Rost, § 12 KSchG, Rn. 2; von Hoyningen-Huene/ Linck, § 12 KSchG, Rn. 1; APS/ Biebl, § 12 KSchG, Rn. 1; KDZ/ Deinert, § 12 KSchG, Rn. 1; BBDK/ Dörner, § 12 KSchG, Rn. 1; HWK/ Thies, § 12 KSchG, Rn. 1; MK/ Hergenröder, § 12 KSchG, Rn. 1; Löwisch/ Spinner, § 12 KSchG, Rn. 1; Brill, DB 1983, 2519).

    Durch seinen Arbeitsantritt bei einem neuen Arbeitgeber beugte er nicht einer Kürzung seiner Annahmeverzugsvergütung vor, sondern verletzte seine unabhängig vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits jedenfalls noch bis zum 31.12.2008 bestehende Verpflichtung zur Arbeitsleistung beim Beklagten (vgl. KR/ Rost, § 12 KSchG, Rn. 22; BBDK/ Dörner, § 12 KSchG, Rn. 16; a. A. BAG, Urteil vom 06.11.1986, 2 AZR 744/85 und Löwisch/ Spinner, § 12 KSchG, Rn. 11, aber wohl nicht für den Fall der Arbeitsaufnahme während der Kündigungsfrist).

    Mit dem Rechtscharakter der Nichtfortsetzungserklärung als einer einseitigen Gestaltungserklärung, die regelmäßig die Wirkung einer außerordentlichen Kündigung hat (BAG, Urteil vom 06.11.1986, 2 AZR 744/85; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.11.2008, 10 Sa 288/08; KR/ Rost, § 12 KSchG, Rn. 22; von Hoyningen-Huene/ Linck, § 12 KSchG, Rn. 5; APS/ Biebl, § 12 KSchG, Rn. 12; KDZ/ Deinert, § 12 KSchG, Rn. 4; BBDK/ Dörner, § 12 KSchG, Rn. 16; HWK/ Thies, § 12 KSchG, Rn. 4; MK/ Hergenröder, § 12 KSchG, Rn. 3; Brill, DB 1983, 2520), wäre es auch unvereinbar, ihre Wirksamkeit unter Umständen monatelang in der Schwebe zu lassen, nämlich bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.

  • LAG Niedersachsen, 30.11.2001 - 10 Sa 1046/01

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

    Die in § 297 BGB geregelten weiteren Voraussetzungen des Annahmeverzugs, nämlich Leistungsfähigkeit und Leistungswille, sind auch bei Vorliegen eines Angebots bzw. dessen Entbehrlichkeitzusätzlich erforderlich (vgl. BAG, 06.11.1986, 2 AZR 744/85 , RzK I 13 b Nr. 4 ).

    Zwar trägt die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Leistungsunfähigkeit des Klägers der Arbeitgeber (vgl. BAG, 06.11.1986, a.a.O., ).

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Jedoch muß der Arbeitnehmer, wie sich aus § 297 BGB ergibt, weiterhin während des gesamten Verzugszeitraums leistungswillig sein, weil die subjektive Leistungsbereitschaft eine von der Entbehrlichkeit des Leistungsangebots unabhängige Voraussetzung des Annahmeverzugs ist (vgl. BAG 46, 234, 244; Urteil vom 21. März 1985, aaO, zu B III 1 der Gründe; ferner das eben falls am 6. November 1986 in der Sache - 2 AZR 744/85 - verkündete Senatsurteil, zu II 2 der Gründe, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Allein aus einem Aufenthalt im Ausland läßt sich deshalb nicht folgern, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht leistungswillig, sofern er jederzeit erreichbar und zur Rückkehr in der Lage ist (ähnlich Senatsurteile vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - nicht veröffentlicht, zu II 3 der Gründe, und vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 -).

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines

    Ist der Arbeitnehmer bei Zugang der fristlosen Kündigung bzw. bei Ablauf der Kündigungsfrist nach § 297 BGB außerstande, die vertragliche Leistung zu erbringen, so muß er den Arbeitgeber gemäß § 295 Satz 2 BGB in allen Fällen zur Zuweisung von Arbeit auffordern, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer wieder leistungsfähig und leistungswillig ist (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; Urteil vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 -, zu II 2 c der Gründe, n. v.).

    Hatte der Arbeitgeber ihm vor der Abreise keine oder eine zur Beendigung des Annahmeverzugs ungeeignete Beschäftigung angeboten, so kann der Arbeitnehmer davon ausgegangen sein, daß der Arbeitgeber auch für die Dauer der Abwesenheit seine Arbeitsleistung ablehne, und den mit einem längeren Auslandsaufenthalt verbundenen Verlust des Arbeitslosengeldes (vgl. §§ 3 und 6 der Aufenthalts-Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit vom 3. Oktober 1979, ANBA S. 1388) in Kauf genommen habe (vgl. das Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - NZA 1987, 57, zu II 3 der Gründe, sowie die Senatsurteile vom 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - und - 2 AZR 744/85 -, zu II 3 bzw. II 3 b der Gründe, beide n. v.).

  • LAG Köln, 11.02.2015 - 11 Sa 703/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schadenssachbearbeiters

    Mit Zugang der unberechtigten fristlosen Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht auffordert, die Arbeit wieder aufzunehmen (vgl. z.B.: BAG, Urt. v. 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - BAG, Urt. v. 06.11.1986 - 2 AZR 744/85 -).
  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung

    Ihrer bedarf es in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer leistungsbereit und leistungswillig ist (ebenso Senatsurteile vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - EzA § 615 BGB Nr. 52 = NZA 1987, 57 sowie vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Köln, 19.11.2014 - 11 Sa 214/14

    Verdachtskündigung

    Mit Zugang der unberechtigten fristlosen Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht auffordert, die Arbeit wieder aufzunehmen (vgl. z.B.: BAG, Urt. v. 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 - BAG, Urt. v. 06.11.1986- 2 AZR 744/85 -).
  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89

    Präklusionswirkung eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden und die

  • LAG Hamm, 22.03.2001 - 4 Sa 365/00

    Anspruch eines Arbeiters auf Lohnzahlung infolge eines Annahmeverzugs des

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