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   BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94   

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https://dejure.org/1995,232
BAG, 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 (https://dejure.org/1995,232)
BAG, Entscheidung vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 (https://dejure.org/1995,232)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 (https://dejure.org/1995,232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; MTV Arbeiter und Angestellte der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 5.5.1990 § 4.4
    Außerordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit bei tariflichem Ausschluß der ordentlichen Kündigung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2446
  • NZA 1995, 1100
  • BB 1995, 1544
  • BB 1995, 2063
  • DB 1995, 1469
  • DB 1995, 2617
 
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Wird zitiert von ... (64)

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Eine Kündigung ist aber entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn sie durch andere mildere Mittel vermieden werden kann, dh., wenn die Kündigung nicht zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen bzw. der eingetretenen Vertragsstörung geeignet oder nicht erforderlich ist (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51; v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 338; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1229).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber in diesem Sinne unzumutbar sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum das Gehalt weiter zahlen müsste, obwohl er zB wegen einer Betriebsstilllegung für dessen Arbeitskraft überhaupt keine Verwendung mehr hätte (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 10; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; Bröhl Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 140) .
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kann dem Arbeitgeber aber insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber deshalb dem Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hin sein Gehalt weiterzahlen müßte, obwohl er z.B. wegen Betriebsstillegung für dessen Arbeitskraft keine Verwendung mehr hat (Senatsurteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; BAG Urteile vom 8. Oktober 1957 - 3 AZR 136/55 - BAGE 5, 20 = AP Nr. 16 zu § 626 BGB; vom 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - AP Nr. 1 zu § 44 TVAL II; vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 141 und vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit).

    Zu Recht stellt zwar die Revision darauf ab, daß bei einer außerordentlichen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers insoweit verschärfte Anforderungen an die Pflicht des Arbeitgebers gestellt werden müssen, mit allen zumutbaren Mitteln eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb bzw. im Unternehmen zu versuchen (vgl. zu den gesteigerten Arbeitgeberpflichten bei einer außerordentlichen Kündigung z.B. Senatsurteil vom 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit).

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