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   BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06   

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BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06 (https://dejure.org/2007,2020)
BAG, Entscheidung vom 29.11.2007 - 2 AZR 763/06 (https://dejure.org/2007,2020)
BAG, Entscheidung vom 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 (https://dejure.org/2007,2020)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Unterhaltens eines Gemeinschaftsbetriebes; Abgabe einer ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige; Arbeitsgerichtliche Überprüfbarkeit einer unternehmerischen Entscheidung; Erstreckung einer Sozialauswahls bis zu einer etwaigen Auflösung des ...

  • bag-urteil.com

    Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • Betriebs-Berater

    Sozialauswahl bei Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 (Gemeinschaftsbetrieb)
    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung wegen Änderung des Betriebszwecks; Voraussetzungen eines Gemeinschaftsbetriebs (Sozialauswahl); Massenentlassungsanzeige: Vertrauensschutz bis Senatsentscheidung vom 23. März 2006?; Vertrauensschutz bezüglich eines auch nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialauswahl im Gemeinschaftsbetrieb ? Änderung des Betriebszwecks eines Unternehmens führt nicht ohne weiteres zur Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs ? Maßgebend Fortführung der Betriebsteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1598
  • DB 2008, 1756
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Solche greifbaren Formen liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59 mwN).

    Bilden mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Betrieb, so ist die Sozialauswahl bis zu einer etwaigen Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs auf den gesamten Betrieb zu erstrecken (BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59).

    Die "gemeinsame Klammer", die eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl veranlasst hat, ist regelmäßig auch dann entfallen, wenn im Zeitpunkt der Kündigung der eine der Betriebe, die zusammen einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet haben, zwar noch nicht stillgelegt ist, auf Grund einer unternehmerischen Entscheidung, die bereits greifbare Formen angenommen hat, aber feststeht, dass er bei Ablauf der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers stillgelegt sein wird (BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59).

    b) Selbst im Fall einer Betriebsstilllegung prüft die Rechtsprechung darüber hinaus stets konkret, ob nicht die einheitliche personelle Leitung und damit die "gemeinsame Klammer", durch die die unternehmensübergreifende Sozialauswahl ermöglicht wird, trotz der Betriebsstilllegung tatsächlich erhalten geblieben ist (BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59).

    d) Das Landesarbeitsgericht hat ebenfalls nicht geprüft, ob nicht die Tatsache, dass nach Ausspruch der Kündigungen einzelnen Arbeitnehmern der Beklagten offenbar ohne Beachtung sozialer Gesichtspunkte Arbeit bei der S GmbH zugewiesen worden ist, nicht doch darauf schließen lässt, dass die einheitliche personelle Leitung in dem nach Behauptung des Klägers zuvor bestehenden Gemeinschaftsbetriebs tatsächlich durch die Änderung des Betriebszwecks nicht beendet worden ist, sondern auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus tatsächlich fortbestanden hat (vgl. BAG 24. Februar 2005 - 2 AZR 214/04 - AP KSchG 1969 § 1 Gemeinschaftsbetrieb Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 59, zu B II 2 c der Gründe).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht mit der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281; 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22) davon aus, dass die Beklagte verpflichtet war, vor Ausspruch der Kündigung eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG zu erstatten.

    Allerdings ließ nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17) nicht erst das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2006 (- 2 AZR 343/05 - aaO), wie vom Landesarbeitsgericht angenommen, dieses schutzwürdige Vertrauen entfallen.

    Betrachtet man zusätzlich die Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit, so ist auch die Handlungsempfehlung mit Weisungscharakter der Bundesagentur, auf die das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 13. Juli 2006 (- 6 AZR 198/06 -AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17) abstellt, im EzA-SD 2006 Nr. 26 erst am 18. März 2005, also geraume Zeit nach Ausspruch der Kündigung veröffentlicht worden.

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht mit der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281; 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22) davon aus, dass die Beklagte verpflichtet war, vor Ausspruch der Kündigung eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG zu erstatten.

    Das Vertrauen eines Arbeitgebers, der sich der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Praxis der Arbeitsverwaltung gemäß verhielt, auf die Wirksamkeit der von ihm zunächst ohne vor Ausspruch der Kündigungen erstattete Massenentlassungsanzeige ausgesprochenen Kündigungen ist danach schutzwürdig (BAG 23. März 2006 - 2 AZR 345/05 - BAGE 117, 281).

    Allerdings ließ nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats (BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17) nicht erst das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2006 (- 2 AZR 343/05 - aaO), wie vom Landesarbeitsgericht angenommen, dieses schutzwürdige Vertrauen entfallen.

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk]) ist unter "Entlassung" iSv. § 17 Abs. 1 KSchG die Erklärung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen.

    So ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2005 (C-188/03 - aaO) etwa in der Zeitschrift "Der Betrieb" erst am 25. Februar 2005 und in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht ebenfalls erst am 25. Februar 2005 veröffentlicht worden (DB 2005, 453 und NZA 2005, 213).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06

    Kündigung durch Insolvenzverwalter: Betriebsratsanhörung; Massenentlassung -

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Auch die Einschätzung der Rechtsfolgen der "Junk"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs durch die für die Anwendung und Ausführung der §§ 17 ff. KSchG zuständige Arbeitsverwaltung, insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit als oberste Behörde, ist für die Frage des schutzwürdigen Vertrauens bedeutsam (vgl. im Einzelnen: BAG 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Die Einschränkung der Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist jedoch geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    a) Dem Arbeitgeber ist angesichts der nunmehr erfolgten richtlinienkonformen Auslegung des Begriffs "Entlassung" in § 17 Abs. 1 KSchG Vertrauensschutz zu gewähren, nachdem das Bundesarbeitsgericht noch in der Entscheidung vom 18. September 2003 (- 2 AZR 79/02 - BAGE 107, 318) dezidiert die Möglichkeit einer entsprechenden Auslegung des § 17 KSchG abgelehnt hatte.
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Sollte nach alledem feststehen, dass zusammen mit der Änderung des Betriebszwecks beide Firmen auch tatsächlich getrennt worden sind und der Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst worden ist, so wird darüber hinaus zu prüfen sein, ob die unternehmerische Entscheidung der Beklagten willkürlich war, weil sie darauf angelegt war, den Kündigungsschutz des Klägers und der anderen bei der Beklagten mit Bauarbeiten beschäftigten Arbeitnehmer zu vereiteln (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31).
  • LAG Berlin, 20.06.2006 - 12 Sa 2329/05
    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 20. Juni 2006 - 12 Sa 2329/05 - aufgehoben.
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 15/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06
    Die tatsächliche Vermutung, dass die Auswahl dann auch im Ergebnis sozialwidrig ist, kann vom Arbeitgeber nur dadurch ausgeräumt werden, dass er näher darlegt, weshalb er trotz der gegen § 1 Abs. 3 KSchG verstoßenden Überlegungen ausnahmsweise im Ergebnis soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt hat (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 15/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 47 mwN).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    so BAG 29.11.2007 - 2 AZR 763/06 - Juris Rn. 36; anders BFH (GS) 17.12.2007 - GrS 2/04 - Juris Rn. 97-109 .
  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

    Es kann wie in der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 38 = EzA KSchG § 17 Nr. 22; 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79; 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - Rn. 21, BAGE 119, 66; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32, BAGE 117, 281) offenbleiben, ob Kündigungen, die der Arbeitgeber erklärt, ohne zuvor die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß vorzunehmen, stets unwirksam sind (in diesem Sinne KR/Weigand 9. Aufl. § 17 KSchG Rn. 91; ErfK/Kiel 11. Aufl. § 17 KSchG Rn. 31; Mückl ArbR 2011, 238) .
  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige sind nach der durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 -, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 18 ) vorgegebenen Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch noch nicht abschließend geklärt (vgl. BAG, Urteil vom 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 -, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21; Urteil vom 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/96 -, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22; Urteil vom 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 -, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95; Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 -, juris; Weigand, in: KR, 9. Aufl. 2009, § 17 KSchG Rn. 101; Lembke/Oberwinter, in: Thüsing/Laux/Lembke, KSchG, § 17 Rn. 135 ff.; Pfeiffer, in: Fiebig/Gallner/Nägele, Kündigungsschutzrecht, 3. Aufl. 2007, § 17 KSchG Rn. 82).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    so BAG 29.11.2007 - 2 AZR 763/06 - Juris Rn. 36; anders BFH (GS) 17.12.2007 - GrS 2/04 - Juris Rn. 97-109 .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    c) Das Bundesarbeitsgericht hat bislang offengelassen, ob eine nicht ordnungsgemäße - weil etwa verspätet erstattete - Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit einer zuvor ausgesprochenen Kündigung führt (vgl. BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32, BAGE 117, 281; 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79; vgl. aber 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - AP BGB § 613a Nr. 424 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 132; 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 54, AP BGB § 613a Nr. 370 = EzA KSchG § 17 Nr. 20) .
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der

    Nach Dafürhalten der Kammer besteht dieser Ausgleich darin, dass der Vertrauensschutz nicht überwiegt, wenn zwischen den Beteiligten ein noch offener Streit über die Kündigung schwebt und die "rückwirkende" Verlängerung der Kündigungsfrist keine unzumutbare Härte für den Arbeitgeber bedeuten oder dessen Existenz gefährden würde (BAG 29.11.2007 - 2 AZR 763/06 - Juris Rn. 36; vgl. BFH (GS) 17.12.2007 - GrS 2/04 - Juris Rn. 94 ff.).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 507/06

    Anzeigepflicht bei Massenentlassung

    Wie der Senat seit der Entscheidung vom 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - in einem Parallelfall angenommen und seither mehrfach bestätigt hat (vgl. bspw. zuletzt: 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - Rn. 37 ff. mwN, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79), verbietet es aber der Grundsatz des Vertrauensschutzes, diese Kündigung deshalb als unwirksam zu qualifizieren.

    Davon geht nunmehr auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22; zuletzt Senat 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    Die Einschränkung einer Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist jedoch geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeutet (so schon Senat 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 -AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    b) Hat sich ein Arbeitgeber der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Praxis der Arbeitsverwaltung gemäß verhalten und auch eine entsprechende Mitteilung der Arbeitsverwaltung erhalten, ist sein Vertrauen auf die Wirksamkeit der von ihm nach Ausspruch der Kündigung aber vor Ablauf der Kündigungsfrist erstatteten Massenentlassungsanzeige schutzwürdig (Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof zur Auslegung der Massenentlassungsrichtlinie - RL 98/59/EG vom 20. Juli 1998 (im Folgenden: MERL) - und der hier maßgeblichen Frage vor der Entscheidung "Junk" am 27. Januar 2005 inhaltlich nicht judiziert und das Bundesarbeitsgericht dem Begriff der Entlassung in § 17 KSchG auch in Anbetracht der MERL eine andere Bedeutung beigemessen hatte (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 41, aaO; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 508/06

    Anzeigepflicht bei Massenentlassung

    Wie der Senat seit der Entscheidung vom 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - in einem Parallelfall angenommen und seither mehrfach bestätigt hat (vgl. bspw. zuletzt: 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - Rn. 37 ff., AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79 mwN), verbietet es aber der Grundsatz des Vertrauensschutzes, diese Kündigung deshalb als unwirksam zu qualifizieren.

    Davon geht nunmehr auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22; zuletzt Senat 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    Die Einschränkung einer Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist jedoch geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeutet (so schon Senat 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 -AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    b) Hat sich ein Arbeitgeber der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Praxis der Arbeitsverwaltung gemäß verhalten und auch eine entsprechende Mitteilung der Arbeitsverwaltung erhalten, ist sein Vertrauen auf die Wirksamkeit der von ihm nach Ausspruch der Kündigung aber vor Ablauf der Kündigungsfrist erstatteten Massenentlassungsanzeige schutzwürdig (Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof zur Auslegung der Massenentlassungsrichtlinie - RL 98/59/EG vom 20. Juli 1998 (im Folgenden: MERL) und der hier maßgeblichen Frage vor der Entscheidung "Junk" am 27. Januar 2005 inhaltlich nicht judiziert und das Bundesarbeitsgericht dem Begriff der Entlassung in § 17 KSchG auch in Anbetracht der MERL eine andere Bedeutung beigemessen hatte (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 -AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 506/06

    Anzeigepflicht bei Massenentlassung

    Wie der Senat seit der Entscheidung vom 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - in einem Parallelfall angenommen und seither mehrfach bestätigt hat (vgl. bspw. zuletzt: 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - Rn. 37 ff. mwN, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79), verbietet es aber der Grundsatz des Vertrauensschutzes, diese Kündigung deshalb als unwirksam zu qualifizieren.

    Davon geht nunmehr auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22; zuletzt Senat 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    Die Einschränkung einer Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist jedoch geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeutet (so schon Senat 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 -AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    b) Hat sich ein Arbeitgeber der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Praxis der Arbeitsverwaltung gemäß verhalten und auch eine entsprechende Mitteilung der Arbeitsverwaltung erhalten, ist sein Vertrauen auf die Wirksamkeit der von ihm nach Ausspruch der Kündigung aber vor Ablauf der Kündigungsfrist erstatteten Massenentlassungsanzeige schutzwürdig (Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof zur Auslegung der Massenentlassungsrichtlinie - RL 98/59/EG vom 20. Juli 1998 (im Folgenden: MERL) und der hier maßgeblichen Frage vor der Entscheidung "Junk" am 27. Januar 2005 inhaltlich nicht judiziert und das Bundesarbeitsgericht dem Begriff der Entlassung in § 17 KSchG auch in Anbetracht der MERL eine andere Bedeutung beigemessen hatte (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 -AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 509/06

    Anzeigepflicht bei Massenentlassung

    Wie der Senat seit der Entscheidung vom 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - in einem Parallelfall angenommen und seither mehrfach bestätigt hat (vgl. bspw. zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - Rn. 37 ff., AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79 mwN), verbietet es aber der Grundsatz des Vertrauensschutzes, diese Kündigung deshalb als unwirksam zu qualifizieren.

    Davon geht nunmehr auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22; zuletzt Senat 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    Die Einschränkung einer Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist jedoch geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeutet (so schon Senat 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 -AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    b) Hat sich ein Arbeitgeber der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Praxis der Arbeitsverwaltung gemäß verhalten und auch eine entsprechende Mitteilung der Arbeitsverwaltung erhalten, ist sein Vertrauen auf die Wirksamkeit der von ihm nach Ausspruch der Kündigung aber vor Ablauf der Kündigungsfrist erstatteten Massenentlassungsanzeige schutzwürdig (Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

    Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof zur Auslegung der Massenentlassungsrichtlinie - RL 98/59/EG vom 20. Juli 1998 (im Folgenden: MERL) und der hier maßgeblichen Frage vor der Entscheidung "Junk" am 27. Januar 2005 inhaltlich nicht judiziert und das Bundesarbeitsgericht dem Begriff der Entlassung in § 17 KSchG auch in Anbetracht der MERL eine andere Bedeutung beigemessen hatte (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 170, 281; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 763/06 -AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 95 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 79).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 7 Sa 903/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung bei Kurzarbeit -

  • LAG Niedersachsen, 30.09.2011 - 16 Sa 1948/10

    Vollständige Aufgabe der betrieblichen Aktivitäten an einem Standort begründet

  • LAG Hamm, 12.01.2018 - 1 Sa 1347/17

    Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - 3 Sa 312/09

    Sozialauswahl bei Kündigung von Arbeitnehmern eines von mehreren Unternehmen

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2001 - 3 Sa 312/09

    Kündigung, betriebsbedingt, Sozialauswahl, Weiterbeschäftigungspflicht,

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage

  • LAG Hamm, 11.11.2009 - 2 Sa 992/09

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Sozialauswahl

  • LAG Niedersachsen, 07.04.2011 - 4 Sa 1271/10

    Arbeitgeberin muss bei der Vorlage einer Massenentlasungsanzeige eine

  • ArbG München, 11.12.2012 - 30 Ca 5213/12

    Betriebsübergang, wirtschaftliche Einheit, Auftragsnachfolge

  • LAG Niedersachsen, 07.04.2011 - 4 Sa 1275/10

    Arbeitgeberin muss bei der Vorlage einer Massenentlasungsanzeige eine

  • LAG Niedersachsen, 07.04.2011 - 4 Sa 1273/10

    Arbeitgeberin muss bei der Vorlage einer Massenentlasungsanzeige eine

  • LAG Niedersachsen, 07.04.2011 - 4 Sa 1274/10

    Arbeitgeberin muss bei der Vorlage einer Massenentlasungsanzeige eine

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