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   BAG, 18.02.1977 - 2 AZR 770/75   

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BAG, 18.02.1977 - 2 AZR 770/75 (https://dejure.org/1977,796)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75 (https://dejure.org/1977,796)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 (https://dejure.org/1977,796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Zugang - Wirksamkeit - Verzögerung - Verspätung des Zugangs - Anschriftenänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1977, 1194
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Nach Treu und Glauben ist es ihm verwehrt, sich auf den späteren tatsächlichen Zugang zu berufen, wenn er selbst für die Verspätung die alleinige Ursache gesetzt hat (BAG 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 d der Gründe; vgl. auch BGH 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 -) .

    Auf ein Verschulden des Adressaten kommt es nicht an (BAG 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 d der Gründe; vgl. auch BGH 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 -) .

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2017 - 3 Sa 348/17

    Außerordentliche Kündigung; Prozessbetrug; Ausschlussfrist; Zugangsvereitelung;

    Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluss eines Vertrags begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, juris, Rz. 21; BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04, juris, Rz. 15; BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01, juris, Rz. 40; BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 37; BAG vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75, juris, Rz. 24; BGH vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97, juris, Rz. 16 m.w.N.; vgl. auch Erman/Arnold, BGB, 14. Auflage, § 130 Rn. 28 ff).

    Schon die Rechtsfrage einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Mitteilung von Anschriftenänderungen im bestehenden Arbeitsverhältnis ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt (vgl. BAG vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75, juris, Rz. 26).

    Denn jedenfalls kann der Adressat einer Willenserklärung selbst bei schweren Sorgfaltsverstößen nach Treu und Glauben regelmäßig nur dann so behandelt werden, als habe ihn die Willenserklärung zu einem früheren Zeitpunkt erreicht, wenn der Erklärende alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan hat, damit seine Erklärung den Adressaten fristgerecht erreichen konnte (BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, juris, Rz. 21; BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 366/04, juris, Rz. 15; BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 38; BAG vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75, juris, Rz. 24; BGH vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97, juris, Rz. 17 m.w.N.; Erman/Arnold, BGB, 14. Auflage, § 130 Rn. 30).

    Er muss also so schnell wie möglich und unter Ausschöpfung der ihm zumutbaren Mittel und Wege den Zugang seiner Erklärung erneut bewirken (BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 382/01, juris, Rz. 38; BAG vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75, juris, Rz. 24; BGH vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97, juris, Rz. 17 m.w.N.; Erman/Arnold, BGB, 14. Auflage, § 130 Rn. 30).

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Dies gilt insbesondere, wenn er die Verlegung seines Geschäftslokals nicht ordnungsgemäß der Post angezeigt hat und hierdurch Verzögerungen in der Postzustellung eintreten"; im Anschluss BAG 18.2.1977 - 2 AZR 770/75 - AP § 130 BGB Nr. 10 = EzA § 130 BGB Nr. 8 = DB 1977, 1194 [A.II.3 d.]: "Für die Frage des Zugangs einer schriftlichen Kündigung ist es im Grundsatz unerheblich, ob er durch ein Verhalten des Kündigungsempfängers, hier also der Klägerin, verzögert worden ist (...).

    Dies gilt insbesondere, wenn er die Verlegung seines Geschäftslokals nicht ordnungsgemäß der Post angezeigt hat und hierdurch Verzögerungen in der Postzustellung eintreten"; im Anschluss BAG 18.2.1977 - 2 AZR 770/75 - AP § 130 BGB Nr. 10 = EzA § 130 BGB Nr. 8 = DB 1977, 1194 [A.II.3 d.]: "Für die Frage des Zugangs einer schriftlichen Kündigung ist es im Grundsatz unerheblich, ob er durch ein Verhalten des Kündigungsempfängers, hier also der Klägerin, verzögert worden ist (...).

    Dies gilt insbesondere, wenn er die Verlegung seines Geschäftslokals nicht ordnungsgemäß der Post angezeigt hat und hierdurch Verzögerungen in der Postzustellung eintreten"; im Anschluss BAG 18.2.1977 - 2 AZR 770/75 - AP § 130 BGB Nr. 10 = EzA § 130 BGB Nr. 8 = DB 1977, 1194 [A.II.3 d.]: "Für die Frage des Zugangs einer schriftlichen Kündigung ist es im Grundsatz unerheblich, ob er durch ein Verhalten des Kündigungsempfängers, hier also der Klägerin, verzögert worden ist (...).

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - zu 2 a der Gründe, vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - zu I 2 der Gründe und vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 b der Gründe, AP Nr. 7, 8 und 10 zu § 130 BGB, jeweils m.w.N.).

    Ein solcher Fall ist nur anzunehmen, wenn das Zugangshindernis dem Empfänger zuzurechnen ist und der Erklärende nicht damit zu rechnen brauchte (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB, zu II 3 d der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Nach Treu und Glauben ist es ihm dann verwehrt, sich auf den späteren tatsächlichen Zugang zu berufen, wenn er selbst für die Verspätung die alleinige Ursache gesetzt hat (BAG, Versäumnisurteil vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14 -, Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, Rn. 38, juris; BAG Urteil vom 18.02.1977 - 2 AZR 770/75 -, Rn. 24, juris).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Dies ist der Fall, wenn ihm das Zugangshindernis zuzurechnen ist und der Erklärende nicht damit zu rechnen brauchte (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB, zu II 3 d der Gründe).
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Obwohl die Wortwahl ("Möchten wir Ihnen noch einmal die Ihnen am 9.4. 1985 ausgesprochene Kündigung... bestätigen") nicht zwingend für eine eigenständige Kündigungserklärung spricht, ist die Auslegung des Landesarbeitsgerichts auch unter dem Gebot der Deutlichkeit und Klarheit im Kündigungsrecht möglich (Senatsurteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB; KR-Wolf, aaO, Grunds. Rz 270, 271).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten

    Nicht erforderlich ist es, daß der Empfänger den Zugang schuldhaft vereitelt hat; es reicht aus, wenn die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die zu seinem Einflußbereich gehören (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB, zu II 3 d der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04

    Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung -

    a) Eine schriftliche Kündigung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder aber eines anderen der ihn in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 = AP Nr. 7 zu § 130 BGB; Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 = AP Nr. 10 zu § 130 BGB).

    Zu den empfangsberechtigten Vertretern gehören nach der Verkehrsauffassung Familienangehörige, Lebensgefährten, Hausangestellte oder Zimmervermieter (vgl. BAG; Urteil vom 16. Januar 1976 a. a. O; Urteil vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 = AP Nr. 8 zu § 130 BGB; Urteil vom 18. Februar 1977, a. a. O.; Urteil vom 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 = AP Nr. 18 zu § 130 BGB; ErfK Ascheid, § 4 KSchG, Rn. 31 KR-Friedrich, § 4 KSchG, Rn. 106; Schaub/Link, Arbeitsrechtshandbuch, § 123 Rn. 17).

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 7 Sa 1052/09

    Verhaltensbedingte Kündigung bei beharrlicher Nichtbefolgung der Anweisung zur

    Dies ist der Fall, wenn ihm das Zugangshindernis zuzurechnen ist und der Erklärende nicht damit zu rechnen brauchte (vgl. BAG, Urteil vom 18.02.1977, 2 AZR 770/75, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 9 Ta 240/07

    Zugang einer Kündigungserklärung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 8 Sa 251/18

    Außerordentliche Kündigung - Zugang des Kündigungsschreibens

  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer

  • BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 23/82
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87

    Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 1358/11
  • LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98

    Anspruch eines Vermessungsingenieurs auf Vergütung und Feststellung der zu

  • LAG Berlin, 21.02.1995 - 3 Sa 100/94

    Kündigungsfrist: tariflich geregelte ordentlichen Kündigung

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 354/82
  • LAG Nürnberg, 20.09.1993 - 7 Sa 473/93

    Auslegung einer Erklärung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter

  • LAG Hessen, 09.07.1984 - 11 Ta 68/84
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