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   BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87   

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https://dejure.org/1988,580
BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87 (https://dejure.org/1988,580)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1988 - 2 AZR 795/87 (https://dejure.org/1988,580)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 (https://dejure.org/1988,580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang - Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion - Unerlaubte gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Verbotene Arbeitsvermittlung - Widerspruch hinsichtlich des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AÜG Art. 1 § 1 Abs. 3 Nr. 2, §§ 10, 13; AktG § 18; BGB § 613a
    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung zwischen KG und GmbH: Konzernbegriff im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verlangt nicht, daß eines der Konzernunternehmen AG oder KGaA ist -- Zuordnung von Arbeitnehmern bei Übergang von Teilbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1989, 592
  • NZA 1989, 18
  • BB 1988, 2111
  • DB 1989, 1139
  • JR 1989, 132
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87
    Damit war jedenfalls für die Zeit ab 1. September 1984 der Tatbestand der Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung an Dritte im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG erfüllt, der dann gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistungen einem Drittbetrieb erbringt und hierbei hinsichtlich der Arbeitsausführung den Weisungen des Fremdbetriebsinhabers oder seiner Repräsentanten unterliegt (vgl. BAGE 29, 7 [BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76] = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe, m.w.N.).

    Ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der PK-GmbH ist auch nicht nach § 13 AÜG deshalb zustandegekommen, weil die KG gem. Art. 1 § 1 Abs. 2 AÜG mit der Überlassung des Klägers an die PK-GmbH unerlaubte Arbeitsvermittlung betrieben hat (vgl. zu den Rechtsfolgen der verbotenen Arbeitsvermittlung BAGE 29, 7 [BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76] = AP, aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87
    Sind jedoch alle Beteiligten darüber einig, daß ein Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang nur vom Erwerber beschäftigt wird, so ist diese Regelung maßgebend (BAGE 39, 208 = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe).
  • BAG, 30.09.1958 - 2 AZR 356/56

    Typische Wettbewerbsklausel - Uneingeschränkt revisible Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87
    Dem Revisionsgericht steht sonach die Prüfung nur dahin offen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des Vertrages möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (Senatsurteil vom 30. September 1958 - 2 AZR 356/56 - AP Nr. 7 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87
    Die konzernrechtlichen Regelungen des Aktienrechts stellen vor allem auf den gesellschaftsrechtlichen Schutz von Aktionären und Gläubigern einer Gesellschaft gegen Nachteile ab, die sich aus dem beherrschenden Einfluß eines anderen Unternehmens ergeben (vgl. BAGE 34, 230 = AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972; Koppensteiner, aaO, Vorb. § 291 Rz 5).
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85

    Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Sinne des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB führe dann nicht zum Übergang eines mit dem bisherigen Inhaber zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer der bevorstehenden oder bereits eingetretenen Rechtsfolge widerspricht (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 101/85 - AP Nr. 55 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Dem Revisionsgericht steht die Prüfung nur dahin offen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Willenserklärung möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Dem Revisionsgericht steht die Prüfung nur dahin offen, ob die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der Willenserklärung möglich ist, nicht aber, ob sie tatsächlich richtig ist (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Der Unternehmensbegriff wird in den §§ 15 ff. AktG rechtsformneutral verwendet (BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP AÜG § 1 Nr. 8 = EzA AÜG § 1 Nr. 1, zu III 2 d cc der Gründe; BGH 23. September 1991 - II ZR 135/90 - BGHZ 115, 187 = AP AktG § 303 Nr. 1, zu 1 a der Gründe).
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