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   BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11   

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https://dejure.org/2013,42048
BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 (https://dejure.org/2013,42048)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 (https://dejure.org/2013,42048)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 (https://dejure.org/2013,42048)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers wegen des Verdachts der Untreue ist nur als "ultima ratio" zulässig

  • IWW

    BGB § 626 Abs. 1, KSchG § 1 Abs. 1, KSchG § 1 Abs. 2, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, BDSG § 6b, BDSG § 32, ZPO § 286 Abs. 1, § 626 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung

  • bag-urteil.com

    Tat- und Verdachtskündigung

  • kanzlei.biz

    Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der sozialen Rechtfertigung einer Verdachtskündigung

  • hensche.de

    Verdachtskündigung, Kündigung: Personenbedingt, Kündigung: Verdachtskündigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Verdachtskündigung

  • Betriebs-Berater

    Tat- und Verdachtskündigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Tat- und Verdachtskündigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Tat- und Verdachtskündigung)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung ? Zufallsfund aus geheimer Videoüberwachung

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur heimlichen Videoüberwachung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz nur als letztes Mittel zulässig - regelmäßig besteht ein gerichtliches Verwertungsverbot

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutz: Kündigung wegen Erkenntnissen aus heimlicher Videoüberwachung

  • heise.de (Pressebericht, 12.04.2014)

    Heimliche Videoüberwachung der Arbeitnehmer

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf der Chef mein privates Handy ausspionieren?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf der Chef mich heimlich filmen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Griff in die Kleingeldkasse - und die Videoaufzeichnung des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tat- und Verdachtskündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung erfordert erdrückenden Verdacht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung - verdeckte Videoüberwachung - Zufallsfund

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Was ist eine Verdachtskündigung?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ist die Videoüberwachung von Arbeitnehmern erlaubt?

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Kassiererin - "Die Klüngelkasse" wurde zum Verhängnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tat- und Verdachtskündigung - Verwertungsverbot bei Videoüberwachung - Zufallsfund

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung und Videoüberwachung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Kassiererin - Die Klüngelkasse wurde zum Verhängnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz zur Aufdeckung von Straftaten?

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Konkretisierungen zur heimlichen Videoüberwachung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Heimliche interne Ermittlungen: Verwertung hat Grenzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versteckte Videoüberwachung - Im Prozess regelmäßig unverwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz zur Aufdeckung von Straftaten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 303
  • NJW 2014, 28
  • NJW 2014, 810
  • MDR 2014, 353
  • NZA 2014, 243
  • BB 2014, 371
  • DB 2014, 367
 
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Wird zitiert von ... (186)

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Es gehört zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen darüber zu entscheiden, ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise verwendet werden dürfen (vgl. BAG 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 15, BAGE 127, 276; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 44, BAGE 146, 303) .

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 EMRK (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

    Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild (näher BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 45, aaO) .

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Ein schwerwiegender Verdacht einer Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen, der einem verständig und gerecht abwägenden Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (für eine ordentliche Kündigung vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 34, BAGE 146, 303; für eine außerordentliche Kündigung vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 217/00 - zu II 3 d der Gründe; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 18; siehe auch BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 347/08 - zu II 1 a der Gründe, BVerfGK 14, 507) .

    In dieser Hinsicht bestehen keine Unterschiede zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung (BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 22; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 32, BAGE 146, 303) .

    In einem solchen Fall nimmt die Rechtsordnung das im Fall einer Verdachtskündigung besonders hohe Risiko, einen "Unschuldigen" zu treffen, nicht in Kauf (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 32 ff., BAGE 146, 303) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Vielmehr gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) grundsätzlich die Berücksichtigung des Sachvortrags der Parteien und der von ihnen angebotenen Beweismittel (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 ua. - Rn. 60, BVerfGE 106, 28; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 43, BAGE 146, 303; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - Rn. 30) .

    Dementsprechend bedarf es für die Annahme eines Beweisverwertungsverbots einer besonderen Legitimation und gesetzlichen Grundlage (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 20, BAGE 145, 278; vgl. auch BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 37; MüKoZPO/Prütting 5. Aufl. § 284 Rn. 66) .

    Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nichtöffentliche Stellen iSd. § 1 Abs. 2 BDSG in diese Rechtspositionen zulässig sind (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 45, BAGE 146, 303; für das DSG NRW vgl. BAG 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 - Rn. 16, BAGE 143, 343) , sehen Informations- und Auskunftsansprüche der Betroffenen (§§ 19, 19a, 33, 34 BDSG) sowie Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten (§§ 20, 35 BDSG) vor und normieren Tatbestände, in denen Verstöße eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellen (§§ 43, 44 BDSG) .

    Es ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 44, BAGE 146, 303; 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 21, BAGE 145, 278) .

    Dieses Recht schützt nicht allein die Privat- und Intimsphäre, sondern in seiner speziellen Ausprägung als Recht am eigenen Bild auch die Befugnis eines Menschen, selbst darüber zu entscheiden, ob Filmaufnahmen von ihm gemacht und möglicherweise gegen ihn verwendet werden dürfen (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 - Rn. 15, BAGE 127, 276) .

    Auch wenn keine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betroffen ist, greift die Verwertung von personenbezogenen Daten in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, das die Befugnis garantiert, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - BVerfGE 120, 378; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO) .

    Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .

    Das Interesse, sich ein Beweismittel zu sichern, reicht für sich allein nicht aus (BVerfG 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 94, BVerfGE 117, 202; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 49, BAGE 146, 303) .

    Vielmehr muss sich gerade diese Art der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt erweisen (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 - zu C II 4 a der Gründe, BVerfGE 106, 28; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 29, BAGE 142, 176; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36) .

    aa) Eingriffe in das Recht der Arbeitnehmer am eigenen Bild durch verdeckte Videoüberwachung sind dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit das praktisch einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 50, BAGE 146, 303; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 30, BAGE 142, 176; grundlegend BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b cc der Gründe, BAGE 105, 356) .

    Auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer weiteren Einschränkung des Kreises der Verdächtigen müssen weniger einschneidende Mittel als eine verdeckte Videoüberwachung zuvor ausgeschöpft worden sein (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - aaO; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - zu B I 3 b dd (1) der Gründe, aaO) .

    Nach der Gesetzesbegründung soll die Regelung die Rechtsprechungsgrundsätze nicht ändern, sondern lediglich zusammenfassen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses BT-Drs. 16/13657 S. 20; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 52, aaO) .

    Das Gebot der Kenntlichmachung gem. § 6b Abs. 2 BDSG ist insofern keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 51, BAGE 146, 303; 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 41, BAGE 142, 176; Scholz in Simitis BDSG 8. Aufl. § 6b Rn. 110; Bauer/Schansker NJW 2012, 3537; Thüsing Anm. zu BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 13; wohl auch Bayreuther DB 2012, 2222 ff.) .

    Sie waren vielmehr - wie ausgeführt - im Rahmen einer zulässigen Videoüberwachung angefallen (zu diesem Erfordernis BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 56, BAGE 146, 303; Bayreuther Anm. zu AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 53 zu IV 1 b) .

    Danach war nicht ausgeschlossen, dass sich die Klägerin unter Herstellung einer manipulierten Pfandbuchung bewusst auf Kosten der Beklagten bereichert und damit eine erhebliche Pflichtverletzung begangen hatte (zum Erfordernis der hinreichenden Gewichtigkeit des Verhaltensverstoßes ebenfalls BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; Bayreuther aaO) .

    Die Regelung des § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG stellt auch für die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eines Beschäftigten, die der Arbeitgeber durch eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume erlangt hat, eine eigenständige, von den Voraussetzungen nach § 6b Abs. 3 BDSG unabhängige Erlaubnisnorm dar (offen gelassen BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 48, BAGE 146, 303; den "Datenschutz-Wirrwarr" beklagen Gola/Schomerus BDSG 12. Aufl. § 6b Rn. 3; unklar Scholz in Simitis BDSG 8. Aufl. § 6b Rn. 50 f., 147; aA Jerchel/Schubert DuD 2015, 151, 152; Plath/Becker BDSG § 6b Rn. 8; Plath/Stamer/Kuhnke BDSG § 32 Rn. 122; Seifert in Simitis BDSG 8. Aufl. § 32 Rn. 79) .

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