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   BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54   

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BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54 (https://dejure.org/1956,216)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1956 - 2 AZR 80/54 (https://dejure.org/1956,216)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 (https://dejure.org/1956,216)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1956, 394
  • DB 1956, 212
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Zu einer wirksamen Kündigung brauche der Kündigende insbesondere nicht die Worte "Kündigung" oder "kündigen" zu gebrauchen, ausreichend sei vielmehr jedes Verhalten, durch das der Erklärende eindeutig den Willen kundtue, dass das Vertragsverhältnis gelöst werde (vgl. bereits BAG, Urteil vom 19.01.1956 - 2 AZR 80/54, juris).
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Entscheidend ist, dass der Kündigende eindeutig seinen Willen kundgibt, das Arbeitsverhältnis einseitig lösen zu wollen (vgl. BAG 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 1; 13. Januar 1982 - 7 AZR 757/79 - BAGE 37, 267).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Denn die Tat als "historisches" oder "konkretes Vorkommnis" muß im folgenden Sinne bestimmt sein (BGHSt 22, 105,106 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 115/68] ; RGSt 30, 300, 304, 305; BGH Urt. vom 24.4.1956 - 5 StR 619/55 bei Dallinger MDR 1956, 394, 395 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] zu § 68 StGB).
  • ArbG Berlin, 31.10.2014 - 28 Ca 12594/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Direktionsrecht - Wahl des

    Eine hiervon abweichende Haltung hätte sie ihm gegenüber im Zweifel unmissverständlich deutlich machen müssen (Rechtsgedanke des "Empfängerhorizonts" 148 S. dazu statt vieler nur BAG 19.1.1956 - 2 AZR 80/54 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 1 = MDR 1956, 394 = ArbuR 1957, 123 [2.]: "Freilich ist dabei nicht der Standpunkt des Kündigenden, sondern der des Kündigungsempfängers entscheidend; es kommt darauf an, wie die Erklärung vom Kündigungsempfänger unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte aufgefasst werden muss (...); 1.4.1981 - 7 AZR 997/78 - n.v. (Volltext: "Juris") [3.

    S. dazu statt vieler nur BAG 19.1.1956 - 2 AZR 80/54 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 1 = MDR 1956, 394 = ArbuR 1957, 123 [2.]: "Freilich ist dabei nicht der Standpunkt des Kündigenden, sondern der des Kündigungsempfängers entscheidend; es kommt darauf an, wie die Erklärung vom Kündigungsempfänger unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte aufgefasst werden muss (...); 1.4.1981 - 7 AZR 997/78 - n.v. (Volltext: "Juris") [3.

    148) S. dazu statt vieler nur BAG 19.1.1956 - 2 AZR 80/54 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 1 = MDR 1956, 394 = ArbuR 1957, 123 [2.]: "Freilich ist dabei nicht der Standpunkt des Kündigenden, sondern der des Kündigungsempfängers entscheidend; es kommt darauf an, wie die Erklärung vom Kündigungsempfänger unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte aufgefasst werden muss (...); 1.4.1981 - 7 AZR 997/78 - n.v. (Volltext: "Juris") [3.

    - "Juris"-Rn. 18]: "Die Revision verkennt, dass das Berufungsgericht nicht den Erklärungsinhalt ausgelegt hat; allein hierfür aber wäre es nach der von der Revision angeführten Entscheidung des BAG vom 19.1.1956 (AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 1) auf den Empfängerhorizont angekommen".

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Für die Auslegung ist deshalb vom Wortlaut des Schreibens auszugehen, so wie er von der Beklagten als der Erklärungsempfängerin unter Würdigung der ihr bekannten Umstände nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte aufgefaßt werden mußte (vgl. - für die Kündigungserklärung - BAG Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Gemäß § 133 BGB ist die Erklärung so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen konnte (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18

    Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

    Zu einer wirksamen Kündigung braucht der Kündigende insbesondere nicht die Worte "Kündigung" oder "kündigen" zu gebrauchen, ausreichend ist vielmehr jedes Verhalten, durch das der Erklärende eindeutig den Willen kundtut, dass das Vertragsverhältnis gelöst werde (vgl. bereits BAG, Urteil vom 19.01.1956 - 2 AZR 80/54, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen zur Frage, ob mehrere rechtlich voneinander getrennte Versuchshandlungen gegeben sind und daher die Frage des Rücktritts für jede selbständig zu entscheiden ist oder ob ein einheitliches Geschehen anzunehmen ist, das als eine Tat insgesamt von dem sie beendenden Rücktritt erfaßt wird, auf das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit abgehoben; in einer darüber hinausgehenden Entscheidung hat er es entgegen früherer Rechtsprechung (BGH bei Dallinger MDR 1956, 394) für den Rücktritt genügen lassen, daß die einzelnen Versuche des Täters eine fortgesetzte Handlung bildeten (BGHSt 21, 319, 321).
  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79

    Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung

    Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung).
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 73/98 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Zwar kann eine Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auch ausgesprochen werden, ohne daß der Kündigende ausdrücklich die Worte "kündigen" oder "Kündigung" gebraucht, wenn der Kündigende dem anderen eindeutig seinen Willen kundgibt, das Arbeitsverhältnis lösen zu wollen (BAG AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 1).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

  • LAG Nürnberg, 20.09.1993 - 7 Sa 473/93

    Auslegung einer Erklärung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter

  • BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
  • LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88

    Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote;

  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 17 Sa 1772/99

    Verpflichtung zur Rechnungslegung und Auskunftserteilung ; Auslegung von

  • LAG Hamm, 09.11.1995 - 17 Sa 285/95

    Chefarztvertrag: Anspruch auf Abschluss vor dem zugesagten Termin

  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame

  • LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97

    Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und

  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96

    Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige

  • LAG Hamm, 05.10.2000 - 17 Sa 1093/00

    Einvernehmliches Ausscheiden eines Angestellten bei seinem bisherigen

  • LAG Hamm, 25.10.2001 - 17 Sa 809/01

    Eigenes Liquidationsrecht von Krankenhausärzten in Bezug auf ihre stationären

  • LAG Hamm, 14.02.2000 - 17 Sa 1654/99

    Vergütungsanspruch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ; Auslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02

    Kündigung eines tatsächlich nicht bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hamm, 18.06.2001 - 17 Sa 163/01

    Zahlung eines Extern-Intern-Ausgleiches als unmittelbare Arbeitsvergütung oder

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur

  • LAG Hamm, 21.08.1992 - 10 Sa 765/92

    Jahressonderzuwendung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; Befristung; Kündigung;

  • LAG Baden-Württemberg, 08.04.1997 - 7 Sa 81/96
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 997/78
  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 46/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Probezeit - Einhaltung einer Kündigungsfrist

  • BGH, 11.06.1974 - 5 StR 148/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Totschlag - Verjährung der

  • BGH, 12.03.1969 - 4 StR 516/68

    Strafbefreiung durch eigene Tätigkeit bei untauglichem Versuch - Voraussetzung

  • BGH, 10.04.1963 - 1 StR 403/62

    Zulässigkeit der Mitwirkung eines Gerichtsassessors als Berichterstatter in einem

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.1997 - 5 Sa 78/96
  • BVerwG, 06.05.1965 - VIII C 161.60

    Rechtsmittel

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.1997 - 5 Sa 85/96
  • BAG, 27.05.1960 - 3 AZR 237/58

    Dienstordnungsmäßige Angestellte - Eintritt der Rechtsfolgen - Verschulden der

  • LAG Hamm, 01.03.1985 - 16 Sa 1537/84

    Beendigung des Arbeitverhältnisses durch Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag;

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 147/71

    Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Rüge der fehlerhaften

  • BGH, 27.04.1971 - 5 StR 173/71

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Rechtmäßigkeit der Versagung einer

  • BGH, 11.02.1971 - 4 StR 570/70

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung einer

  • BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69

    Beweis durch die Niederschrift über die Vernehmung des Angeklagten -

  • BGH, 11.01.1966 - 1 StR 517/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Geltendmachung einer

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 480/61

    Rechtsmittel

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 59/54

    Begriff des wichtigen Grundes i.S. des § 626 BGB

  • BGH, 04.10.1960 - 5 StR 392/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 06.12.1978 - 2 StR 582/78

    Einstellung der Strafverfolgung einer Erpressung wegen Verjährung -

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