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   BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96   

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https://dejure.org/1997,252
BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 (https://dejure.org/1997,252)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 (https://dejure.org/1997,252)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1997 - 2 AZR 801/96 (https://dejure.org/1997,252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 626; ; BGB § 242; ; Angestelltentarifvertrag der Deutschen Bundesbank (BBkAT) vom 11. Juli 1961 § 59; ; Angestelltentarifvertrag der Deutschen Bundesbank (BBkAT) vom 11. Juli 1961 § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626, § 242; Angestelltentarifvertrag der Deutschen Bundesbank (BBkAT) vom 11.7.1961 §§ 59, 7 Abs. 2
    Fristlose Entlassung wegen Vorenthaltung fachärztlicher Vorbefunde zwecks Begutachtung der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit durch den Amtsarzt nach ausgedehnten Krankheitszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Amtsarzt hat Anspruch auf Auskunft

  • bn-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst müssen bei Zweifel ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1582 (Ls.)
  • NZA 1998, 326
  • NJ 1998, 335
  • BB 1998, 380
  • BB 1998, 592
  • DB 1998, 1717
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66

    Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
    Der sachliche Grund für die Anordnung einer Untersuchung kann nach der Rechtsprechung sowohl in der Fürsorgepflicht für den Angestellten selbst und die mit ihm arbeitenden Angestellten, als auch im sonstigen Pflichtenkreis des Betriebes oder der Verwaltung liegen (Senatsurteil vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT).

    Ein Verstoß gegen die aus § 7 Abs. 2, § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BBkAT resultierende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers ist auch je nach den Umständen geeignet, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (Senatsurteil vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. Januar 1995 - 8 Sa 848/94 - EzBAT § 7 Nr. 5; Lepke, NZA 1995, 1084, 1090; Bezani, aaO, S. 72 f.).

    Hatte der Arbeitnehmer etwa vertretbare Gründe für seine Weigerung, auf deren Richtigkeit er vertraut und die er dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitgeteilt hat, so wird regelmäßig kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegen (Senatsurteil vom 23. Februar 1967, aaO).

  • ArbG Passau, 17.09.1990 - 2 Ca 205/90
    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
    b) Eine solche Pflicht des Arbeitnehmers, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, ist im übrigen auch ohne entsprechende tarifliche Regelung anzunehmen und resultiert aus der allgemeinen Treupflicht des Arbeitnehmers (Bezani, aaO, S. 63 ff., m.w.N.; vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Arbeitsgericht Passau Urteil vom 17. September 1990 - 2 Ca 205/90 - BB 1990, 2266).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.10.1996 - 2 Sa 300/96

    Deutsche Bundesbank; Amtsärztliche Untersuchung; Amtsarzt ; Ärztliche Vorbefunde

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Oktober 1996 - 2 Sa 300/96 - aufgehoben.
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
    b) Eine solche Pflicht des Arbeitnehmers, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, ist im übrigen auch ohne entsprechende tarifliche Regelung anzunehmen und resultiert aus der allgemeinen Treupflicht des Arbeitnehmers (Bezani, aaO, S. 63 ff., m.w.N.; vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Arbeitsgericht Passau Urteil vom 17. September 1990 - 2 Ca 205/90 - BB 1990, 2266).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75

    Verletzung von Auskunftspflichten - Sozialgerichtsbarkeit - Krankenkassenmitglied

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
    Die Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten, die im übrigen schon von jeher als "Nebenverpflichtungen" aus dem Sozialrechtsverhältnis und damit letztlich aus Treu und Glauben hergeleitet werden (Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht/Seewald, Stand: Mai 1997, Vor §§ 60 bis 67 SGB I Rz 10), sind in §§ 60 bis 67 SGB I geregelt (zu einer Auskunftspflicht des Leistungsberechtigten vgl. schon BSGE 45, 119, 121 f. zu § 1542 RVO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.1995 - 8 Sa 848/94
    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96
    Ein Verstoß gegen die aus § 7 Abs. 2, § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BBkAT resultierende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers ist auch je nach den Umständen geeignet, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (Senatsurteil vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. Januar 1995 - 8 Sa 848/94 - EzBAT § 7 Nr. 5; Lepke, NZA 1995, 1084, 1090; Bezani, aaO, S. 72 f.).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Es bedarf demnach eines hinreichenden sachlichen Grundes für die Anordnung (zu § 7 Abs. 2 BBkAT BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 a der Gründe; zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 -) , wozu auch berechtigte Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers (zu § 3 Abs. 4 TV-N BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22) gehören.

    Die hierfür vom Landesarbeitsgericht herangezogene Rechtsprechung (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 a der Gründe) bezieht sich auf eine § 46 Abs. 4 Satz 1 BAT/AOK-Neu vergleichbare Tarifbestimmung (§ 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BBkAT) , die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer "Erwerbsunfähigkeit" voraussetzt.

    Solche tatsächlichen Anhaltspunkte können sich zB aus einer ärztlichen Bescheinigung (vgl. BAG 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 364) , einer mit anderer Zielrichtung durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchung (vgl. BAG 15. Juli 1993 - 6 AZR 512/92 - zu II 2 der Gründe) oder aus hohen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers ggf. verbunden mit Tauglichkeitseinschränkungen während der Zeiten seiner Arbeitsfähigkeit (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 c der Gründe) ergeben.

    (a) Die Pflicht des Arbeitnehmers, eine ärztliche Untersuchung zu dulden und an ihr mitzuwirken, verstößt nicht generell gegen höherrangiges Recht (zu § 7 Abs. 2 BBkAT vgl. BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 b der Gründe) .

    Zwar führen eine ärztliche Untersuchung und die daran anschließende Offenbarung personenbezogener Daten durch den Arzt gegenüber dem Arbeitgeber - hier, ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist - regelmäßig zu einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nach Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BAG 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - zu B I 3 a der Gründe; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - aaO) .

    In Abwägung hiermit sind die gegenläufigen Interessen des Arbeitnehmers, selbst über die Vornahme einer ärztlichen Untersuchung und Offenlegung von Befunden über seinen Gesundheitszustand zu entscheiden, ausreichend durch die dem untersuchenden Arzt obliegende Schweigepflicht geschützt (vgl. BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - aaO) .

    Bei "gegebener Veranlassung" iSd. § 5 Abs. 2 Satz 1 BAT/AOK-Neu erfolgt die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung jedoch regelmäßig aus begründetem Anlass (vgl. BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 c der Gründe; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 364) .

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich ärztlich untersuchen zu lassen, so kann der Arbeitgeber ihn auf Erfüllung in Anspruch nehmen und bei Weigerung eine Abmahnung oder ggf. auch eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen aussprechen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171; Hess. LAG 18. Februar 1999 - 12 Sa 716/97 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 70; vgl. auch KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 368).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß je nach den Umständen eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung (ggf. sogar eine außerordentliche Kündigung) gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht verstößt, an gesetzlich vorgeschriebenen oder sonst erforderlichen ärztlichen Untersuchungen nicht nur vor seiner Einstellung, sondern auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken (Senatsurteile vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB und vom 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP Nr. 1 zu § 7 BAT; Bezani, Die krankheitsbedingte Kündigung, S. 72 f.).

    c) Die Pflicht des Arbeitnehmers, beim Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers eine ärztliche Untersuchung seines Gesundheitszustandes zu dulden, ist im übrigen auch ohne z.B. tarifliche Regelung anzunehmen und resultiert aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers (Senatsurteil vom 6. November 1997, aaO).

    Ein Arbeitnehmer, der die notwendige ärztliche Begutachtung über Gebühr erschwert oder unmöglich macht, verstößt gegen seine Treuepflicht (Senatsurteil vom 6. November 1997, aaO; vgl. Notz, Zulässigkeit und Grenzen ärztlicher Untersuchungen von Arbeitnehmern, S. 58 ff.).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    a) Ein Verstoß gegen die aus § 7 Abs. 2, § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT resultierende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers ist je nach den Umständen geeignet, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 3 der Gründe; Lepke, NZA 1995, 1084, 1090; Bezani Die krankheitsbedingte Kündigung S 72 f.).

    Die Mitwirkungspflicht bei der ärztlichen Untersuchung umfaßt auch die Verpflichtung, dem untersuchenden Arzt die fachärztlichen Vorbefunde entweder selbst zur Verfügung zu stellen oder es ihm durch eine entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht zu ermöglichen, die Unterlagen beizuziehen oder in sie Einsicht zu nehmen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 2 der Gründe).

    Hatte der Arbeitnehmer vertretbare Gründe für seine Weigerung, auf deren Richtigkeit er vertraut und die er dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitgeteilt hat, so wird regelmäßig kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 3 b der Gründe; 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP BAT § 7 Nr. 1; Arndt/Baumgärtel ua. in: Fürst Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht GKÖD IV Recht der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst BAT § 7 Rn. 10).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auch der Verstoß gegen eine tarif- oder einzelvertraglich geregelte Pflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, kann je nach den Umständen geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen (vgl. zu § 7 Abs. 2 BAT BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96  - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171; Lepke NZA 1995, 1084, 1090 ; Bezani Die krankheitsbedingte Kündigung S. 72 f.) .
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Dazu gehört es, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Vermögensinteressen des anderen Teils so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragsparteien nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18 - Rn. 24; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Ein Ermessensfehler liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder nicht vollständig gewürdigt worden sind (vgl. BGH 9. März 1992 - II ZR 102/91 - ZIP 1992, 539, zu 1 b der Gründe; 19. Oktober 1987 - II ZR 97/87 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 33, zu 2 der Gründe; BAG 6. November 1998 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171).
  • BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats;

    Das gleiche gilt, wenn er schuldhaft eine ordnungsgemäße Begutachtung durch den Amtsarzt zur Feststellung seiner Erwerbsminderung unmöglich macht (vgl. BAG, Urteile vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP Nr. 142 zu § 626 BGB und vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277 ; Schulz-Koffka, in: Adam u.a., Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, § 33 Rn. 132; Künzl, in: GKÖD, Bd. IV, E § 33 Rn. 168 f.; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 3 Rn. 106 und 117).

    Der sachliche Grund für die Anordnung einer Untersuchung kann sowohl in der Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer selbst und die mit ihm arbeitenden Arbeitnehmer als auch im sonstigen Pflichtenkreis der Verwaltung liegen (vgl. BAG, Urteil vom 6. November 1997 a.a.O. Bl. 1084 R; Dahlem, in: Adam u.a., a.a.O. § 3 Rn. 32; Breier u.a., a.a.O. § 3 Rn. 97).

  • LAG Hamm, 09.06.2016 - 15 Sa 131/16

    Außerordentliche Kündigung; Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers gem. § 3 Abs. 4

    Ein Verstoß gegen die tarifliche Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers ist je nach den Umständen geeignet, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11, ZTR 2013, 265; BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01, BB 2003, 1178; BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96, AP Nr. 142 zu § 626 BGB).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08

    Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung,

    Danach stellt die Weigerung des Arbeitnehmers, an der zulässigerweise angeordneten Untersuchung mitzuwirken, die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die bei entsprechender Beharrlichkeit nach einschlägiger Abmahnung eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers, rechtfertigen kann (BAG Urt. v. 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 -, EzA § 626 BGB n. F. Nr. 171; BAG Urt. v. 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, NZA 2003, 719, 720; LAG Köln, Urt. v. 17.03.2006 - 4 Sa 85/05 -, zit. n. Juris; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 05.12.2001 - 2 Sa 63/01 -, zit. n. Juris).

    Zudem hat der Arbeitgeber bei einer langandauernden Erkrankung auch im Hinblick auf eine vorausschauende Personalplanung ein berechtigtes Interesse, über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit fachkundlich in Kenntnis gesetzt zu werden (BAG Urt. v. 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 -, AP Nr. 142 zu § 626 BGB).

    Er kann sich insoweit nicht auf die zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - bzw. auf die dort in Bezug genommene Entscheidung vom 23.02.1967 - 2 AZR 124/66 - (AP Nr. 1 zu § 7 BAT) berufen.

  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

  • LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22

    Verhaltensbedingte Kündigung, Nichtvorlage einer betriebsärztlichen Bescheinigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09

    Außerordentliche Kündigung - Erwerbsunfähigkeit - Verweigerung der Begutachtung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 SaGa 3/20

    Einstweilige Verfügung gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • OVG Bremen, 31.05.2017 - 6 LP 37/16

    Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2019 - 5 Sa 345/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08

    Kündigung wegen Zweifel an attestierter Arbeitsunfähigkeit - Auslegung § 21a MTV

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 21 Sa 850/12

    Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche; Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 256/97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten

  • LAG Köln, 11.06.2008 - 3 Sa 1505/07

    Untersuchung durch Amtsarzt; Abmahnung; Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 429/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund amtsärztlichen Gutachtens

  • LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05

    Kündigung, Vertretung

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2017 - 4 Sa 192/16

    Fristlose Kündigung wegen Verweigerung amtsärztlicher Untersuchung

  • LAG Hessen, 18.02.1999 - 12 Sa 716/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung bei schwerer psychischer Erkrankung und

  • VG Bremen, 18.01.2016 - 7 K 2493/15

    Einhaltung der Mitbestimmung - Allzuständigkeit; amtsärztliche Untersuchung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13

    Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -;

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 2 Sa 63/01

    Verweigerung des Arbeitnehmers an amtsärztlicher Untersuchung teilzunehmen

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2011 - 12 TaBV 81/10

    Unwirksame tarifliche Altersbegrenzung für Fluglotsen der Deutschen

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 TaBV 27/11

    Weiterbeschäftigung von Fluglotsen über die tarifliche Altersgrenze hinaus;

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 Sa 414/06

    Dienstordnungsangestellter, Schwerbehinderter, gesetzliche Krankenkasse,

  • LSG Bayern, 15.10.2002 - L 10 AL 333/99

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Erstattung von Arbeitslosengeld; Vorliegen

  • LAG München, 10.08.2000 - 2 Sa 647/99

    Kündigung außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

  • ArbG Aachen, 31.08.2017 - 2 Ca 4259/16

    Fristlose Kündigung, Abmahnung, Mindestlohn

  • LSG Bayern, 02.07.2002 - L 11 AL 278/00

    Voraussetzungen eines Eingliederungszuschusses im Rahmen der Arbeitsförderung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2001 - 5 A 11251/01

    Rechtsschutzinteresse - Rechtsänderung; Mitbestimmung bei Anordnung

  • ArbG München, 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Weigerung des Arbeitnehmers eine

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